Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1960 - VII C 13.59, VII C 14.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsgültigkeit der Vereinbarung über den Omnibusverkehr der Deutschen Reichsbahn vom 10. Dezember 1948 - Rechtsstellung eines vorläufig zugelassenen Verkehrsunternehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 10, 310
- NJW 1960, 1971
- NJW 1961, 90 (Ls.)
- DVBl 1960, 599
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.12.1959 - VII C 10.59
Auszug aus BVerwG, 13.05.1960 - VII C 13.59
Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 10.59 - dargelegt, daß die Postvereinbarung nur aus der Lage in der Zeit nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches verständlich ist, weil die Anwendung des deutschen Rechts (des Personenbeförderungsgesetzes und seiner Durchführungsverordnung) damals besatzungsrechtlich ausgeschlossen war, daß dieses Recht nach Beseitigung der Hindernisse aber wieder anzuwenden und die Post Vereinbarung nicht mehr gültig ist, weil sie mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist.
- BVerwG, 06.12.1968 - VII C 73.67
Rechtsstellung eines "vorhandenen Unternehmers" bei einstweilig zugelassenen …
Der auf Grund einstweiliger Erlaubnis zum Linienverkehr zugelassene Unternehmer hat dann die Rechtsstellung eines "vorhandenen Unternehmers" im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, wenn der seinem Genehmigungsantrag stattgebende Bescheid nach § 15 PBefG nur von ihn selbst wegen der beigefügten Auflagen angefochten ist (Ergänzung zu BVerwGE 10, 310).Das hat der Senat bereits in BVerwGE 10, 310 (313) ausgesprochen.
Der vorliegende Fall unterscheidet sich jedoch wesentlich von dem erwähnten Sachverhalt, der auch der Entscheidung des Senats in BVerwGE 10, 310 zugrunde lag.
- VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 B 04.2449
Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung; Auswahlentscheidung; Ermessen
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit diesem Fragenkreis in der Vergangenheit auseinandergesetzt und bereits mit Urteil vom 13. Mai 1960 (BVerwGE 10, 310;… dem folgend: Fielitz/Grätz, a.a.O., RdNr. 15 zu § 13;… Bidinger, a.a.O., Anm. 30 zu § 13 PBefG;… in diese Richtung auch Fromm/Fey/Sellmann/Zuck, a.a.O., RdNr. 5 zu § 20 PBefG) entschieden, dass eine ohne abschließende Prüfung lediglich einstweilig zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Erteilung der regulären Genehmigung erteilte einstweilige Erlaubnis nicht den Status eines vorhandenen Unternehmers vermitteln kann. - VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690
Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries
Ein vorhandener Verkehr ist nur ein solcher, der mit einer bestandskräftigen (oder nur vom Genehmigungsinhaber angefochtenen), endgültigen Genehmigung bedient wird (BVerwG vom 6.12.1968, BVerwGE 31, 133 [BVerwG 06.12.1968 - VII C 73.67] ; vom 13.5.1960, BVerwGE 10, 310 [BVerwG 13.05.1960 - BVerwG VII C 14/59] ; VG Ansbach vom 28.6.2004, An 10 K 02.1011, juris;… Heinze, a.a.O., Anm. 11 Nr. 2a aa zu § 13).
- VG Ansbach, 28.06.2004 - AN 10 K 02.1011
Ausgestaltungsrecht; Ausgestaltungsrecht in entsprechender Anwendung; …
Ein auf Grund einer einstweiligen Erlaubnis zum Linienverkehr zugelassener Unternehmer hat nicht die Stellung eines vorhandenen Unternehmers im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 c PBefG (vgl. BVerwGE 10, 310 = NJW 1960, 1971 [BVerwG 13.05.1960 - BVerwG VII C 14/59]). - VGH Hessen, 17.03.1986 - 4 TH 484/86 Lediglich dann, wenn die prozessuale Situation des Rechtsmittelführers so ist, daß er von der Gegenseite "schuldhaft auf dem Wege einer aussichtslosen Klage geführt" worden ist (vgl. OVG Münster B. v. 17.03.1959 - VII B20/59 - DVBl. 1960, 599), so daß ihm eine andere Art der Verfahrensbeendigung als die Rücknahme seines Rechtsmittels nicht zur Verfügung steht, ist Raum für eine Kostenentscheidung gemäß § 155 Abs. 5 VwGO zulasten desjenigen, der die Kosten schuldhaft veranlaßt hat.
- VG Münster, 10.08.2007 - 10 K 1490/06
Anspruch des Konkurrenten auf Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; …
Rn. 32 vgl. VG Ansbach, Urteil vom 28. Juni 2004 - 10 K 02.01011 -, unter Bezugnahme auf: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1968 - 7 C 73.67 -, BVerwGE 31, 133, Urteil vom 13. Mai 1960 - 7 C 13.59 -, BVerwGE 10, 310. - VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688
Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries
Ein vorhandener Verkehr ist nur ein solcher, der mit einer bestandskräftigen (oder nur vom Genehmigungsinhaber angefochtenen), endgültigen Genehmigung bedient wird (BVerwG vom 6.12.1968, BVerwGE 31, 133; vom 13.5.1960, BVerwGE 10, 310; VG Ansbach vom 28.6.2004, An 10 K 02.1011 , [...];… Heinze, a.a.O., Anm. 11 Nr. 2 a a.A. zu § 13). - BVerwG, 12.03.1969 - VII B 87.68
Rechtsmittel
In der Berufungsinstanz wurde der Rechtsstreit auf Grund des inzwischen ergangenen Urteils des Senats (BVerwGE 10, 310), das die Ungültigkeit der Vereinbarung über den Omnibusverkehr der Deutschen Reichsbahn ausgesprochen hatte, von den Parteien in der Hauptsache für Erledigt erklärt. - VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689
Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries
Ein vorhandener Verkehr ist nur ein solcher, der mit einer bestandskräftigen (oder nur vom Genehmigungsinhaber angefochtenen), endgültigen Genehmigung bedient wird (BVerwG vom 6.12.1968, BVerwGE 31, 133 [BVerwG 06.12.1968 - VII C 73.67] ; vom 13.5.1960, BVerwGE 10, 310 [BVerwG 13.05.1960 - BVerwG VII C 14/59] ; VG Ansbach vom 28.6.2004, An 10 K 02.1011, juris;… Heinze, a.a.O., Anm. 11 Nr. 2a aa zu § 13).
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