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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.1972 - VII B 93.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2282
BVerwG, 20.06.1972 - VII B 93.70 (https://dejure.org/1972,2282)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1972 - VII B 93.70 (https://dejure.org/1972,2282)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1972 - VII B 93.70 (https://dejure.org/1972,2282)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 38.65

    Heranziehung zu öffentlichen Abgaben - Eingriff in das Eigentum - Erhaltung und …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - VII B 93.70
    Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts stimmt überein mit dem Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1965 - BVerwG IV C 38.65 - (BVerwGE 21, 98), in dem die ortsrechtliche Anliegerbeitragspflicht eines bei Begründung des Siedlungsverhältnisses durch die KSB insoweit begünstigten Siedlers nach Außerkrafttreten der KSB bejaht worden ist.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des IV. Senats (BVerwGE 21, 98 [101 f.]) hat das Berufungsgericht ferner zutreffend dargelegt, daß der Wegfall der Vereinbarung in § 6 Abs. 4 des Siedlungsvertrages, sofern und soweit diese eine Privilegierung in bezug auf die streitige Anschlußgebührenpflicht enthielt, was in dem Berufungsurteil offengelassen worden ist, auch unter dem Gesichtspunkt des Verbots gesetzgeberischer Eingriffe in abgeschlossene Rechtsverhältnisse oder der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums keinen Bedenken begegnet.

  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - VII B 93.70
    Ist aber, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, die Regelung des § 6 Abs. 4 des Siedlungsvertrages schon nach dem Vertragsinhalt infolge der Aufhebung der KSB gegenstandslos geworden, kann der Kläger daraus gegenüber der ortsrechtlich vorgesehenen Anschlußgebühr keine Vergünstigung mehr herleiten, wobei dahingestellt bleiben kann, ob eine derartige Vereinbarung, wenn sie noch Bestand hätte, nach dem jetzt geltenden Recht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung (vgl. BVerwGE 8, 329; ferner Urteil vom 12. Juli 1963 - BVerwG VII C 27.62 - [KStZ 1963, 226]) und dem Gleichheitssatz vereinbar wäre.
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - VII B 93.70
    Die von dem Kläger weiter für grundsätzlich gehaltene Frage, ob die Beklagte an die Vereinbarung in § 6 Abs. 4 des Siedlungsvertrages auch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage infolge Änderung der Währungsverhältnisse nicht mehr gebunden sei (zur Anwendung der clausula rebus sie stantibus auf Gebührenvereinbarungen in Garnisonverträgen vgl. Urteil vom 25. November 1966 - BVerwG VII C 55.65 - [BVerwGE 25, 299]), bedarf keiner Klärung im Revisionsverfahren, weil diese im Berufungsurteil ausdrücklich offengelassene Frage kein tragender Grund der Berufungsentscheidung ist.
  • BVerwG, 12.07.1963 - VII C 27.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1972 - VII B 93.70
    Ist aber, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, die Regelung des § 6 Abs. 4 des Siedlungsvertrages schon nach dem Vertragsinhalt infolge der Aufhebung der KSB gegenstandslos geworden, kann der Kläger daraus gegenüber der ortsrechtlich vorgesehenen Anschlußgebühr keine Vergünstigung mehr herleiten, wobei dahingestellt bleiben kann, ob eine derartige Vereinbarung, wenn sie noch Bestand hätte, nach dem jetzt geltenden Recht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Abgabenerhebung (vgl. BVerwGE 8, 329; ferner Urteil vom 12. Juli 1963 - BVerwG VII C 27.62 - [KStZ 1963, 226]) und dem Gleichheitssatz vereinbar wäre.
  • BVerwG, 23.04.1974 - VII B 90.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Herstellung eines …

    Denn, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 21, 98; Beschluß des Senats vom 20. Juni 1972 - BVerwG VII B 93.70 -) ausführt, kann der Kläger aus dem Kleinsiedlungsverhältnis nach Aufhebung der Bestimmungen über die Förderung der Kleinsiedlung vom 14. September 1957 (Reichsanzeiger Nr. 214 vom 16. September 1937) - KSB - durch § 123 Abs. 5 des II. WoBauG vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) keine Vergünstigungen gegenüber der ortsrechtlich geregelten Beitragspflicht herleiten.
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