Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Versagung der Genehmigung einer von der Handwerkskammer beschlossenen Gebührenordnung durch die Aufsichtsbehörde - Wertung einer durch die Handwerkskammer beschlossene Gebührenordnung als ein Akt der Rechtsetzung - Rechtsnatur der Genehmigung durch die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HwO § 100
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.07.1960 - 223 VI 56
- BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60
Papierfundstellen
- BVerwGE 16, 83
- MDR 1963, 784
- DVBl 1963, 776
- DVBl 1964, 993
- BB 1963, 1356
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.06.1958 - VII CB 187.57
Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60
Wenn in den vom Verwaltungsgerichtshof herangezogenen Entscheidungen vom 6. Juni und 1. August 1958 (BVerwGE 7, 82, 188) die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages als eine Rechtsnorm gewertet worden ist, so war hierfür allein der Gesichtspunkt maßgebend, daß eine solche Erklärung den Geltungsbereich der von den Parteien des Tarifvertrags in diesem gesetzten Rechtsnormen auf solche Arbeitgeber und Arbeitnehmer erweitert, für deren arbeitsrechtliche Beziehungen sie nicht bereits als für Mitglieder der Tarifvertragsparteien verbindlich waren, daß mithin über diesen vertraglichen Geltungsbereich hinaus die Allgemeinverbindlicherklärung eine unmittelbar rechtsetzende Wirkung hat. - BVerwG, 28.02.1958 - VII A 32.57
Auszug aus BVerwG, 14.05.1963 - VII C 158.60
Ebensowenig findet die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs eine Stütze in der in dem angefochtenen Urteil gleichfalls angeführten Entscheidung vom 28. Februar 1958 (BVerwGE 6, 213).
- BGH, 19.03.1998 - IX ZR 120/97
Überraschende Klausel in einer Ausfallbürgschaft
Es handelt sich um einen Verwaltungsakt (…vgl. Reichert/Röber, Baden-Württembergisches Kommunalrecht 4. Aufl. S. 211; ferner BVerwGE 16, 83, 84; BVerwG DVBl 1965, 86, 87). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 660/11
Krankenversicherung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe im Urteil vom 14.05.1963 - VII C 158.60 - in einem vergleichbaren Fall die Genehmigung einer Handwerkskammersatzung als Verwaltungsakt qualifiziert.Auch wenn man davon ausgeht, daß der Genehmigungsbescheid der Aufsichtsbehörde nicht Teil des - der Selbstverwaltungskörperschaft vorbehaltenen - Rechtssetzungsverfahrens, sondern Verwaltungsakt ist (vgl. dazu BVerwG 16, 83, 84 ff; Badura, Die Öffentliche Verwaltung 1963, 561, 568 f.), berührt dieser so verstandene Hoheitsakt der Aufsichtsbehörde unmittelbar jedenfalls nur die Körperschaft, die die Satzung beschlossen hat, d. h. im vorliegenden Fall die beklagte EK.
Rn. 48 Soweit die Klägerin sich auf das Urteil des BVerwG vom 14.05.1963 - VII C 158.60 - bezieht, trägt das nicht.
- BVerwG, 31.07.1973 - IV B 44.73
Gültigkeit einer Gemeindesatzung - Erforderlichkeit der aufsichtsbehördlichen …
Schließlich liegt auch keine Abweichung von den Urteilen vom 14. Mai 1963 - BVerwG VII C 158.60 - (BVerwGE 16, 83), vom 22. September 1967 - BVerwG VII C 11.67 - (BVerwGE 27, 350) und vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - (BVerwGE 34, 301) vor.Diese Entscheidungen sind in Anwendung bundesrechtlicher Normen ergangen, nämlich BVerwG VII C 158.60 nach der Handwerksordnung, BVerwGE VII C 11.67 nach dem Gewerbesteuergesetz und BVerwG XV C 105.66 für eine hier nicht einschlägige Vorschrift des Bundesbaugesetzes.
