Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1959 - VII C 170.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1960, 70
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64
Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung
Für die bürgerlichrechtliche Natur haben sich im Schrifttum ausgesprochen: Ringelmann, BayVBl. 1956, 106; Wieland, Festgabe für Krohn 1954, 325, 330. Vor allem haben die oberen Bundesgerichte übereinstimmend die bürgerlichrechtliche Natur der Versicherung bei den Zusatzversorgungsanstalten bejaht, nämlich das Bundesverwaltungsgericht für die Beklagte (BVerwGE 6, 200) und für die Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Hessen (DVBl. 1960, 70); der Bundesgerichtshof für die Bundesbahnversicherungsanstalt Abt. B (VersR 1963, 765); das Bundessozialgericht für die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (BSozGE 21, 5). - BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 150.69
Erstattungsfähigkeit von Umlagen an eine Zusatzkasse während des Wehrdienstes des …
Die Versicherungsbedingungen sind daher dem bürgerlichen Recht zuzuordnen (Urteile BVerwGE 6, 200 undvom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 170.59 - [DVBl. 1960, 70]).
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