Rechtsprechung
| BVerwG, 27.05.1960 - VII C 65.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 10, 338
- MDR 1960, 1038
- DVBl 1961, 861
- DÖV 1961, 428
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63
Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der …
Es stimmt in seinen grundsätzlichen Ausführungen auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des entscheidenden Senats, namentlich mit den in dem Berufungsurteil aufgeführten Entscheidungen überein, in denen sich der Senat mit der Frage befaßt hat, unter welchen Voraussetzungen eine nach dem Gaststättengesetz vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) - GaststG - erteilte Erlaubnis nach § 12 dieses Gesetzes zurückgenommen werden kann (BVerwGE 1, 157; 9, 222 [BVerwG 14.10.1959 - IV C 420/58]; 10, 338) [BVerwG 27.05.1960 - VII C 7/59]. - BVerwG, 31.01.1964 - VII B 162.63
Entziehung der Gewerbeerlaubnis einer Gaststätte wegen Vorliegens einer Vielzahl …
Sie stehen vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85], vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]), der zufolge auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen kann, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen.Daß das Berufungsgericht, wie die Beschwerdeführerin meint, ihre Zuverlässigkeit nur im Hinblick auf die besondere Betriebsart der von ihr in Aussicht genommenen Gaststätte und nur unter Berücksichtigung des dort verkehrenden Publikums habe verneinen wollen und daß es von der in dem Urteil des entscheidenden Senats vom 27. Mai 1960 (BVerwGE 10, 338) vertretenen Rechtsauffassung abgewichen sei, kann der Urteilsbegründung, wenn man sie insgesamt würdigt, nicht entnommen werden.
- BVerwG, 20.06.1961 - VII CB 64.59
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des entscheidenden Senats (Urteile vom 16. Oktober 1959 [VerwRspr. Bd. 12 S. 731] und vom 27. Mai 1960 [BVerwGE 10, 338]) davon aus, daß die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GaststG erforderliche Zuverlässigkeit eines Bewerbers um die für den Betrieb einer Gaststätte notwendige Erlaubnis dann zu verneinen ist, wenn er seiner Persönlichkeit nach nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße, in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften stehende Führung des Betriebes bietet.Denn die Unzuverlässigkeit ist, wie der entscheidende Senat bereits mehrfach ausgeführt hat (BVerwGE 9, 222; 10, 338), [BVerwG 27.05.1960 - VII C 7/59]als eine Frage der persönlichen Veranlagung und Haltung nach dem Gesamtbild der Persönlichkeit zu beurteilen.
- BVerwG, 30.03.1961 - VII B 29.61
Rechtsmittel
Dies entspricht der im Schrifttum und in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Senats (vgl. z.B. die auf dem Gebiet des Gaststättenrechts ergangenen Entscheidungen vom 16. Oktober 1959 [Verw RSpr. Bd. 12 S. 731] und vom 27. Mai 1960 [BVerwGE 10, 338]) - allgemein vertretenen Auffassung. - BVerwG, 23.02.1962 - VII C 62.61
Rechtsmittel
Dabei ist das Berufungsgericht von der - auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 10, 338) - allgemein anerkannten Auffassung ausgegangen, derzufolge die Zuverlässigkeit eine Charaktereigenschaft und nach dem Eindruck der Gesamtpersönlichkeit zu beurteilen ist. - BVerwG, 06.06.1973 - I B 43.73
Rechtsmittel
Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem Urteil vom 21. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - (BVerwGE 10, 338) die Auffassung vertreten, daß die Beurteilung der Zuverlässigkeit im Gaststättenrecht für das Gaststättengewerbe schlechthin gelte und dabei keine unterschiedlichen Anforderungen im Hinblick auf die besondere Betriebsart gestellt werden könnten. - BVerwG, 30.08.1963 - I B 68.62
Widerruf wegen Verletzung der Berufspflichten - Geltung des Grundsatzes der …
Die von der Militärregierung für Bayern im Zusammenhang mit der Gewerbefreiheitsdirektive erlassenen Weisungen zur Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit sind aber, wie der VII. Senat in einem Urteil vom 27. Mai 1960 (BVerwGE 10, 338 [339]) bereits klargestellt hat, seit dem Inkrafttreten des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen - Überleitungsvertrag - vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 405) außer Kraft getreten. - BVerwG, 05.11.1962 - VII B 103.62
Rechtsmittel
Durch diese Rechtsprechung ist bereits grundsätzlich geklärt, daß ein Mangel an Zuverlässigkeit schon aus einer Vielzahl von Gesetzesverletzungen gefolgert werden kann, selbst wenn diese - eine jede einzeln nur für sich allein betrachtet - nicht besonders schwerwiegend sein mögen, aber gerade aus der Häufung der Verfehlungen erkennbar wird, daß der Gewerbetreibende nach seiner charakterlichen Veranlagung nicht gewillt ist, sich in die staatliche Ordnung einzufügen, sich vielmehr aus eigennützigem Gewinnstreben unbedenklich immer von neuem über die im Interesse der Allgemeinheit erlassenen Vorschriften hinwegsetzt und durch dieses Verhalten beweist, daß er zu einer diesen Interessen Rechnung tragenden einwandfreien Betriebsführung nicht gewillt oder nicht in der Lage ist (vgl. hierzu die im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1955 - BVerwGE 2, 259 - ergangenen Entscheidungen des beschließenden Senats vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1959/60 S. 184] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]). - BVerwG, 31.01.1964 - VII B 175.63 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1961 S. 85] , vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40] und vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - [GewArch. 1962 S. 101]) kann auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die, jeweils für sich allein betrachtet, noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen.
- BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61
Entziehung der Schankerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberin und …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch hinreichend geklärt, daß auch eine Vielzahl kleinerer Gesetzesverletzungen, die - jeweils für sich allein betrachtet - noch keine ausreichende Grundlage für eine Entziehung der Gewerbeerlaubnis bieten würden, in ihrer Häufung eine solche Maßnahme rechtfertigen können, wenn sie einen Hang zur Nichtbeachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (Entscheidungen vom 20. Oktober 1955 - BVerwGE 2, 259 -, vom 2. Dezember 1959 - BVerwG VII B 103.59 - [GewArch. 1959/60 S. 184] und vom 27. Mai 1960 - BVerwG VII C 65.59 - [GewArch. 1961 S. 40]).
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