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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.1963 - VII C 127.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,6748
BVerwG, 14.05.1963 - VII C 127.61 (https://dejure.org/1963,6748)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1963 - VII C 127.61 (https://dejure.org/1963,6748)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1963 - VII C 127.61 (https://dejure.org/1963,6748)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Erhebung einer Ausgleichsabgabe für frisches Fleisch auf zur Fleischwarenverarbeitung bestimmtes Fleisch - Anforderungen an die rechtsfehlerfreie verwaltungsbehördliche Ermessensausübung - Rechtliche Ausgestaltung des ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.01.1963 - VII C 182.60

    Rechtmäßigkeit der Freistellung der Abgabe für zu Wurst oder Fleischwaren …

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 127.61
    Die Grenzen dieses Ermessens hat der Senat im Urteil vom 11. Januar 1963 (BVerwGE 15, 240 [BVerwG 11.01.1963 - BVerwG VII C 182.60]) im einzelnen aufgezeigt und dargelegt, daß von der Möglichkeit der Preisteilung nach Einholung der Genehmigung des zuständigen Landesministers Gebrauch gemacht werden muß, wenn ein höheres Gesamtaufkommen aus der Ausgleichsabgabe zu erwarten ist, als erforderlich ist, um fortschrittliche Schlachthausanlagen unterhalten und gleichzeitig die Schlachthausgebühr so niedrig festsetzen zu können, daß die Ausnutzung des Schlachthofes nicht unter eine betriebswirtschaftlich vertretbare Grenze absinkt.
  • BVerwG, 07.11.1958 - VII C 14.57
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 127.61
    Das ergibt sich aus der Entscheidung des Senats vom 7. November 1958 (BVerwGE 7, 304 [BVerwG 07.11.1958 - VII C 14/57] [311/312]).
  • BVerwG, 13.10.1967 - VII B 153.66

    Auslegung des § 2 Abs. 3 Ausgleichsabgabenverordnung (AAVO) - Möglichkeit der …

    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen bereits ausführlich zur Auslegung des § 2 Abs. 3 AAVO Stellung genommen (vgl.Urteile vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII C 182.60 -, vom 14. Mai 1963 - BVerwG VII C 127.61 - [DGStZ 1963, 164] undvom 26. Februar 1965 - BVerwG VII C 55.63 -).
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