- BVerwG, 03.09.1963 - I C 113.61
Rechtsmittel
Insoweit ist den Ausführungen des VII. Senats in einem die Verweigerung der staatlichen Genehmigung der Gebührenordnung einer Handwerkskammer betreffenden Urteil vom 14. Mai 1963 (MDR 1963 S. 784) zu folgen; die bloße Bindung der Wirksamkeit der im Rahmen körperschaftlicher Autonomie beschlossenen Normen an die staatliche Genehmigungsräumt den staatlichen Organen für sich allein noch kein Recht auf Mitwirkung bei ihrer Gestaltung ein, beschränkt sie vielmehr auf ein Vetorecht, mit dessen Hilfe sie lediglich den Erlaß einer mit dem Recht nicht im Einklang stehenden Norm durch Verweigerung der Genehmigung verhindern können. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1993 - 25 A 1714/92
Gewerberecht: Umfang der Rechte einer Handwerkskammer
Diese Vorschrift gälte, wenn die Genehmigung Verwaltungsakt wäre, dahingehend BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1963 -- VII C 158/60 --, GewArch 1963, 235, Siegert/Musielak, Das Recht des Handwerks, Komm., 2. Aufl. 1984, § 106 Rn 13, Menger, VerwArch Bd. 55 (1964), S. 76, unmittelbar, -- soweit in der Literatur die Genehmigung von Bebauungsplänen als Verwaltungsakt nur gegenüber der Gemeinde, nicht gegenüber dem Bürger angesehen wird, entspricht dies nicht der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1969 -- IV C 105.66 --, E 34, 310, 303) und bezieht sich ersichtlich nur auf die Frage selbständiger Anfechtbarkeit -- ansonsten, insbesondere also wenn -- was allerdings nur schwer vorstellbar ist -- die Verwaltungsaktseigenschaft gewissermaßen relativ nur in bezug auf die Kammer, nicht aber die Beitragspflichtigen gelten sollte, entsprechend. - BVerwG, 22.09.1967 - VII C 11.67
Die erstmalige Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde bedarf der …
Die Zustimmung einer Behörde zu einem gesetzgeberischen Akt - hier der Gemeinde - bleibt Verwaltungsakt, auch wenn sie Voraussetzung für die Wirksamkeit des Ortsrechtes ist (BVerfGE 10, 20 [50]; BVerwGE 16, 83 [84]; BFHE 78, 116 [123]). - VGH Bayern, 03.04.2023 - 5 N 21.355
Auflösung eines Wasser- und Bodenverbands nur durch Verwaltungsakt
Dies entspricht auch der grundsätzlichen Einordnung der aufsichtlichen Genehmigung der Satzung einer Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. zur Satzung einer Handwerkskammer BVerwG, U.v. 14.5.1963 - VII C 158.60 - juris Rn. 9). - BVerwG, 28.03.1969 - VII C 39.67
Gerichtliche Berücksichtigung von während eines Rechtsstreit eintretenden …
Zwar besteht in bezug auf Autonomie und eigene Rechtspersönlichkeit ein wesentlicher Unterschied zu den Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern, bei denen das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung über die Genehmigung von Satzungsbeschlüssen als Verwaltungsakt angesehen hat (BVerwGE 16, 83 und 312). - BVerwG, 02.10.1973 - I C 42.70
Entrichtung von Kammerbeiträgen - Ermäßigung eines Beitragssatzes
Eine staatliche Genehmigung zu Recht Setzungsakten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bedarf einer förmlichen Entscheidung (zur Rechtsnatur derartiger Genehmigungen vgl. BVerwGE 16, 83 und Küchenhoff in JuS 1965, S. 52). - VGH Bayern, 06.03.1987 - 22 CS 86.02949 gefaßte Beschluß über "Gebühren der Nicht-Mitglieder für Verträge nach der Reichsversicherungsordnung« ist als ein Akt der Rechtsetzung zu werten (vgl. BVerwGE 16, 83).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1974 - III A 953/72
- BVerwG, 22.09.1967 - VII C 172.66
Bemessung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital - …
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