Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1965 - VII C 51.65 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 12 Abs. 4
Papierfundstellen
- BVerwGE 22, 238
Wird zitiert von ... (21)
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Diese Regelung schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Geltendmachung nachträglicher Veränderungen der für die Einberufung entscheidungserheblich gewesenen Sachlage als Einwendung gegen die Rechtmäßigkeit des durch die Begründung des Wehrdienstverhältnisses vollzogenen Einberufungsbescheids aus mit der Folge, daß in dem auf seine Aufhebung gerichteten Anfechtungsstreit nur die Sachlage zu dem in ihm festgesetzten Gestellungszeitpunkt maßgeblich ist (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65] und 27, 257 [263]). - BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73
Ausbildung - Ausübung eines Berufs
Bei der Anwendung der Zurückstellungstatbestände ist zwischen der unter § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WPflG fallenden Ausbildung und der durch diese Vorschrift nicht begünstigten beruflichen Fortbildung neben einem bereits ausgeübten Beruf zu unterscheiden (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65]).Dem steht das Urteil des früher mit Wehrpflichtsachen befaßten VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 51.65 - (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65]) nicht entgegen.
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …
Es hat aus ihr in ständiger Rechtsprechung entnommen, daß das Wehrpflichtgesetz dem Wehrpflichtigen durch die Zurückstellungsregelungen nicht gewährleistet, seine Berufsausbildung vor der Einberufung zum vollen Grundwehrdienst abschließen zu können (BVerwGE 21, 138; 22, 238; 22, 349 und 24, 123).
- BVerwG, 03.08.1973 - VIII CB 64.73
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts nicht von dem Urteil des früher mit Wehrpflicht Sachen befaßten VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65] ab.Eine Abweichung von dem Urteil BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65] liegt auch nicht insoweit vor, als dort die Anwendung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG erörtert wird.
- BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wird das Verwaltungsgericht neue Feststellungen zu der Frage zu treffen haben, ob der Kläger zu dem im angefochtenen Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungszeitpunkt (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65] und 27, 257 [263]) schon allein im Hinblick auf die Kundenwerbung und die Kundenbetreuung im väterlichen Unternehmen unentbehrlich war. - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68 Diese Regelung schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Geltendmachung nachträglicher Veränderungen der für die Einberufung entscheidungserheblich gewesenen Sachlage als Einwendung gegen die Rechtmäßigkeit des durch die Begründung des Wehr dienst Verhältnisses vollzogenen Einberufungsbescheids aus mit der Folge, daß in dem auf seine Aufhebung gerichteten Anfechtungsstreit nur die Sachlage zu dem in ihm festgesetzten Gestellungszeitpunkt maßgeblich ist (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65] und 27, 257 [263]).
- BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Gericht nur zu entscheiden hat, ob die Wehrbehörde für den Zeitpunkt ihrer letzten Entscheidung oder, wenn dieser Zeitpunkt feststeht, für den Termin der Einberufung Gründe für die Zurückstellung mit Recht abgelehnt hat (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65]). - BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80
Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung - …
Nicht erforderlich ist hingegen, daß die Ausbildung dem Beruf dient (vgl. früher BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65]; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 32.67 - Beschluß vom 25. Februar 1970 - BVerwG 8 CB 56.68 -). - BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 44.77
Erledigung eines Einberufungsbescheides zu einer Wehrübung durch Zeitablauf - …
Da ein Einberufungsbescheid in der Fassung des Widerspruchsbescheides angefochten wurde, ist von der im Gestellungszeitpunkt, dem 2. Mai 1977, bestehenden Sach- und Rechtslage auszugehen (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65]; 34, 155) [BVerwG 30.10.1969 - II C 46/68]. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 32.67
Rechtsmittel
Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, ist bei der Anwendung der Zurückstellungstatbestände zwischen der Berufsausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG und der durch diese Vorschrift nicht begünstigten beruflichen Fortbildung neben einer bereits aufgenommenen praktischen Berufstätigkeit zu unterscheiden (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65]). - BVerwG, 14.07.1967 - VIII B 142.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.02.1970 - VIII CB 56.68
Kostenentscheidung im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen - …
- BVerwG, 20.03.1970 - VIII C 86.69
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 92.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.11.1965 - VII C 155.64
Einberufung zum Wehrdienst während einer Ausbildung
- BVerwG, 20.07.1970 - VIII B 60.69
Zurückstellung eines Wehrdienstpflichtigen für den Besuch einer …
- VG München, 10.06.2008 - M 15 S 08.2515
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Einberufung eines …
- BVerwG, 27.06.1972 - VIII C 80.72
Klage auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Wiederherstellung der aufschiebenden …
- BVerwG, 06.03.1969 - VIII B 6.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit …
- BVerwG, 27.06.1969 - VIII B 111.67
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
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