Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.1964 - VII C 105.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Genehmigung der Erweiterung des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 79.61
Genehmigung für eine weitere Verkehrslinie durch Antrag eines Unternehmers i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII C 105.63
Der Senat hat in seiner zum Personenbeförderungsgesetz 1961 ergangenen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß Anträge auf gewerberechtliche Genehmigungen ausnahmslos nach neuem Recht zu beurteilen seien, so daß auch die bereits laufenden und noch nicht endgültig abgeschlossenen Vorgänge von der neuen Rechtslage erfaßt würden (Urteile des Senats vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 24.59 - und vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 79.61 -, Buchholz, BVerwG 442.01, § 13 PBefG 1961 Nr. 9). - BVerwG, 14.07.1961 - VII C 23.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.12.1964 - VII C 105.63
Wie auch in dem Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 23.59 - ausgeführt ist, muß der in § 62 PBefG 1961 getroffenen Übergangsregelung der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß das neue Recht alle Fälle miterfassen sollte, in denen noch nicht über den Genehmigungsantrag abschließend entschieden worden war.
- BVerwG, 22.09.1965 - VII B 146.64
Rechtsmittel
Die Frage, welche Anforderungen an den Inhaber einer Güterfernverkehrsgenehmigung hinsichtlich der Leitung seines Unternehmens zu stellen sind, hat der Senat in seinen beiden Urteilenvom 28. Juni 1963 - BVerwG VII C 61.62 - undvom 13. November 1964 - BVerwG VII C 105.63 - (Buchholz BVerwG 442.03, § 5 GüKG Nr. 1 und 2) behandelt. - BVerwG, 14.03.1969 - VII B 34.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung der …
Auf die Revision des Klägers hob der Senat mit Urteil vom 11. Dezember 1964 - BVerwG VII C 105.63 - (Gewerbearchiv, 1965, 111) das Urteil auf und verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück.
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