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| BVerwG, 06.06.1958 - VII C 56.57 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 29.12.1958 - VII B 56.58
Rechtsmittel
Die Zulassung auf Grund des § 53 Abs. 2 Buchst. a BVerwGG zur Klärung einer rechtsgrundsätzlichen Frage entfällt dadurch, daß die Auslegung, die das Berufungsgericht den einschlägigen Rechtsvorschriften gegeben hat, durchweg mit der Auslegung der gleichen Rechtssätze durch das Bundesverwaltungsgericht übereinstimmt, eine Klärung also nicht mehr erforderlich ist (hierzu vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 1. August 1958 - BVerwG VII C 49.57 -, KomStZ 1958, 214 = MDR 1958, 867 = Betrieb 1958, 1029 = BB 1958, 942 = DWW 1958, 226 = FWW 1958, 424; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. Juni 1958 - BVerwG VII C 56.57 -, KomStZ 1958, 157 = MDR 1958, 716 [L] = KompolBl.
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