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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1965 - VII C 137.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,351
BVerwG, 17.12.1965 - VII C 137.65 (https://dejure.org/1965,351)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1965 - VII C 137.65 (https://dejure.org/1965,351)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - VII C 137.65 (https://dejure.org/1965,351)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 100
  • DÖV 1966, 352
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …

    Mit dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung hält der erkennende Senat an der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 14, 336; 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62]und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 137.65 -, DÖV 1966 S. 352 [in BVerwGE 23, 100 mit den hier maßgebenden Urteilsgründen nicht abgedruckt]) insoweit nicht mehr fest, als früher davon ausgegangen worden ist, daß nicht nur die Klage gegen den Musterungsbescheid und den Einberufungsbescheid, sondern auch die Klage gegen andere wehrbehördliche Bescheide ihrem Wesen nach notwendig auf die Anfechtung des (ablehnenden) Verwaltungsaktes beschränkt sei.
  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 25.73

    Zurückstellung eines Pianisten von der Pflicht zum Wehrdienst - Unzumutbare Härte …

    Die Beklagte verweist dazu auf BVerwGE 23, 100 ff. und das Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 182.64 -.

    Das Urteil BVerwGE 23, 100, auf das die Beklagte gleichfalls hinweist, ist nicht einschlägig.

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf …

    Zu einer Unterbrechung eines "weitgehend geförderten Ausbildungsabschnittes" im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG hätte die Einberufung andererseits nur geführt, wenn der Kläger bei seinem Studium schon mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit erreicht gehabt hätte (BVerwGE 10, 250 und 23, 100;Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37/38.67 -).
  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 30.77

    Einberufung der Streitkräfte nach dem Bedarf der Bundeswehr - Zusicherung der …

    Denn der Kläger hatte zum Gestellungszeitpunkt, dem 1. April 1977, noch kein Drittel seines sechs Semester dauernden Regelstudiums absolviert, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 250 [251]; 23, 100 [103]; 31, 318 [322]) notwendig ist, um § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG anwenden zu können.
  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Besondere Härte einer Einberufung

    Denn sein Studium, ein Ausbildungsabschnitt im Sinne der genannten Vorschrift, war zum Gestellungszeitpunkt, auf den es hier ankommt, noch nicht weitgehend gefördert, weil der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch kein Drittel seines acht Semester dauernden Regelstudiums absolviert hatte (BVerwGE 10, 250 [251]; 23, 100 [103]; 31, 318 [322]).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 8 ER 207.79
    Ein Ausbildungsabschnitt ist weitgehend im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG gefördert, wenn ein Drittel der vorgeschriebenen Ausbildungszeit absolviert ist (BVerwGE 10, 250; 23, 100 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 84/63]; 31, 318).
  • BVerwG, 11.08.1970 - VIII CB 97.69
    Das Urteil weicht in seinen tragenden Gründen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Begriffen der besonderen Härte und des weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), sowie zur Berücksichtigung zukünftiger Ereignisse und Entwicklungen ab (vgl. insbesondere BVerwGE 10, 250; 18, 62; 23, 100; 31, 318 [322]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]; Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - [MDR 1970, 357 = NJW 1970, 180 = DÖV 1970, 275 = DVBl. 1970, 358 = BWV 1970, 68 = NZ Wehrr.
  • BVerwG, 16.06.1970 - VIII B 18.70

    Handlungsfähigkeit eines Minderjährigen hinsichtlich seine Wehrpflicht …

    Ob das Verwaltungsgericht die Rechtsfrage, wann ein Studium im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG weitgehend gefördert ist, in jeder Hinsicht übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet hat (vgl. BVerwGE 10, 250; 23, 100 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 84/63]; 31, 318[322]; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 - [BWV 1970, 91]), ist unerheblich, da diese Frage zugunsten des Klägers beantwortet worden ist.
  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 188.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom …

    Seine Rechtsprechung beruht einerseits auf dem Grundsatz, daß im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG ein der Berufsausbildung dienender Ausbildungsabschnitt erst dann weitgehend gefördert ist und demgemäß den Schutz dieser Bestimmung genießt, wenn schon mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit erreicht ist (BVerwGE 10, 250 und 23, 100; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37.67/38.67 - [MDR 1969, 696]).
  • BVerwG, 13.05.1966 - VII CB 133.65

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die gegenteilige Auffassung (BVerwGE 16, 224; Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 137.65).
  • BVerwG, 27.06.1969 - VIII B 111.67

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …

  • BVerwG, 29.05.1967 - VIII B 137.67

    Rechtsmittel

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