Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.1959 - VII C 44.59 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 8, 336
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 28.02.1969 - VII B 57.66
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Der Senat hat in dem Urteil vom 5. Juni 1959 (BVerwGE 8, 336) ergänzend ausgeführt, daß eine Betriebsprüfung im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 GüKG keinen begründeten Verdacht eines Tarifverstoßes voraussetze; auch dann, wenn im Einzelfall kein besonderer Anlaß zu einer Prüfung gegeben sei, habe die beklagte Bundesanstalt ihrer Überwachungspflicht zu genügen.Darin ist aber nicht eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung von der Entscheidung BVerwGE 8, 336 zu erblicken.
Der Senat hat bereits in BVerwGE 8, 336 dazu Stellung genommen und ausgeführt, daß die beklagte Bundesanstalt die in § 55 Abs. 1 GüKG näher bezeichneten Prüfungen nach ihrem Ermessen vornehmen kann, und daß sie nur dann die Grenzen dieses Ermessens überschreitet, wenn sie durch ihr Vorgehen an den zu Überprüfenden unzumutbare Anforderungen stellt.
- BVerwG, 28.02.1964 - VII C 119.61
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Höchstzahlen für Genehmigungen zum …
Den lebenswichtigen Belangen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Verkehrswirtschaft könne nur durch eine staatlich gelenkte Abstimmung zwischen den Aufgaben des Schienenverkehrs und denen des Güterkraftverkehrs nach den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen Rechnung getragen werden (…ebenso die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1956 - BVerwG I C 107.55 -, Buchholz a.a.O. Nr. 2, …und vom 28. März 1957 - BVerwG I C 37.56 -, Buchholz a.a.O. Nr. 3, vom 18. November 1958 - BVerwG I C 211 und 212.57 -, DÖV 1959, 908; sowie das Urteil des Senats vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 44.59 -, BVerwGE 8, 336, und die Beschlüsse vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII B 12.59 und 13.59 - und vom 12. März 1962 - BVerwG VII B 89.61 -).Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 44.59 - (BVerwGE 8, 336) die Auffassung vertreten, daß die Festlegung der Höchstzahlen für den Güterfernverkehr auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]) als nicht verfassungswidrig anzusehen sei, sowie in dem Beschluß vom 12. März 1962 - BVerwG VII B 89.61 - (GewArch. 1963 S. 42) ausgeführt, daß der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168) keine Verschärfung der Grundsätze enthalte, die bei der Prüfung der Frage zu beachten seien, ob eine Beschränkung der Berufszulassung mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
- BVerwG, 15.08.1980 - 7 C 57.78
Anspruch auf Einsicht in eine Leasing-Kartei durch ein Überwachungsamt - …
Dafür spricht weiterhin, daß die Bundesanstalt für die Entscheidung, ob sie von ihren Befugnissen Gebrauch macht, bereits weitgehende Ermessensfreiheit hat, da die Betriebsprüfung nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 GüKG im Einzelfall weder einen begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften noch einen besonderen Anlaß voraussetzt (vgl. BVerwGE 8, 336 [338];Beschluß vom 28. Februar 1969 - BVerwG 7 B 57.66 - in GewArch 1969, 207 [208]).
- BVerwG, 26.01.1962 - VII C 13.61
Rechtsmittel
Daß aber die preisrechtlichen Bestimmungen des Tarifs schon vorher durch ihre Einbeziehung in die Anordnung über Preisbildung und Preisüberwachung vom 25. Juni 1948 (WiGBl. S. 61) Normencharakter erlangt haben, hat der Senat in seinem Urteil vom 5. Juni 1959 (BVerwGE 8, 336 [339]) bereits dargelegt. - BVerwG, 15.07.1983 - 7 C 13.81
Güterfernverkehr - Beteiligung an Beförderung - Umgehungsgeschäft
Der Senat hat bereits in früheren Urteilen (BVerwGE 4, 203 [205]; 8, 336 [338]) ausgeführt, daß die Beklagte nicht rechtswidrig handele, wenn sie aufgrund eines Verdachtes auf Verstöße gegen den Tarifzwang oder gegen andere Vorschriften des Gesetzes von ihren Befugnissen aus § 55 GüKG a.F. Gebrauch mache. - BVerwG, 28.02.1964 - VII C 1.63
Rechtsmittel
Dieses hat in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß diese Frage zu verneinen sei (vgl. dieUrteile vom 18. Oktober 1956 - BVerwG I C 107.55 -, Buchholz, Nachschlagewerk, 442.03, § 9 GüKG Nr. 2, vom 18. November 1958 - BVerwG I C 211 und 212.57 -, DÖV 1959, 908; sowie das Urteil des Senatsvom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 44.59 -, BVerwGE 8, 336, und dieBeschlüsse vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII B 12.59 und 13.59 - undvom 12. März 1962 - BVerwG VII B 89.61 -).
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