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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1968 - VII C 68.65   

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https://dejure.org/1968,1225
BVerwG, 06.12.1968 - VII C 68.65 (https://dejure.org/1968,1225)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1968 - VII C 68.65 (https://dejure.org/1968,1225)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1968 - VII C 68.65 (https://dejure.org/1968,1225)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit …

    Danach setzt ein Steuererlaß wegen unbilliger Härte aus persönlichen Gründen voraus, daß er dazu dienen kann, die Verhältnisse des Betriebs in absehbarer Zeit zu normalisieren (vgl. Urteile vom 26. Februar 1960 - BVerwG VII C 93.57 - BVerwGE 10, 189 [191] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - KStZ 1969, 75 [76, 77]), ein Erlaß mithin ausgeschlossen ist, wenn er die Existenz des Betriebs nicht mehr zu retten vermag (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 B 209.81 - Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 1 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 B 209.81

    Steuererlass nach § 227 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) wegen persönlicher …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt ein Steuererlaß wegen unbilliger Härte aus persönlichen Gründen nach § 131 Abs. 1 Satz 1 RAO voraus, daß er als eine Überbrückungsmaßnahme dazu dienen kann, die Verhältnisse eines Betriebs in absehbarer Zeit zu normalisieren (vgl. Urteile vom 26. Februar 1960 - BVerwG VII C 93.57 - BVerwGE 10, 189 [191] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - KStZ 1969, 75 [76, 77]).

    Ob im Fall der Grundsteuer ein Steuererlaß wegen Ertragsminderung aufgrund besonderer Vorschriften auch in Frage kommen kann, wenn der Betrieb des Steuerschuldners ruht (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - a.a.O. S. 76 zu § 15 GrStErlVO), ist für den Fall der Klägerin unerheblich.

  • BVerwG, 26.01.1973 - VII B 26.72

    Vorübergehende Stillegung eines Betriebes - Zulässigkeit und Begründetheit einer …

    Die dagegen erhobene Klage hat das Berufungsgericht im zweiten Durchgang, nachdem der beschließende Senat die Sache mit Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - zurückverwiesen hatte, abgewiesen.

    Daß ein solches Verhalten des Klägers den ablehnenden Bescheid des Beklagten rechtfertigen kann, hat der Senat bereits in seinem die Sache des Klägers an das Berufungsgericht zurückverweisenden Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - zum Ausdruck gebracht.

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 49.82

    Lohnsummensteuer - Erstattung aus Billigkeitsgründen - Existenzgefährdung - …

    Danach setzt ein Steuererlaß wegen unbilliger Härte aus persönlichen Gründen voraus, daß er dazu dienen kann, die Verhältnisse des Betriebs in absehbarer Zeit zu normalisieren (vgl. Urteile vom 26. Februar 1960 - BVerwG VII C 93.57 - BVerwGE 10, 189 [191] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - KStZ 1969, 75 [76, 77]), ein Erlaß mithin ausgeschlossen ist, wenn er die Existenz des Betriebs nicht mehr zu retten vermag (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 B 209.81 - Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 1 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 26.01.1973 - VII B 21.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erlass von Grundsteuern in …

    Daß ein solches Verhalten des Klägers den ablehnenden Bescheid des Beklagten rechtfertigen kann, hat der Senat bereits in dem den Fall des Klägers betreffenden Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG VII C 68.65 - zum Ausdruck gebracht.
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