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| BVerwG, 07.03.1958 - VII C 62.57 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 25.03.1959 - V C 93.57
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für eine gegen eine Entscheidung einer …
Eines Verweisungsantrages bedarf es nicht; eine Verweisung ist - wenn ihre Voraussetzungen vorliegen - von Amts wegen auszusprechen (Urteil vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 62.57). - BVerwG, 13.11.1959 - VII C 136.57
Rechtsmittel
Die Sache ist daher gemäß § 81 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - an das zuständige Gericht des ordentlichen Rechtswegs zu verweisen, und zwar auch ohne Antrag (vgl. Urteil des Senats vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 62.57 - KommStZ 1958 S. 196; DGemStZtg. 1959 S. 10 -). - BFH, 13.10.1965 - II 88/62 U
Vorliegen einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei der Übertragung eines …
Dementsprechend hat der Senat bereits durch Urteil II 15/55 U vom 20. Februar 1957 (BStBl 1957 III S. 152, Slg. Bd. 64 S. 408) entschieden, daß auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer die Vorschriften der AO, also z.B. deren §§ 3 und 316, als Landesrecht weitergalten, allerdings nur in der zur Zeit des Inkrafttretens des GG maßgebenden Fassung, solange und soweit durch Landesgesetze, die sog. AO-Anwendungsgesetze (für Niedersachsen vgl. Gesetz vom 21. Februar 1956, GVBl, Sonderband I S. 528) nichts anderes bestimmt wurde (vgl. auch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts VII C 62/57 vom 7. März 1958, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1958 S. 196; Mattern-Wittneben, Das Abgabenänderungsgesetz, S. 15 bis 17). - BVerwG, 14.08.1958 - II C 94.57
Anspruch auf Einstufung in eine Besoldungsgruppe - Zulässigkeit des …
Die möglicherweise als Widerspruch zu wertenden Bedenken des Klägers stehen der Verweisung nicht entgegen, weil die Verweisung gemäß § 81 BVerwGG von Amts wegen erfolgt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (Urteil vom 7. März 1958 - BVerwG VII C 62.57-).
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