Rechtsprechung
| BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedererteilung - Fahrerlaubnis - Eintragung - Zentralkartei - Kraftfahrtbundesamt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 05.02.1963 - II A 388/62
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 18, 239
- NJW 1964, 1686
- DVBl 1964, 671
- DÖV 1965, 102
- JR 1965, 72
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Die Frage, ob ein Kraftfahrer aus charakterlichen Gründen zur Führung von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, kann nur auf Grund einer Würdigung aller Gesichtspunkte des einzelnen Falles entschieden werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. die Urteile vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259; vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 53.59 -, BVerwGE 11, 276; und vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII C 12.61 -, BVerwGE 13, 288).Wie bereits in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259 (261/62), ausgeführt ist, sind nach feststehender Auffassung auch bereits getilgte, aber noch bekannte Strafen bei der Strafzumessung mit zu bewerten (vgl. auch BGHSt 6, 243 und BGH vom 15. Februar 1955 - 1 StR 711/54 -, IM StraftilgungsG Nr. 3).
- BVerwG, 26.01.1962 - VII C 37.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Der Senat hat daher auch bei der Beurteilung der Eignung eines Kraftdroschkenunternehmers hervorgehoben, daß bereits ein einziger Fall von Trunkenheit im Verkehr einem mit der Verantwortung für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs belasteten Unternehmer nicht nachgesehen werden kann (Urteil vom 26. Februar 1962 - BVerwG VII C 37.60 -, BVerwGE 13, 326). - BVerwG, 20.12.1963 - VII C 30.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. Dezember 1963 - BVerwG- VII C 30.63 - entschieden, daß die Vorschrift über die Bindungswirkung in § 4 Abs. 3 StVG auf das Wiedererteilungsverfahren nicht entsprechend anzuwenden ist.
- BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Die Frage, ob ein Kraftfahrer aus charakterlichen Gründen zur Führung von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, kann nur auf Grund einer Würdigung aller Gesichtspunkte des einzelnen Falles entschieden werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. die Urteile vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259; vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 53.59 -, BVerwGE 11, 276; und vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII C 12.61 -, BVerwGE 13, 288). - BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Wie bereits in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259 (261/62), ausgeführt ist, sind nach feststehender Auffassung auch bereits getilgte, aber noch bekannte Strafen bei der Strafzumessung mit zu bewerten (vgl. auch BGHSt 6, 243 und BGH vom 15. Februar 1955 - 1 StR 711/54 -, IM StraftilgungsG Nr. 3). - BVerwG, 02.12.1960 - VII C 53.59
Auszug aus BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Die Frage, ob ein Kraftfahrer aus charakterlichen Gründen zur Führung von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, kann nur auf Grund einer Würdigung aller Gesichtspunkte des einzelnen Falles entschieden werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. die Urteile vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259; vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 53.59 -, BVerwGE 11, 276; und vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII C 12.61 -, BVerwGE 13, 288). - BVerwG, 20.10.1955 - I C 133.54
Bindung der Verwaltungsbehörde an die Entscheidung eines Strafrichters über die …
Auszug aus BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Weiterhin ist dabei in Betracht zu ziehen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereit ein einziger Fall von Trunkenheit beim Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Annahme der mangelnden Eignung rechtfertigt (Urteil vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 133.54 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 2 in BVerwGE 2, 264 insoweit nicht abgedruckt). - BGH, 15.02.1955 - 1 StR 711/54
Auszug aus BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Wie bereits in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259 (261/62), ausgeführt ist, sind nach feststehender Auffassung auch bereits getilgte, aber noch bekannte Strafen bei der Strafzumessung mit zu bewerten (vgl. auch BGHSt 6, 243 und BGH vom 15. Februar 1955 - 1 StR 711/54 -, IM StraftilgungsG Nr. 3).
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 26.74
Eignung - Kraftfahrzeugführer - Akten - Eintragung - Bußgeldbescheid - …
Die vom Senat im Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]) vertretene Auffassung, die Verkehrsbehörde dürfe bei ihrer Entscheidung über die Entziehung oder Erteilung der Fahrerlaubnis ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits getilgt sei, wird aufgegeben.Zwar hat der Senat diese Notwendigkeit in seiner Rechtsprechung nachhaltig betont und in seinem Urteil vom 17. April 1964 (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]), was meist von der Kritik übersehen worden ist, darauf in erster Linie zur Begründung seiner Auffassung abgestellt.
- BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 70.75
Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der …
Die vom Senat im Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]) vertretene Auffassung, die Verkehrsbehörde dürfe bei ihrer Entscheidung über die Entziehung oder Erteilung der Fahrerlaubnis ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits getilgt sei, wird aufgegeben.Zwar hat der Senat diese Notwendigkeit in seiner Rechtsprechung nachhaltig betont und in seinem Urteil vom 17. April 1964 (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]), was meist von der Kritik übersehen worden ist, darauf in erster Linie zur Begründung seiner Auffassung abgestellt.
- BVerwG, 17.12.1976 - VII C 27.74
Sinn und Aufgabe des Verkehrszentralregisters - Berücksichtigung von in der …
Die vom Senat im Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]) vertretene Auffassung, die Verkehrsbehörde dürfe bei ihrer Entscheidung über die Entziehung oder Erteilung der Fahrerlaubnis ihr bekannte Tatsachen auch dann, berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits getilgt sei, wird aufgegeben.Zwar hat der Senat diese Notwendigkeit in seiner Rechtsprechung nachhaltig betont und in seinem Urteil vom 17. April 1964 (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]), was meist von der Kritik übersehen worden ist, darauf in erster Linie zur Begründung seiner Auffassung abgestellt.
- BVerwG, 13.08.1969 - VII B 35.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von nicht …
In BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63] ist entschieden, daß in dem Verfahren über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Behörde ihr bekannte Tatsachen berücksichtigen darf, wenn die Eintragung hierüber in dem Verkehrszentralregister bereits getilgt ist.Diese sich auch mit den anderen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde deckende Zielsetzung rechtfertigt die Übertragung der Grundsätze, die der Senat in BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63] entwickelt hat.
- BVerwG, 04.12.1972 - VII B 77.72
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
Der Senat hat sich bereits mit dieser Frage in seinen Urteil vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]) befaßt und ausgeführt, daß bei der Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Behörde ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen dürfe, wenn, die Eintragung hierüber im Verkehrszentralregister bereits getilgt sei.Ob sich aus dieser Rechtsänderung, die jedenfalls nicht unmittelbar für das Verkehrszentralregister gilt, eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt, die zu einer Überprüfung des Urteils vom 17. April 1964 (a.a.O.) führt, kann im vorliegenden Falle dahinstehen, weil diese Frage in einer künftigen Revisionsentscheidung nicht zu klären wäre.
- BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 25.75
Entziehung der Fahrerlaubnis - Anwendbarkeit des § 49 Bundeszentralregistergesetz …
Zwar hat der Senat diese Notwendigkeit in seiner Rechtsprechung nachhaltig betont und in seinem Urteil vom 17. April 1964 (BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63]), was meist von der Kritik übersehen worden ist, darauf in erster Linie zur Begründung seiner Auffassung abgestellt. - BVerwG, 05.07.1973 - VII B 38.73
Maßgebende Sachlage und Rechtslage bei der Entziehung der Fahrerlaubnis - …
Der beschließende Senat hat in BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63] bereits entschieden, daß die Behörde ihr bekannte Tatsachen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann berücksichtigen darf, wenn die Eintragung hierüber schon getilgt ist. - BVerwG, 26.06.1973 - VII B 39.73
Entziehung der Fahrerlaubnis - Verwertung getilgter Eintragungen aus dem …
Wie in der Entscheidung des Senats vom 17. April 1964 - BVerwG VII C 60.63 - (BVerwGE 18, 239) über die Berücksichtigung von im Verkehrszentralregister getilgten Eintragungen ausgeführt ist, waren nach feststehender Auffassung der Strafgerichte auch bereits getilgte, aber noch bekannte Strafen bei der Strafzumessung mit zu bewerten (vgl. hierzu insbesondere BGHSt 6, 243). - BVerwG, 02.01.1979 - 7 B 228.78
Gebot zur umfassenden Würdigung der Persönlichkeit eines Kraftfahrers bei der …
Die Entscheidung des Berufungsgerichts weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1964 - BVerwG 7 C 60.63 - in BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63] und vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 28.74 - in BVerwGE 51, 359 (373) [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] ab. - BVerwG, 12.11.1970 - VII CB 76.70
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der vom Strafrichter festgesetzten …
Daß auch bereits getilgte Strafen bei der Prüfung der Frage, ob jemand die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt, berücksichtigt werden können, hat der Senat in BVerwGE 18, 239 [BVerwG 27.04.1964 - VII C 60/63] ausgesprochen. - OVG Saarland, 30.09.1977 - II R 77/77
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Ungeeignetheit zum Führen von …
- BVerwG, 23.05.1975 - 7 B 32.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beurteilung getilgter oder …
- BVerwG, 16.10.1967 - VII B 39.67
Entziehung einer Fahrerlaubnis - Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges - …
- BVerwG, 05.08.1964 - VII B 55.63
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen u.a. fortgesetzter Überschreitungen der …
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