Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1965 - VII C 165.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einberufung zum Wehrdienst - Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage - Rechtsfolgen einer Geltendmachung des Zurückstellungsgrundes erst bei der Anfechtung des Einberufungsbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 33 Abs. 8
Papierfundstellen
- BVerwGE 20, 244
- DVBl 1965, 688
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.01.1964 - VII C 169.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1965 - VII C 165.64
Auf seine Berufsausbildung stütze er sich zu Unrecht (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Januar 1964 - BVerwG VII C 169.63 -). - BVerwG, 15.05.1964 - VII C 10.64
Auszug aus BVerwG, 05.02.1965 - VII C 165.64
Der Einberufungsbescheid kann nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Mai 1964 - BVerwGE 18, 304 -) mit Zurückstellungsgründen angefochten werden, wenn gleichzeitig der entsprechende Zurückstellungsbescheid der Wehrbehörde in zulässiger Weise angegriffen wird.
- BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 52.89
Zurückstellung einer Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellungsgrund der …
Im Einberufungsstreit kann dem angefochtenen Einberufungsbescheid ein Zurückstellungsgrund verteidigungsweise auch dann entgegengesetzt werden, wenn er erstmals im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird (Aufgabe der im Urteil vom 5. Februar 1965 - BVerwG VII C 165.64 - BVerwGE 20, 244 [BVerwG 05.02.1965 - VII C 165/64] = Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 2 S. 4 f. vertretenen gegenteiligen Auffassung).An der im Urteil vom 5. Februar 1965 - BVerwG VII C 165.64 - (BVerwGE 20, 244 [BVerwG 05.02.1965 - VII C 165/64] = Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 2 S. 4 f.) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.
- BVerwG, 08.11.1968 - VIII C 31.67
Rechtsmittel
Im Gegensatz zur Auffassung des Verwaltungsgerichts ergibt sich die Beantwortung dieser Frage nicht ohne weiteres schon aus dem von ihm in diesem Zusammenhang angeführten Urteil BVerwGE 20, 244.Eine abschließende Entscheidung darüber, ob trotz dieser rechtlichen Unterschiede die Erwägungen im Urteil BVerwGE 20, 244 auch Bedeutung für den vorliegenden Rechtsstreit haben, setzt unter Beachtung der Besonderheiten des Wehrpflichtsrechts eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Frage nach der prozeßrechtlichen Behandlung neuen Vorbringens gegenüber wehrbehördlichen Eingriffsakten, insbesondere gegenüber dem der Vollziehung des Musterungsbescheids dienenden Einberufungsbescheid voraus.
- BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 100.83
Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung
Soweit der Kläger erstmals im Revisionsverfahren eine durch die Aufnahme eines weiteren Kredits in Höhe von 20.000 DM für sein Geschäft bedingte Härtelage geltend macht, ist dieses Vorbringen vom Gericht nicht zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 5. Februar 1965 - BVerwG VII C 165.64 - BVerwGE 20, 244 [245]).
- BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Verwaltungsgericht weiter angeführten Urteil BVerwGE 20, 244, das schon deshalb die vom Verwaltungsgericht vertretene Rechtsansicht nicht zu stützen vermag, weil ihm ein anderer als der im vorliegenden Verfahren zu beurteilende Sachverhalt zugrunde liegt. - BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67
Rechtsmittel
Die fehlerhafte Bestellung des Wahlvorstandes ist ein die Anfechtung rechtfertigender Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahl Verfahrens (BVerwGE 9, 357; 20, 246) [BVerwG 05.02.1965 - VII C 165/64]. - BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 75.68
Nichtheranziehung zum Wehrdienst wegen Dienstverpflichtung für den zivilen …
Zu dieser Vorschrift liegt Rechtsprechung des erkennenden Senats noch nicht vor (vgl. aber die Urteile BVerwGE 15, 269 [BVerwG 08.02.1963 - VII C 51/62]; 18, 304 [BVerwG 15.05.1964 - VII C 110/63]; 20, 244 [BVerwG 05.02.1965 - VII C 154/64]des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts). - BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65
Rechtsmittel
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Zurückstellung vom Wehrdienst der für die Einberufung vorgesehene oder festgesetzte Zeitpunkt, gegebenfalls auch der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist (Urteil vom 5. Februar 1965 [BVerwGE 20, 244]; Urteil vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 51.65 -, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt). - BVerwG, 28.10.1966 - VII C 2.66 Auch die mit der Revision nicht gerügten Ausführungen des Verwaltungsgerichts über die Zurückstellung des Klägers erscheinen rechtlich unbedenklich (§ 12 Abs. 4 WehrPflG); soweit der Kläger sein Begehren erst vor dem Verwaltungsgericht mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten begründet hat, kann er damit nicht gehört werden (vgl. das Urteil vom 5. Februar 1965, BVerwGE 20, 244).
- BVerwG, 20.03.1970 - VIII C 86.69 Die hilfsweise in der Klage vorgebrachten wirtschaftlichen Gründe für eine Zurückstellung, nämlich daß ein um den Grundwehrdienst hinausgeschobenes Studium finanziell gefährdet wäre und den Kläger auch erst später instandsetzen würde, seine Mutter zu unterstützen, wenn diese einmal ihren Gewerbebetrieb (Kiosk) nicht mehr betreiben könne, müssen in diesem Verfahren schon deshalb außer Betracht bleiben, weil diese Gründe erstmals vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht wurden (vgl. BVerwGE 20, 244).
- BVerwG, 19.11.1965 - VII C 155.64
Einberufung zum Wehrdienst während einer Ausbildung
In dem anhängigen Verwaltungsstreitverfahren kann dies nicht berücksichtigt werden (BVerwGE 20, 244;Urteil vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 51.65 -). - BVerwG, 08.01.1970 - VIII C 140.67
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Voraussetzungen für die …
- BVerwG, 14.05.1965 - VII C 97.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.04.1970 - VIII B 119.69
Klage gegen die Nichtzulassung der Revision
- BVerwG, 09.09.1965 - VII B 49.64
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zurückstellung …
- BVerwG, 22.03.1974 - VIII C 17.74
Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung des landwirtschaftlichen …
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