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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1977 - VII C 68.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3876
BVerwG, 06.05.1977 - VII C 68.75 (https://dejure.org/1977,3876)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1977 - VII C 68.75 (https://dejure.org/1977,3876)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1977 - VII C 68.75 (https://dejure.org/1977,3876)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lautsprecher im Hotel - Rundfunkgebühren - Rundfunkverteilungsanlage - Rundfunkempfangsgerät - Äquivalenzgrundsatz - Rundfunkteilnehmer

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93

    Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber; …

    Neben der Tatsache, daß die Rundfunkgebühr grundsätzlich an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt des Wohnsitzes zu leisten ist (vgl. hierzu § 7 1, 11 RfGebStV) und zudem auch ausländische Gäste einen Beherbergungsvertrag im Hause der Kl. abschließen können, scheitert die Annahme einer unzulässigen Doppelbelastung des Hotelgastes schon daran, daß die Rundfunkgebühr nach § 2 II RfGebStV anknüpfend an ihre Entwicklung aus der Konzessionsgebühr für das Betreiben eines Rundfunkempfangsgerätes gerätebezogen ausgestaltet ist, so daß ein Rundfunkteilnehmer, der beispielsweise mehrere Fernsehgeräte zum Empfang bereithält, für jedes dieser Geräte eine Gebühr zu zahlen hat, wenn er von dieser Verpflichtung nicht gem. §§ 5, 6 RfGebStV i.V. mit den Bestimmungen der für Rheinland-Pfalz gültigen Landesverordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht in der Fassung vom 29.9.1992 (GVBl S. 312ff.), befreit ist (vgl. hierzu BVerwGE 29, 214 = NJW 1968, 1393 und BVerwG, Urt. v. 6.5. 1977 - VII C 68/75).
  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 237/03

    Appartement; Ferienwohnung; Hotel; Rundfunkgebühr

    (Von 1994) Bis zum Jahresende 1996 gab es das sog. Hotelprivileg nach § 5 Abs. 2 Satz 3 RGebStV ohnehin nicht, so dass die Klägerin in diesem Zeitraum hinsichtlich der Appartements im Berghof Arnika hiervon auch nicht begünstigt werden konnte; verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestanden nicht (vgl. etwa Urteil des BVerwG v. 6.5.1977 - VII C 68.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34; Urteil des VGH Mannheim vom 20.10.1994 - 2 S 247/94 - VGHBW-Ls 1995, Beilage 1, B a, hier zit. nach juris, sowie Urteil des OVG Koblenz vom 23.3.1994 - 12 A 11840/93 - NVwZ-RR 1995, 291 ff).
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