Rechtsprechung
| BVerwG, 08.08.1958 - VII C 29.57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 64 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 28.10.1958 - III B 19.58
Beendigung der Revisionseinlegungsfrist bei Verlängerung aufgrund eines Sonntags …
Die Revisionsbegründungsfrist endet auch dann mit dem letzten Tage des zweiten Monats nach der Zustellung, wenn die Revisionseinlegungsfrist sich um einen Tag verlängert hat, weil ihr Ende auf einen Sonn- oder Feiertag fiel (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1956 - BVerwG V CB 62.56 -, Buchholz BVerwG 321 § 57 BVerwGG Nr. 5 = MDR 1956 S. 635 = DVBl. 1956 S. 690 = NJW 1956 S. 1532 [BVerwG 13.06.1956 - V CB 62/56]; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. August 1958 - BVerwG VII C 29.57, mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 22.06.1962 - VII C 139.60
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Bundesausgleichsabgabe für Milchlieferungen …
Die Gültigkeit des Milch- und Fettgesetzes, das die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreier Milch sicherstellen will und insofern dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Sozialstaatlichkeit entspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. die Urteile vom 11. Oktober 1956 und 17. Januar 1958 - BVerwGE 4, 95 [BVerwG 11.10.1956 - I C 84/55] und 6, 129 und 134;Urteil vom 8. August 1958 - BVerwG VII C 29.57 -, Buchholz, Nachschlagewerk 451.52 § 12 MuFG Nr. 3). - BVerwG, 22.06.1962 - VII C 152.60
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Bundesausgleichsabgabe für Milchlieferungen …
Die Gültigkeit des Milch- und Fettgesetzes, das die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreier Milch sicherstellen will und insofern dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Sozialstaatlichkeit entspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. die Urteile vom 11. Oktober 1956 und 17. Januar 1958 - BVerwGE 4, 95 [BVerwG 11.10.1956 - I C 84/55] und 6, 129 und 134;Urteil vom 8. August 1958 - BVerwG VII C 29.57 -, Buchholz, Nachschlagewerk 451.52 § 12 MuFG Nr. 3).
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