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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,304
BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68 (https://dejure.org/1969,304)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1969 - VII C 46.68 (https://dejure.org/1969,304)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1969 - VII C 46.68 (https://dejure.org/1969,304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Säumnissteuergesetz (StSäumG) auch im Bereich der Gemeinden als Bundesrecht - Anfechtung des richtigen Bescheids - Abhängigkeit der Säumniszuschläge von der Höhe des rückständigen Steuerbetrages - Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Vorauszahlungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 202
  • BVerwGE 32, 262
  • NJW 1969, 1921
  • DVBl 1969, 905
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.01.1964 - I 256/59 U

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1952 und …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Die Erhebung von Säumniszuschlägen widerspricht nicht dem Grundgesetz (vgl. BFHE 79, 385 [388 f., 391] = BStBl. 1964 III S. 371 [372]).

    Die Säumniszuschläge seilen einen Druck auf den Steuerpflichtigen dahin ausüben, die Steuer pünktlich und freiwillig zu zahlen, so daß Vollstreckungsmaßnahmen vermieden werden; sie sollen den rechtzeitigen Eingang der Steuer sicherstellen (vgl. BFHE 79, 385 [387 ff.] = BStBl. 1964 III S. 371 [372]).

    Die Säumniszuschläge sind dadurch mit den Steuern, auf deren Grundlage sie erhoben werden, eng verbunden (vgl. BFHE 69, 207 = BStBl. 1959 III S. 340; BFHE 79, 385 = BStBl. 1964 III S. 371); sie richten sich nach der Höhe der Steuer.

    In der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit und des Rechtscharakters der Säumniszuschläge geht das Bundesverwaltungsgericht von der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes in Seinem Urteil vom 17. Januar 1964 (BFHE 79, 385 = BStBl. 1964 III S. 371) aus.

  • BFH, 30.06.1959 - I 52/59 U

    Säumniszuschläge als Druckmittel gegen Steuerschuldner

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Die Säumniszuschläge sind dadurch mit den Steuern, auf deren Grundlage sie erhoben werden, eng verbunden (vgl. BFHE 69, 207 = BStBl. 1959 III S. 340; BFHE 79, 385 = BStBl. 1964 III S. 371); sie richten sich nach der Höhe der Steuer.

    Dies bedarf jedoch keiner Prüfung, weil die Säumniszuschläge, wie der Bundesfinanzhof zutreffend feststellte (BFHE 69, 207 [208] = BStBl. 1959 III S. 340;… vgl. auch Felix, Die Rechtsfolgen der Steuersäumnis, 1958, S. 25 ff.), nicht den Charakter einer Strafe haben.

  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Die Verpflichtung der Beklagten, der niedrigeren Festsetzung der Steuer durch Herabsetzung der Säumniszuschläge Rechnung zu tragen, und damit die Rechtswidrigkeit der Aufrechterhaltung der Säumniszuschläge in voller Höhe konnte die Klägerin neben der ursprünglichen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts in dem anhängigen Verfahren geltend machen (vgl. BVerwGE 22, 16; 28, 202) [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67].
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Die Verpflichtung der Beklagten, der niedrigeren Festsetzung der Steuer durch Herabsetzung der Säumniszuschläge Rechnung zu tragen, und damit die Rechtswidrigkeit der Aufrechterhaltung der Säumniszuschläge in voller Höhe konnte die Klägerin neben der ursprünglichen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts in dem anhängigen Verfahren geltend machen (vgl. BVerwGE 22, 16; 28, 202) [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67].
  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Die Verpflichtung der Beklagten, der niedrigeren Festsetzung der Steuer durch Herabsetzung der Säumniszuschläge Rechnung zu tragen, und damit die Rechtswidrigkeit der Aufrechterhaltung der Säumniszuschläge in voller Höhe konnte die Klägerin neben der ursprünglichen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts in dem anhängigen Verfahren geltend machen (vgl. BVerwGE 22, 16; 28, 202) [BVerwG 09.11.1967 - VIII C 141/67].
  • BVerwG, 16.10.1964 - VII C 100.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Die Abhängigkeit der Säumniszuschläge von der Höhe der Steuer entspricht im Grundsatz der Abhängigkeit des Realsteuerbescheids vom Steuermeßbescheid (vgl. hierzu § 212 b Abs. 3 AO und BVerwGE 19, 323 [325]).
  • BFH, 08.11.1955 - V 90/55 S

