Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1966 - VII C 38.62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 28.12.1961 - OS V 84/59
- BVerwG, 29.04.1966 - VII C 38.62
- BVerwG, 23.09.1966 - VII C 38.62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.06.1963 - VII C 137.61
Durchführung der Preisangleichung - Handel mit der Sowjetzone - Gepflogenheiten …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1966 - VII C 38.62
Bereits in seinem Urteil vom 28. Juni 1963 (BVerwGE 16, 181) hat der erkennende Senat den Standpunkt vertreten, daß es sich bei der Erteilung des Übernahmevertrages nebst den darin enthaltenen Preisfestsetzungen nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, dessen Rechtmäßigkeit von der Beklagten laufend überprüft werden muß. - BVerwG, 24.11.1961 - VII C 82.61
Anwendbarkeit des § 21 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVerwGG) auf …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1966 - VII C 38.62
Da die Beklagte die mit der Klage angegriffenen Bescheide aus dem Jahre 1954 und 1955 nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versah und sie keine Bundesbehörde im Sinne von § 21 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - ist, kann der im Jahre 1958 erhobenen Klage nicht entgegengehalten werden, daß die in diesen Bescheiden enthaltenen Festsetzungen unanfechtbar geworden seien (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 24. November 1961 - BVerwG VII C 82.61 - in Buchholz BVerwG 321, § 21 BVerwGG Nr. 1 = NJW 1962, 409).
- BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Es kommt hinzu, daß die Preisfestsetzung ihre Wirkung nur im Zeitpunkt der Erteilung äußert (BVerwGE 16, 181 [182]); es handelt sich nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, so daß Ereignisse nach diesem Zeitpunkt, wie die nicht rechtzeitige Rückzahlung eines zu hoch berechneten Unterschiedsbetrages, eine Wirkung weder auf die Preisfestsetzungen noch auf die darauf beruhende Abschöpfung haben können (vgl. Urteil vom 29. April 1966 - BVerwG VII C 38.62 -). - BVerwG, 18.05.1973 - VII C 29.72
Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - Anspruch auf Leistung von …
Es kommt hinzu, daß die Preisfestsetzung ihre Wirkung nur im Zeitpunkt der Erteilung äußert (BVerwGE 16, 181 [182]); es handelt sich nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, so daß Ereignisse nach diesem Zeitpunkt, wie die nicht rechtzeitige Rückzahlung eines zu hoch berechneten Unterschiedsbetrages, eine Wirkung weder auf die Preisfestsetzungen noch auf die darauf beruhende Abschöpfung haben können (vgl. Urteil vom 29. April 1966 - BVerwG VII C 38.62 -).
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| BVerwG, 23.09.1966 - VII C 38.62 |
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Verfahrensgang
- VGH Hessen, 28.12.1961 - OS V 84/59
- BVerwG, 29.04.1966 - VII C 38.62
- BVerwG, 23.09.1966 - VII C 38.62
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