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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,312
BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64 (https://dejure.org/1966,312)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1966 - VII C 36.64 (https://dejure.org/1966,312)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1966 - VII C 36.64 (https://dejure.org/1966,312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Pflicht zur Ableistung des vollen Grundwehrdienst oder nur des verkürzten Grundwehrdienst nach dem Zeitpunkt der Einberufung - Konkretisierung der Art und Dauer des Wehrdienstes durch den Einberufungsbescheid - Vollziehbarkeit eines zwei Jahre alten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 362
  • NJW 1967, 747
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64

    Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64
    Der Ablauf der im Einberufungsbescheid vom 12. November 1963 bestimmten Zeit zur Ableistung des Wehrdienstes ist, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 5. Februar 1965 - BVerwG VII C 154.64 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 21 WPflG Nr. 2) ausgesprochen hat, auf den rechtlichen Fortbestand dieses Bescheides ohne Einfluß.
  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 120.64

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64
    Hierzu hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 120.64 - folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Seine Erledigung findet der Einberufungsbescheid erst mit der durch Entlassung oder Ausschluß bewirkten Beendigung des auf ihm beruhenden Wehrdienstverhältnisses (Ergänzung zu BVerwGE 20, 240 und 25, 362).

    Dies ergebe sich im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 240 und 25, 362) aus dem gesetzlichen Zweck des Einberufungsbescheids, der durch die Festsetzung des Zeitpunktes des Dienstantritts zugleich auch die genaue Dauer des angeordneten Wehrdienstes festlege.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit für sich allein ohne Einfluß auf den Fortbestand des Einberufungsbescheids und der sich aus ihm ergebenden rechtlichen Wirkungen (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.65 -, NJW 1967, 1675).

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das von ihr für ihre Rechtsansicht angeführte Urteil BVerwGE 25, 362 des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts tatsächlich dahin zu verstehen ist, daß der Aufforderung zur Dienstaufnahme der Charakter eines selbständig anfechtbaren Bescheids abgesprochen werden sollte.
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 142.67

    Abgrenzung zwischen Musterungsverfahren und Einberufungsverfahren - Zuständigkeit …

    Der ergangene Einberufungsbescheid behält, wenn die Klage als unbegründet abgewiesen wird, seine Wirkung und kann unbeschadet der zwischenzeitlich erreichten Altersgrenze vollzogen werden; nur eine neue Einberufung zum vollen Grundwehrdienst könnte gegen den Kläger, nachdem er das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht mehr ergehen (§ 5 Abs. 2 WpflG; BVerwGE 25, 362; ferner Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 -).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 32.67

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sind weder der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit noch die spätere Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen für sich allein von Einfluß auf den Fortbestand des Einberufungsbescheids und der sich aus ihm ergebenden rechtlichen Wirkungen (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.65 -, NJW 1967, 1675).
  • BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67

    Erledigung erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen …

    Diese Frage ist indessen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch wiederholte Entscheidungen dahin geklärt, daß der Einberufungsbescheid seine Erledigung nicht durch bloßen Zeitablauf, sondern erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen Beendigung des durch ihn ohne Mitwirkung des Wehrpflichtigen begründeten Wehrdienstverhältnisses findet (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; zuletzt Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 und BVerwG VIII C 88.68 -).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 34.67

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sind weder der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit noch die spätere Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen für sich allein von Einfluß auf den Fortbestand des Einberufungsbescheids und der sich aus ihm ergebenden rechtlichen Wirkungen (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362;Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.65 -, NJW 1967, 1675).
  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 211.67

    Begründetheit einer Revision wegen einer Verletzung von Bundesrecht - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind weder der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit noch die Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen für sich allein von Einfluß auf die Rechtmäßigkeit und den Fortbestand des Einberufungsbescheids (BVerwGE 25, 362 und Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 5 WpflG Nr. 4 = BWV 1969, 236]).
  • BVerwG, 24.02.1970 - VIII B 242.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom …

    Der Beklagten kann auch nicht beigepflichtet werden, soweit sie ferner eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 28.63 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 14) und vom 16. Dezember 1966 - BVerwG VII C 36.64 - annimmt.
  • BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 37.70

    Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses durch eine fiktive Entlassung mangels …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet der Einberufungsbescheid seine Erledigung - erst - mit der durch Entlassung oder Ausschluß bewirkten Beendigung des auf ihm beruhenden Wehrdienstverhältnisses (BVerwGE 20, 240; 25, 362; 31, 324).
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