Rechtsprechung
| OVG Berlin, 01.06.1962 - VII B 99.60 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 01.06.1962 - VII B 99.60
- BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.1960 - VII B 99.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahren zur Mieterhöhung vor einer Mietpreisstelle - Rechtsform einer Ablehnung eines wiederholt gestellten Antrags unter Hinweis auf eine bereits unanfechtbar gewordene Ablehnung - Zulässigkeit einer Verweisung auf das behördliche Verfahren bei erstmaligem Vorbringen ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 09.05.1960 - II B 103.59
- BVerwG, 04.11.1960 - VII B 99.60
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.10.1960 - I B 127.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1960 - VII B 99.60
Hierauf ist die Klägerin in der Rechtsmittelbelehrung des Berufungsgerichts ausdrücklich hingewiesen worden, obschon eine gesetzliche Verpflichtung für das Berufungsgericht hierzu nicht bestand (vgl. dieEntscheidung vom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 127.60 -). - BVerwG, 24.06.1960 - VII C 53.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.11.1960 - VII B 99.60
Im übrigen entsprechen die einschlägigen Ausführungen des Berufungsgerichts der ständigen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats (vgl. dieEntscheidung vom 24. Juni 1960 - BVerwG VII C 53.60 -, DVBl. 1960 S. 725), könnten daher auch aus diesem Grunde keinen Anlaß zur Zulassung der Revision bieten. - BVerwG, 10.06.1960 - I C 3.59
Auszug aus BVerwG, 04.11.1960 - VII B 99.60
Im übrigen entsprechen die einschlägigen Ausführungen des Berufungsgerichts der ständigen Rechtsprechung auch des erkennenden Senats (vgl. dieEntscheidung vom 24. Juni 1960 - BVerwG VII C 53.60 -, DVBl. 1960 S. 725), könnten daher auch aus diesem Grunde keinen Anlaß zur Zulassung der Revision bieten.
- BVerwG, 10.04.1961 - VII CB 18.61
Rechtsmittel
Einen Hinweis darauf, daß die Beschwerde nach Maßgabe des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO begründet werden müsse, brauchte die Rechtsmittelbelehrung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu enthalten(Beschlüsse vom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 127.60 - [DVBl. 1960 S. 897], vom 4. November 1960 - BVerwG VII B 99.60 -, vom 30. November 1960 - BVerwG VIII B 145.60 - [NJW 1961 S. 380 = DVBl. 1961 S. 206] undvom 7. Dezember 1960 - BVerwG VII B 95.60 -). - BVerwG, 07.12.1960 - VII B 95.60 Über Form und Inhalt des zulässigen Rechtsbehelfs braucht dagegen die Rechtsmittelbelehrung keine Angaben zu enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1957 in MDR 57 S. 248 sowie Klinger Anm. C 1 und Ule Anm. I zu § 58 VwGO, ebenso BVerwG, Beschluß vom 4. November 1960 - VII B 99.60).
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