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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.1978 - VII C 30.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1624
BVerwG, 28.04.1978 - VII C 30.77 (https://dejure.org/1978,1624)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1978 - VII C 30.77 (https://dejure.org/1978,1624)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1978 - VII C 30.77 (https://dejure.org/1978,1624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gegebenheiten des Arbeitsmarkts - Kurzzeitige Besetzung - Unrichtige Prognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1978, 240
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87

    Investitionszulage - Bescheinigung - Rücknahme - Mangelnde Volkswirtschaftliche …

    Es genügt, daß das Angebot an Arbeitsplätzen erhöht wird, unabhängig davon, ob und wann der Platz von der Nachfrageseite her tatsächlich besetzt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - GewArch 1978, 309; Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 56).

    Das Berufungsgericht hat seine gegenteilige Auffassung auf Entscheidungen des erkennenden Senats gestützt, denen es die Aussage entnommen hat, ein Arbeitsplatz müsse mindestens drei Jahre Bestand haben, um als Dauer arbeitsplatz bezeichnet werden zu können (Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - GewArch 1978, 309; Urteil vom 23. Juli 1982 - BVerwG 7 C 121.80 - Buchholz 451.56 Nr. 16).

    Die Entscheidung vom 28. April 1978 (a.a.O.) betraf einen Fall, bei dem die Behörde über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung zu einem Zeitpunkt zu entscheiden hatte, zu dem die Investition schon seit mehr als drei Jahren abgeschlossen war und zu dem die Arbeitsplatzzahl nach ursprünglicher Erhöhung inzwischen unter das Niveau vor der Investition gesunken war.

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80

    Anforderungen an eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nach dem …

    Auf den Zweck des Investitionszulagengesetzes 1969, zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen, hat der Senat des weiteren in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - (GewArch. 1978, 309 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 56) allgemein hingewiesen; dieses Urteil betrifft eine Bescheinigung für die Errichtung einer Betriebstätte nach § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete vom 15. Mai 1968 - KohleG - (BGBl. I S. 365), dem § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nachgebildet ist.

    Durch die Investition müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden (vgl. Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - a.a.O.), die dem Investor selbst unmittelbar zuzuordnen sind.

    Außerdem hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, daß sich die Frage, ob die gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen gegeben seien, anhand der unternehmerischen Konzeption beurteile, die der Investitionsentscheidung zugrunde liege und die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition auch verwirklicht werden müsse, zumal die Verwaltungsbehörde hinsichtlich der volkswirtschaftlich besonderen Förderungswürdigkeit von Investitionen eine prognostische Entscheidung zu treffen habe (vgl. dazu Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92

    Investitionszulage - Investition - Primäreffekt - Identität von Investor und …

    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. …und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).
  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 33.92

    Auswirkung des Auseinanderfallens der Identität von Investor und Betreiber der …

    Damit wird der sogenannte (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. …und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).
  • OVG Thüringen, 24.06.2022 - 1 KO 285/19

    Teilwiderruf eines Zuwendungsbescheides und Rückforderung gegenüber …

    Erfüllt sich eine zunächst günstige Teilnehmerprognose später nicht, trägt der Zuwendungsempfänger und nicht der Zuwendungsgeber hierfür das Risiko (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 1978 - VII C 30.77 - OVG Saarland, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 3 A 282/09 - Nds.OVG, Urteil vom 16. Dezember 1995 - 11 L 7985/95 - alle zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 14.02.1992 - 14 UE 709/87

    Rücknahme einer Investitionszulagebescheinigung wegen Verringerung anstatt der …

    Der Hinweis der Klägerin auf eine außergewöhnliche wirtschaftliche Entwicklung kann zwar an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1978 - 7 C 30.77 - (Buchholz 451.55 Nr. 56) anknüpfen, bezieht sich damit jedoch nicht auf die entscheidungserheblichen Umstände.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 120.81

    Rücknahme einer Investitionszulagebescheinigung - Schaffung zusätzlicher …

    Der Senat hat bereits zu § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KohleG, dem § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nachgebildet ist, entschieden, daß der Investor für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze das normale kaufmännische Risiko trägt und es damit grundsätzlich in seine Risikosphäre fällt, ob sich die von ihm geschaffenen Arbeitsplätze für dauernd halten lassen (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - [Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 56]); für das Besetzungsrisiko gilt nichts anderes.
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