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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1962 - VII C 55.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1970
BVerwG, 09.11.1962 - VII C 55.61 (https://dejure.org/1962,1970)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1962 - VII C 55.61 (https://dejure.org/1962,1970)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1962 - VII C 55.61 (https://dejure.org/1962,1970)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1963, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1962 - VII C 55.61
    Damit hat das Verwaltungsgericht den wesentlichen Inhalt des Urteils des erkennenden Senats vom 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 97) außer acht gelassen.
  • BVerwG, 02.09.1969 - VIII B 125.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, deren Lehre das absolute Verbot des Tötens auch im Kriege enthält, zwar ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist, jedoch nicht der Prüfung enthebt, ob der Kriegsdienstverweigerer selbst und für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen hat (Urteil vom 9. November 1962 - BVerwG VII C 55.61 - [DÖV 1965, 113 = Verw.Rspr. Bd. 15, 533], Urteil vom 8. März 1963 - BVerwG VII C 67.61 -, Urteil vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 162.64 - sowie Beschluß vom 2. November 1967 - BVerwG VIII B 59.67 -).
  • BVerwG, 18.05.1984 - 6 B 102.83

    Fehlende Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in einem Verwaltungsverfahren …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG von dem in der Beschwerdebegründung angeführten Urteil des ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1962 - BVerwG 7 C 55.61 - (DÖV 1963 S. 113) ab.
  • BVerwG, 15.10.1965 - VII C 162.64

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht bereitsim Urteil vom 9. November 1962 - BVerwG VII C 55.61 - ausgeführt:.
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