Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.1975 - VII C 52.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung von Beschädigten und Behinderten im Jahre 1969 auf Grund des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegsbeschädigten und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 26.06.1973 - III A 81/71
- BVerwG, 31.01.1975 - VII C 52.73
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1972 - VII C 37.71
Auszug aus BVerwG, 31.01.1975 - VII C 52.73
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht den Zuschuß von über sieben Millionen DM, den die Landeshauptstadt Hannover der Klägerin für das Jahr 1969 gewährte, nicht als Fahrgeldeinnahme im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr (UnBefG) vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978) und des § 1 Abs. 1 des dazu ergangenen niedersächsischen Ausführungsgesetzes (AG UnBefG) vom 10. Mai 1967 (NdsGVBl. S. 121) (zur Nachprüfbarkeit hinsichtlich dieser Vorschrift im Revisionsverfahren vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII C 37.71 - in BVerwGE 39, 349 [BVerwG 25.02.1972 - BVerwG VII C 37.71] [352 f.]) angesehen und dementsprechend bei der Berechnung der vom Beklagten zu erstattenden Fahrgeldausfälle nicht berücksichtigt.
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Ermittlung der Höhe von Erstattungen für Fahrgeldausfälle bei der Beförderung von …
Fahrgeld aber ist nach dem schlichten und üblichen Wortverständnis das, was beim Erwerb eines Fahrausweises als Entgelt entrichtet wird, also regelmäßig das, was der Benutzer des Verkehrsmittels aufwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, Buchholz 442.010 § 4 UnBefG Nr. 3; Urteil vom 25.02.1972 - VII C 37.71 -, BVerwGE 39, 349).Vom Wortlaut her ist es allerdings nicht mehr gerechtfertigt, als Fahrgeld auch Beträge anzusehen, die zum Ausgleich von Defiziten eines Verkehrsunternehmens vom Gewährträger, von Gesellschaftern oder sonstigen Personen gezahlt werden, auch wenn die Defizite lediglich deswegen entstehen und also die Zahlungen lediglich deswegen geleistet werden, weil die Fahrpreise niedrig gehalten werden sollen, und zwar nicht nur für einzelne Personen oder Personengruppen, sondern für jedermann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, a.a.O.).
Eine solche Regelung enthält das Gesetz aber nicht, sondern knüpft die Erstattung an die Fahrgeldeinnahmen, und zwar unabhängig davon, ob die Erträge aus dem Fahrkartenverkauf Gewinne ermöglichen oder zu Verlusten führen (so ausdrücklich schon BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, a.a.O., zu den §§ 3 und 4 UnBefG;… vgl. auch Begründung zum Entwurf des § 60 Abs. 2 SchwbG, BT-Drs. 8/2453, S. 12).
- BFH, 26.06.1986 - V R 93/77
Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des …
Wie das BVerwG im Urteil vom 31. Januar 1975 VII C 52.73 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 442.010, § 4 Nr. 2 UnBefG) dargelegt hat, folgt aus dem Zusammenhang der Vorschriften des § 4 Abs. 1 und § 3 UnBefG, daß das zur unentgeltlichen Beförderung verpflichtete Unternehmen in pauschalierter Form das erhalten solle, was es von den Begünstigten erhalten würde, wenn diese nicht unentgeltlich befördert werden müßten; Kostendeckung könnte von den Begünstigten nicht verlangt werden. - BVerwG, 19.01.1979 - 7 C 56.75
Möglichkeit eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens zur Herausnahme einer …
Zum Begriff des Fahrgelds nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978) hat der erkennende Senat im Urteil BVerwG 7 C 52.73 vom 31. Januar 1975 (Buchholz 442.010 UnBefG § 4 Nr. 3 = VRS 49, 156) offengelassen, ob Fahrgeld auch das sein kann, was Dritte im Wege der Einzelabrechnung oder pauschal für zur Benutzung des Verkehrsmittels berechtigende Fahrausweise aufwenden, die an bestimmte Personenkreise ausgegeben werden.
- BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 71.79
Zum Anspruch eines Fährbetriebes auf Erstattung der Fahrgeldausfälle für …
Daraus folgt, daß das erstattungsberechtigte Unternehmen in pauschalierter Form (nur) den Betrag erstattet erhalten soll, den es wegen seiner gesetzlichen Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung nicht als Fahrgeld erhalten hat (vgl.Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG 7 C 52.73 - [Buchholz 442.010 § 4 UnBefG Nr. 3 = VRS 49, 156]). - VG Meiningen, 13.02.2014 - 8 K 229/12
Entgelt für die Beförderung von Rentnern zum ermäßigten Tarif als …
Rn. 20 Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.1975 (VII C 52.73 - juris) steht dem nicht entgegen. - VG Regensburg, 16.01.2007 - RO 2 K 05.295
Rückforderung von gewährten Erstattungen für Fahrgeldausfälle wegen Verpflichtung …
Fahrgeld ist nach üblichem Wortverständnis das, was beim Erwerb eines Fahrausweises als Entgelt entrichtet wird (so auch schon BVerwG , Entsch. vom 31.1.1975, Az. VII C 52.73).
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