Rechtsprechung
| BVerwG, 12.10.1962 - VII C 13.62 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 11 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.11.1961 - 11 A - 117/61
- BVerwG, 12.10.1962 - VII C 13.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 15, 70
- NJW 1963, 313
- MDR 1963, 246
- FamRZ 1963, 90
- DÖV 1963, 110
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.04.1960 - VII C 203.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.10.1962 - VII C 13.62
Die Schutzvorschrift des § 11 Abs. 2 WehrPflG ist getragen von der Erwägung, daß eine Familie, die durch Kriegsereignisse oder Verfolgungsmaßnahmen schon schwere Opfer gebracht hat, davon nunmehr verschont bleiben soll (vgl. das Urteil des Senats in BVerwGE 10, 247); für die durch die Novelle vom 28. November 1960 hinzugefügte, hier in Frage stehende zweite Alternative des Gesetzes ist, wie sich auch aus dem Ersten Schriflichen Bericht des Bundestagsausschusses für Verteidigung (BT-Drucks. 3. Wahlp. Nr. 1893 zu Nr. 6) ergibt, der Gedanke an die Erhaltung der Familie und die Schutzwürdigkeit der Kriegerwitwen hinzugetreten.
- BVerwG, 25.10.1963 - VII C 82.62 Das liegt nicht im Sinne des Gesetzes; als Ausnahmeregel besteht es aus festen, einer erweiternden Auslegung nicht zugänglichen Tatbeständen (vgl. BVerwGE 14, 336 [338]) und läßt zur Unsicherheit führende Erwägungen nicht zu (BVerwGE 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62] [71]).
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68
Wehrdienstbefreiung der "letzten Söhne" - Abgrenzung zwischen Bruder und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 247; 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62][71]; vgl. BVerwGE 28, 240) beruht der erste Befreiungstatbestand von § 11 Abs. 2 WpflG auf "der Erwägung, daß eine Familie, die durch Kriegsereignisse oder Verfolgungsmaßnahmen schon schwere Opfer gebracht hat, davon nunmehr verschont bleiben soll". - BVerwG, 13.01.1982 - 8 C 62.80
Befreiung vom Wehrdienst - Sowjetische Besatzungszone - Tod des Vaters - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen betont, daß für eine Gleichstellung anderer Sachverhalte mit den in der Vorschrift geregelten Tatbeständen kein Raum sei (Urteile vom 12. Oktober 1962 - BVerwG VII C 13.62 - BVerwGE 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62], vom 29. Februar 1968 - BVerwG VIII C 49.67 - BVerwGE 29, 144 = Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 18 S. 13, vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 42.68 - BVerwGE 32, 44 [50] = Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 20 S. 25 [29] und vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 103.70 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 27 S. 57 [58]).
- BVerwG, 19.11.1976 - V CB 88.74
Anspruch auf Abfindung mit einem bestimmten Grundstück für die Teilnehmer an …
In den von den Klägern angeführten Entscheidungen (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57 - [NJW 1959, 643]; BVerwGE 8, 65; 15, 72) [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62]ist lediglich klargestellt, daß § 37 Abs. 2 erster Halbsatz FlurbG keine selbständige Ermächtigung enthält, sondern nur solche Regelungen ermöglichen will, die sich im Rahmen des den Flurbereinigungsbehörden in § 1 FlurbG gegebenen Auftrags halten. - BVerwG, 25.10.1963 - VII C 82.63
Berücksichtigung eines aus der zweiten Ehe des Vaters stammenden Halbbruders i. …
Das liegt nicht im Sinne des Gesetzes; als Ausnahmeregel besteht es aus festen, einer erweiternden Auslegung nicht zugänglichen Tatbeständen (vgl. BVerwGE 14, 336 [338]) und läßt zur Unsicherheit führende Erwägungen nicht zu (BVerwGE 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - BVerwG VII C 13.62] [71J). - BVerwG, 08.05.1973 - VIII CB 9.72
Voraussetzungen für die Einstellungs eines Verfahrens
Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das angefochtene Urteil schließlich auch nicht von dem Urteil BVerwGE 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62] (NJW 1963, 313) ab. - BVerwG, 28.10.1966 - VII C 11.66
Außerehelicher Vater als Elternteil - Möglichkeit der postmortalen Eheschließung …
Zuletzt hat es im Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 55.64 - ausgeführt, daß es nicht zulässig sei, die aus festen Tatbeständen bestehende Vorschrift zu erweitern, um besondere Härtefälle, auszugleichen (BVerwGE 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62] und 17, 67).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.