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| BVerwG, 13.11.1964 - VII C 104.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Güterfernverkehrsgenehmigung - Einsatzbefugnisse eines Abfertigungsspediteurs - Verstöße gegen Buchführungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 01.03.1963 - Bf I 57/62
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 104.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.06.1963 - VII C 61.62
Anforderungen an die Erteilung einer Güterfernverkehrsgenehmigung - Wirksamkeit …
Auszug aus BVerwG, 13.11.1964 - VII C 104.63
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits mehrfach hervorgehoben worden, daß der Unternehmer nur dann die Genehmigung selbst ausnutzt, wenn er die Verfügungsgewalt über die zum Güterfernverkehr zugelassenen Fahrzeuge behält (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Juni 1963 - BVerwG VII C 61.62 - [Buchholz BVerwG, 442.03 § 5 GüKG Nr. 1]).
- BVerwG, 04.11.1976 - 7 B 52.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Übertragung einer …
Die Regelung des § 5 GüKG als solche ist nach den Urteilen des Senats vom 28. Juni 1963 - BVerwG VII C 61.62 - (Buchholz 442.03 § 5 GüKG Nr. 1), vom 13. November 1964 - BVerwG VII C 104.63 - (Buchholz 442.03 § 5 GüKG Nr. 2) und dem Beschluß des Senats vom 28. Februar 1969 - BVerwG VII B 39.66 - nicht mehr zweifelhaft.
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