    Haftung bezüglich Säumniszuschlägen - Einordnung von Steuersäumniszuschlägen als …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Darin liegt weder eine Anordnung, daß auch die Säumniszuschläge, die keine Steuern im Sinne der Abgabenordnung sind (BFHE 61, 521 [522] = BStBl. 1955 III S. 399; 62, 176 [179] = BStBl. 1956 III S. 66), insoweit zu erstatten sind, noch kann diese Regelung dahin verstanden werden, daß es bei den Säumniszuschlägen in voller Höhe verbleiben müsse.
  • BFH, 09.12.1955 - IV 397/54 U

    Haftung für Lohnsteuer und Währungsnotopfer - Pflicht eines Geschäftsführers zur …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Darin liegt weder eine Anordnung, daß auch die Säumniszuschläge, die keine Steuern im Sinne der Abgabenordnung sind (BFHE 61, 521 [522] = BStBl. 1955 III S. 399; 62, 176 [179] = BStBl. 1956 III S. 66), insoweit zu erstatten sind, noch kann diese Regelung dahin verstanden werden, daß es bei den Säumniszuschlägen in voller Höhe verbleiben müsse.
  • BFH, 10.11.1955 - IV 628/54 U

    Säumniszuschläge zur Einkommensteuer als Sonderausgaben - Staffelung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1969 - VII C 46.68
    Dabei ist zu beachten, daß nicht erst die Festsetzung der Säumniszuschläge selbst, die regelmäßig, wie auch im Falle des Klägers, erst nach vollständiger Zahlung vorgenommen wird, sondern "bereits die gesetzliche Drohung mit dem Druckmittel das Entscheidende ist" (BFHE 62, 67 [70] = BStBl. 1956 III 26 [27]).
  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72

    Festsetzung eines Säumniszuschlages - Herabsetzung einer Vorauszahlungsschuld

    Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer sind auch dann zu entrichten, wenn später die Steuerschuld durch Vorauszahlungsanpassung oder durch endgültigen Veranlagungsbescheid auf einen niedrigeren Betrag als die Summe der einjährigen Vorauszahlungen festgesetzt wird und daher der Unterschiedsbetrag dem Steuerschuldner zu erstatten ist (Abweichung von BVerwGE 32, 262).

    Es sei nicht der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 32, 262 zu folgen, Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen seien insoweit herabzusetzen, als sie auf einen Betrag entfielen, der nach der endgültigen Festsetzung der Steuer zu erstatten sei.

    Das Berufungsgericht verletze auch Bundesrecht, soweit es im bewußten Gegensatz zu der Entscheidung; in BVerwGE 32, 262 der Ansicht sei, der Säumniszuschlag für verspätet geleistete Vorauszahlungen, die sich durch nachträgliche Anpassung gemäß § 19 Abs. 3 GewStG ermäßigt hätten, sei nicht entsprechend herabzusetzen oder zu erstatten.

    Berufungsgericht vertretene Auffassung der Entscheidung in BVerwGE 32, 262 vorzuziehen sei.

    (BVerwGE 32, 262 [264]; BFHE 79, 385 [388] = BStBl. 1964 III S. 371 [372]).

    Steuern pünktlich zu zahlen, so daß Vollstreckungsmasßnahmen vermieden werden; sie sollen den rechtzeitigen Eingang der Steuer sicherstellen (BVerwGE 32, 262 [268]).

    Derartige Bedenken hat der erkennende Senat - abgesehen von dem Erwägungen, die er in seinen Urteil vom 27. Juni 1969 (BVerwGE 32, 262, 265, 271) [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]zu dieser Frage angestellt hat - in vorliegenden Fall besonders deshalb nicht, weil der Kläger nicht nur die Anforderung des Säumniszuschlages angefochten, sondern such sich gegen die Weigerung des Beklagten gewandt hat, den Säumniszuschlag nachträglich wieder aufzuheben.

  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer …

    Solange die Steuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig sei, könne unter dem Begriff des "rückständigen Steuerbetrags" im Sinne des § 1 Abs. 1 StSäumG nämlich nur der Steuerbetrag verstanden werden, der schließlich in Rechtskraft erwachse (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - VII C 46.68 -, juris Rn. 21, wonach Säumniszuschläge für verspätet geleistete Vorauszahlungen insoweit herabzusetzen sind, als sie auf einen Betrag entfallen, der nach der endgültigen Festsetzung der Steuer zu erstatten ist, und die diesbezügliche Verpflichtung der Behörde auch im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Festsetzung der Säumniszuschläge relevant ist).

