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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1966 - VII C 168.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,606
BVerwG, 24.06.1966 - VII C 168.63 (https://dejure.org/1966,606)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1966 - VII C 168.63 (https://dejure.org/1966,606)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1966 - VII C 168.63 (https://dejure.org/1966,606)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII C 171.59
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VII C 168.63
    Wesentlich sei allein, ob der Kläger von der Richtigkeit seiner politischen Meinung überzeugt sei und daraus die sittliche Verpflichtung ableite, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (Hinweis auf dasUrteil vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 171.59 -).

    Die Revision greift im wesentlichen auch nur die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu der rationalen Motivierung der Kriegsdienstverweigerung an und verweist hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG VII C 171.59 - (DÖV 1960, 754; MDR 1960, 1039; JZ 1960, 699 [BVerwG 27.05.1960 - VII C 171/59]).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VII C 168.63
    Das Armenrecht kann und soll nicht volle formelle Gleichheit zwischen den Prozeßparteien herstellen, sondern nur bewirken, daß der Unbemittelte wenigstens einigermaßen in der Weise Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, wie es eine ihre Prozeßaussichten vernünftig erwägende begüterte Prozeßpartei tun könnte (BVerfGE 9, 124 [130]).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VII C 168.63
    Er kann auch durch den gesetzlichen Ausschluß der Beschwerde in § 34 Abs. 3 WehrPflG nicht verletzt sein, mag der Kläger die Praxis des Verwaltungsgerichts Hannover, dem mittellosen Kriegsdienstverweigerer in seinem Rechtsstreit regelmäßig keinen Rechtsanwalt zuzubilligen, auch für bedenklich halten (vgl. BVerwGE 17, 245).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1966 - VII C 168.63
    In diesem Urteil, welches durch das zur Veröffentlichung bestimmteUrteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 84.63 - bestätigt worden ist, ist ausgeführt, daß die Gewissensentscheidung auch durch die Betätigung des Verstandes ausgelöst sein kann.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der früher für Wehrpflichtsachen zuständig war, ist nicht der Charakter der Umstände, die den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, für deren Berechtigung entscheidend, sondern kommt es hierfür allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien - im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie das. Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der früher für Wehrpflichtsachen zuständig war, ist nicht der Charakter der Umstände, die den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, für deren Berechtigung entscheidend, sondern kommt es hierfür allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie das Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).
  • BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 93.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auf Grund einer Gewissensentscheidung - …

    Denn das Recht auf Kriegsdienstverweigerung setzt voraus, daß die Entscheidung des Wehrpflichtigen, mag sie auch in vernunftmäßigen, insbesondere auch politischen, Erwägungen ihren Ursprung haben, im Ergebnis dennoch auf der ihn innerlich zutiefst verpflichtenden Erkenntnis beruht, nicht ohne ernste Gewissensnot imstande zu sein, im Kriege mit der Waffe einen Menschen zu töten (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -, vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 -, vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 25] und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 104.67 -).
  • BVerwG, 31.03.1971 - VIII CB 65.69

    Rechtsmittel im Wehrpflichtrecht - Begriff der Gewissensentscheidung gegen den …

    Denn das Recht auf Kriegsdienstverweigerung setzt voraus, daß die Entscheidung des Wehrpflichtigen, mag sie auch in vernunftmäßigen Erwägungen ihren Ursprung haben, im Ergebnis dennoch auf der ihn innerlich zutiefst verpflichtenden Erkenntnis beruht, nicht ohne ernste Gewissensnot imstande zu sein, im Kriege mit der Waffe einen Menschen zu töten (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -, vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.69 - und vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 104.67 -).
  • BVerwG, 26.03.1971 - VIII CB 10.69

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

    Nach dieser (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 - …und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 25] mit weiteren Nachweisen) können verstandesmäßige oder vernunftmäßige, insbesondere auch politische Erwägungen des Kriegsdienstverweigerers die - oben Dargelegten - tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe weder ersetzen noch deren Annahme ausschließen.
  • BVerwG, 20.11.1969 - VIII B 87.67

    Definition des Begriffs der Gewissensentscheidung - Entscheidung gegen den …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der früher für Wehrpflichtsachen zuständig war, ist nicht der Charakter der Umstände, die den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, für deren Berechtigung entscheidend, sondern kommt es hierfür allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien - im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie dasUrteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).
  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67

    Rechtsmittel

    Der Charakter der Umstände, die gegebenenfalls den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, ist für deren Berechtigung nicht entscheidend, vielmehr komme es hierfür allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien - im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie dasUrteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).
  • BVerwG, 02.10.1969 - VIII B 69.67

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Konfrontation eines …

    Charakter der Umstände, die den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerer gegeben haben, für deren Berechtigung entscheidend, sondern kommt es hierfür allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien - im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung, geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie dasUrteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67

    Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Der Begriff der …

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie die Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 - und vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - mit weiteren Nachweisen) können verstandesmäßige oder vernunftmäßige, insbesondere auch politische, Erwägungen des Kriegsdienstverweigerers die notwendigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe weder ersetzen noch deren Annahme ausschließen.
  • BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 164.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …

    Hierbei ist nicht der Charakter der Umstände, die den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, für deren Berechtigung entscheidend, sondern es Kommt allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien - im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 - sowie das Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).
  • BVerwG, 28.04.1969 - VIII B 23.67

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …

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