Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.1958 - VII C 185.57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 501 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 24.06.1966 - VII C 45.66
Änderung der öffentlich- rechtlichen Beziehung zu einer Gesellschaft - Änderung …
Auf die Notwendigkeit, die Allgemeininteressen und die Interessen des betreffenden Milcherzeugers zu überprüfen und die einander gegenüberstehenden Interessen miteinander abzuwägen, hat der Senat entscheidendes Gewicht gelegt (vgl. außer dem Urteil des I. Senatsvom 11. Oktober 1956 - BVerwG I C 135.55 - die Urteile des Senatsvom 21. November 1958 - BVerwG VII C 185.57 -, vom 22. Juni 1962 - BVerwG VII C 160.60 - undvom 8. November 1963 - BVerwG VII C 58.61 -, BVerwGE 17, 127 [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61], abgedruckt in Buchholz BVerwG 451.52, § 8 MFG Nr. 1-4).Die Milcherzeuger, die eine Änderung der öffentlich-rechtlichen Beziehungen betreiben, haben, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, zumindest einen Rechtsanspruch darauf, daß die Behörde ihr Ermessen im Sinne des Gesetzes ausübt (vgl. das Urteil des Senatsvom 21. November 1958 - BVerwG VII C 185.57 -, Buchholz BVerwG 451.52, § 8 MFG Nr. 2).
- BVerwG, 08.11.1963 - VII C 58.61
Rechtsmittel
Eine Änderung der Annahme- und Lieferbeziehungen verlangt somit ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse, während bei einer Neufestsetzung die Interessenlage unabhängig von einem bisher bestehenden Zustand zu klären ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 1958 - BVerwG VII C 185.57 -, Buchholz 451.52 § 8 MFG Nr. 2). - BVerwG, 12.07.1965 - VII C 113.64
Beendigung der öffentlich-rechtlichen Lieferbeziehungen und Annahmebeziehungen …
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. November 1958 - BVerwG VII C 185.57 - (Buchholz, BVerwG 451.52, § 8 MFG Nr. 2) entschieden, daß der bloße Wechsel des Inhabers eines in die milchwirtschaftliche Marktregelung einbezogenen Betriebes die für den Betrieb festgesetzten Liefer- und Annahmebeziehungen unberührt läßt und eine Neufestsetzung nicht erforderlich ist. - BVerwG, 08.11.1963 - VII C 35.61
Vereinbarkeit der Verwendung eines Grundstücks als Sammelstelle während einer …
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. November 1958 - BVerwG VII C 185.57 - (Buchholz, Nachschlagewerk 451.52, § 8 MFG Nr. 2) darauf hingewiesen, daß zwischen der Pacht eines Betriebes und der Miete der Geschäftsräume eines stillgelegten Betriebes unterschieden werden müsse und nur dann Milchlieferbeziehungen bestehen könnten, wenn ein selbständiger Molkereibetrieb gegeben ist. - BVerwG, 06.03.1967 - I B 10.67
Zuweisung von Landwirten zu einer Molkerei - Umweisung von Milcherzeugern an eine …
Es hat darauf hingewiesen, daß der Sinn des Milch- und Fettgesetzes nicht darin bestehe, durch behördliche Anordnungen den freien Wettbewerb auszuschließen; dem freien Wettbewerb solle vielmehr bis zu der Grenze Rechnung getragen werden, die durch das öffentliche Interesse an der Marktregelung gezogen werde (Urteile vom 8. November 1957 - BVerwG VII C 11/12.57 -, vom 21. November 1958 - BVerwG VII C 185.57 -).
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