    Anderenfalls teilt der Säumniszuschlag das Schicksal der Hauptforderung und ist in entsprechender Höhe herabzusetzen (ebenso noch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 46.68 -, BVerwGE 32, 262 [265, 271]; offen gelassen dagegen in BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1973 - BVerwG VII C 25.72 -, BVerwGE 44, 136 [141]).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Denn Säumniszuschläge haben zwar rechtlich und wirtschaftlich den Charakter eines Druck- oder Zwangsmittels, das den Abgabenschuldner anhalten soll, die Abgabe rechtzeitig zu zahlen (vgl. BFHE 61, 521 ; 79, 385 ; BVerwGE 32, 262 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]); sie sind aber kein Instrument des Erfüllungszwanges im Sinne eines unmittelbaren Vollstreckungszwanges, der den Vollstreckungserfolg, soweit ein Vollstreckungssubstrat vorhanden ist, sicher garantieren kann, sondern lediglich ein Instrument des nur mittelbar wirkenden (psychologischen) Beugezwanges, der sich durch Sanktionsdrohung an den Willen des Pflichtigen wendet, von diesem die freiwillige Abgabenleistung erwartet und deshalb, wenn sich der Pflichtige als hartnäckig erweist, in letzter Konsequenz Zwangsversuch bleibt.
  • BGH, 03.03.1976 - VIII ZR 197/74

    Steuervorauszahlung und Säumniszuschlag im Anfechtungsprozeß

    Auf bestandskräftige Steuervorauszahlungen verwirkte Säumniszuschläge bleiben selbst dann bestehen, wenn die Steuerforderung endgültig weit niedriger festgesetzt wird, als sie der Vorauszahlung entsprach (BVerwGE 44, 136 unter ausdrücklicher Aufgabe der früher in BVerwGE 32, 262 = NJW 1969, 1921 vertretenen gegenteiligen Auffassung, hierzu neuerdings auch großer Senat des BFH Beschluß vom 8. Dezember 1975 - GrS 1/75 mitgeteilt bei v. Wallis in NWB Nr. 7 vom 16. Februar 1976).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 213/70

    Säumniszuschläge - Konkursvorrecht - § 13 GVG, § 61 Nr. 2 KO, Zuständigkeit der …

    Dazu rechnen auch die in Anwendung des Steuersäumnisgesetzes erhobenen Säumniszuschläge (…Tipke/Kruse a.a.O. § 33 FGO Rdnr. 8), die als Druckmittel zur Entrichtung der Steuer, der sie zugeschlagen werden, mit dieser eng verbunden sind (BFH BStBl 1959 III 340; BFH 79, 385, 333; BVerwG NJW 1969, 1921 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68] ).
  • BGH, 29.05.1972 - III ZR 213/70

    Konkursvorrecht für Steuer-Säumniszuschläge - Zuständige Gerichtsbarkeit bei …

    Dazu rechnen auch die in Anwendung des Steuersäumnisgesetzes erhobenen Säumniszuschläge (…Tipke/Kruse a.a.O. § 33 FGO Rdnr. 8), die als Druckmittel zur Entrichtung der Steuer, der sie zugeschlagen werden, mit dieser eng verbunden sind (BFH BStBl 1959 III 340; BFH 79, 385, 388; BVerwG NJW 1969, 1921 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 46/68] ).
  • VG Berlin, 15.06.2012 - 13 K 151.10

    Säumniszuschläge im Erschließungsbeitragsrecht

    Anderenfalls teilt der Säumniszuschlag das Schicksal der Hauptforderung und ist in entsprechender Höhe herabzusetzen (ebenso noch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 46.68 -, BVerwGE 32, 262 [265, 271]; offen gelassen dagegen in BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1973 - BVerwG VII C 25.72 -, BVerwGE 44, 136 [141]).
  • BVerwG, 11.11.1982 - 8 B 113.82

    Erhebung von Säumniszuschlägen für verspätet geleistete Vorauszahlungen auf die …

    Soweit der Kläger die Frage aufwirft, "ob Säumniszuschläge ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung auch dann erhoben werden dürfen, wenn der Verwirkungstatbestand in der Zeit vor Einführung des Säumniszuschlags liegt" (Beschwerdeschrift S. 4), übersieht er zum einen, daß nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Landesrecht eine "ausdrückliche gesetzliche Regelung" für die Erhebung von Säumniszuschlagen enthalten ist, und zum anderen, daß die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. dazu Urteile vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 46.68 - BVerwGE 32, 262 [264] …und vom 26. Oktober 1973 - BVerwG VII C 25.72 - a.a.O. S. 138) - Erhebung von Säumnis zuschlagen dem Wesen des Säumniszuschlags als Druckmittel eigener Art entsprechend dazu dient, den Schuldner einer Abgabe zur Zahlung anzuhalten, wenn und solange er säumig ist.
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