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| BVerwG, 03.10.1958 - VII C 31.58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit in einem …
Haben die Verwaltungsgerichte während der Geltung der MRVO 165 die Leiter der Kreis- und Bezirkswehrersatzämter als rechtlich interessierte Dritte angesehen und deshalb zum Rechtsstreit beigeladen (so in der von der Revision erwähnten, durch Urteil des Revisionsgerichts vom 3. Oktober 1958 abgeschlossenen Sache BVerwG VII C 31.58), so beruhte dies darauf, daß nach damaligem Verfahrensrecht nicht der Rechtsträger der Wehrverwaltung, sondern die jeweils tätig gewordenen Ausschüsse oder Kammern zu verklagen waren, so daß die Behördenleiter im Rechtsstreit ohne eigene prozeßrechtliche Beteiligung mit ihrer Auffassung nicht mehr zu Worte gekommen wären. - BVerwG, 21.12.1973 - VI CB 177.73
Anforderung an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Allgemeine Glaubwürdigkeit …
Das Urteil vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 31.58 - (Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 1 [Auszug], Leitsatz u.a. in JZ 1959, 162) betrifft die Zulässigkeit eines außerhalb der Frist des § 26 Abs. 2 Satz 3 WPflG gestellten Anerkennungsantrages. - BVerwG, 27.11.1964 - VII C 124.61 Das Verwaltungsgericht hatte zu prüfen, ob sich der Beigeladene derzeit aus Gewissensgründen weigert (vgl. die Urteile vom 3. Oktober 1958, BVerwG VII C 31.58, und vom 24. Juli 1959, BVerwGE 9, 100 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 144/59]).
- BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 93.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auf Grund einer Gewissensentscheidung - …
Es ist Sache des Tatsachengerichts, auf Grund der im Einzelfalle gegebenen Umstände die Feststellung zu treffen, ob eine unverhältnismäßig späte Stellung des Anerkennungsantrages (Urteil vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 31.58 -) oder eine Zuwiderhandlung gegen die behauptete eigene Überzeugung (BVerwGE 7, 242) oder eine allgemeine Unglaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen (BVerwGE 14, 146; siehe demgegenüber insbesondere BVerwGE 30, 358) den Schluß rechtfertigt, daß es dem Wehrpflichtigen an einer Gewissensentscheidung fehlt. - BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 224.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Das Verwaltungsgericht hat nicht die Möglichkeit verkannt, daß - wie in den Entscheidungen vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 31.58 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 26 WpflG Nr. 1 [Auszug]) und BVerwGE 12, 271 ausgesprochen - auch gefühlsmäßige Regungen, insbesondere Erlebnisse und Eindrücke bei der militärischen Ausbildung in der Bundeswehr, den Anstoß zu einer Gewissensentscheidung, geben können. - BVerwG, 03.06.1969 - VIII B 41.67
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der …
Fehl geht das Vorbringen, das Verwaltungsgericht habe von dem Kläger eine Bewährung durch caritative Betätigung verlangt und sei auch damit von der genannten Entscheidung vom 23. Juni 1961, weiter von der Entscheidung vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 31.58 -, Buchholz BVerwG 448.0, § 26 WpflG Nr. 1, abgewichen. - BVerwG, 06.03.1969 - VIII B 21.67 Der Kläger sieht eine Abweichung von demUrteil vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 31.58 - sowie von BVerwGE 7, 242 in dem Umstände, daß das Verwaltungsgericht bei ihm das spätere Hinzutreten einer Gewissensentscheidung unter anderem auch mit der Begründung verneint habe, es hätte in einem solchen Falle schon des Vorliegens besonderer Umstände bedurft, die es mit Rücksicht auf seine Gesamtpersönlichkeit als glaubhaft erscheinen ließen, daß er eine Gewissensentscheidung getroffen habe.
- BVerwG, 28.02.1968 - VIII B 203.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Zwar trifft es zu, daß im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 31.58 - die folgenden Gedanken ausgeführt sind: Von ausschlaggebender Bedeutung für die Klärung der Gewissensfrage werde letzten Endes immer die persönliche Glaubwürdigkeit des Antragstellers sein. - BVerwG, 28.12.1962 - II B 5.62
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dabei ist es nicht erforderlich, daß das Gericht zu allen Einzelheiten und zu den Aussagen jedes einzelnen Zeugen Stellung nimmt (ebenso schon BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII C 31.58 -).
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