Rechtsprechung
| BVerwG, 01.04.1960 - VII C 7.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 12
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 22.10.1959 - 3 KW 130/59
- BVerwG, 01.04.1960 - VII C 7.60
Papierfundstellen
- BVerwGE 10, 250
- NJW 1960, 1123
- DVBl 1960, 485
- DÖV 1960, 508
Wird zitiert von ... (37)
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Ausbildungsabschnitt in der Regel erst dann als weitgehend gefördert angesehen werden, wenn mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit erreicht ist (BVerwGE 10, 250 [BVerwG 01.04.1960 - BVerwG VII C 7.60] und 23, 100; Beschluß vom 19. Juli 1968 - BVerwG VIII B 50.68 - Beschluß vom 1. November 1968 - BVerwG VIII CB 60.68 -). - BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69
Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …
Mit dem Begriff des Ausbildungsabschnitts ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solcher Teil der Berufsausbildung bezeichnet, der nach seiner Anlage oder nach einer ausdrücklichen Regelung in einschlägigen Ausbildungsvorschriften von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (BVerwGE 10, 250 und 21, 138; zuletzt Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 92.67 -). - BVerwG, 13.01.1967 - VII C 93.64
Rechtsmittel
Es entspricht nicht dem Sinn und Zweck des Wehrpflichtgesetzes, daß dem Wehrpflichtigen, dem bereits Zurückstellung wegen einer Ausbildung gewährt worden ist, wegen weiterer Ausbildungsabschnitte oder anderer Ausbildungen wieder eine neue Zurückstellung gewährt wird (BVerwGE 8, 200; 10, 250 [BVerwG 01.04.1960 - VII C 204/59]; 21, 138) [BVerwG 13.05.1965 - II C 24/63].Daß ein Studierender, bei der Wiederaufnahme seines Studiums nicht deshalb benachteiligt werden darf, daß er seiner Wehrpflicht genügt hat, ist schon im Urteil vom 1. April 1960 (BVerwGE 10, 250) ausgesprochen.
- BVerwG, 06.07.1970 - VIII B 51.70
Anfechtung des Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Ausbildung für …
Die Beschwerde hat zwar die Urteile BVerwGE 10, 250, 21, 138 und 22, 349 bezeichnet.Die Urteile BVerwGE 10, 250 und 22, 349 unterscheiden zwischen dem praktischen Teil der Berufsausbildung einerseits sowie dem anschließenden wissenschaftlichen Studium bzw. beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst andererseits.
- BVerwG, 27.08.1962 - VII C 72.62
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Antrag auf Anordnung der …
Es müsse sich dabei um einen erkennbar abgegrenzten Teil der Berufsausbildung handeln (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 1960 in BVerwGE 10, 250).Soweit das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, die bei der Einberufung zu vermeidende Unterbrechung eines weitgehend geförderten Ausbildungsabschnittes (§ 12 Abs. 4 Nr. 3 WehrPflG) komme nur bei einem erkennbar abgegrenzten Teil der Berufsausbildung in Betracht, entspricht das angefochtene Urteil dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 10, 250 (251) [BVerwG 01.04.1960 - VII C 7/60].
- BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62
Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des …
Der Begriff "Ausbildungsabschnitt" schließt in sich, daß es sich um einen erkennbar abgegrenzten Teil der gesamten Berufsausbildung handeln muß; sie soll nicht unterbrochen werden, wenn der Wehrpflichtige an das bisher unter Anwendung einer erheblichen Zeit Erlernte nach Beendigung des Wehrdienstes nicht mehr anknüpfen könnte, sondern die bisherige Ausbildung erneut durchlaufen müßte, um das Ziel der Berufsausbildung später zu erreichen (vgl. Urteil vom 1. April 1360 - BVerwGE 10, 250 [251] -). - BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 6.82
Rückstellung eines Wehrpflichtigen zur Fortführung einer begonnenen Ausbildung …
In Wahrheit ist denn auch die vom Verwaltungsgericht gutgeheißene Auslegung ein Versuch, eine Korrektur von ganz anderer Art vorzunehmen: Es ist seit demUrteil vom 1. April 1960 - BVerwG VII C 7.60 - BVerwGE 10, 250 [251] ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. aus jüngerer Zeit etwa dasUrteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 3.80 - Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 18 S. 18 [21]), daß ein Ausbildungsabschnitt grundsätzlich erst dann als weitgehend gefördert angesehen werden kann, wenn mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit abgelaufen ist. - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf …
Zu einer Unterbrechung eines "weitgehend geförderten Ausbildungsabschnittes" im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG hätte die Einberufung andererseits nur geführt, wenn der Kläger bei seinem Studium schon mindestens ein Drittel der vorgeschriebenen oder erforderlichen Ausbildungszeit erreicht gehabt hätte (BVerwGE 10, 250 und 23, 100;Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37/38.67 -). - BVerwG, 14.10.1966 - VII C 119.66
Ausbildung zum Vermessungsassistenten - Gebot der frühzeitigen Einberufung - …
In diesem Fall soll darauf Rücksicht genommen werden, daß der Wehrpflichtige einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungs abschnitt nicht unterbricht (BVerwGE 10, 250; BVerwG VII C 49.65 vom 19. November 1965, NJW 1966 S. 365, auch zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt; BVerwG VII C 172.65 vom 11. Februar 1966, ÖV 1966 S. 353). - BVerwG, 14.07.1967 - VIII B 142.67
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, ein Ausbildungsabschnitt sei in der Regel erst dann als weitgehend gefördert anzusehen, wenn ein Drittel der für den Abschnitt erforderlichen Ausbildungszeit erreicht sei (BVerwGE 10, 250; zuletztBeschluß vom 29. Mai 1967 - BVerwG VIII B 137.67 -). - BVerwG, 21.09.1964 - VII B 137.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 30.77
Einberufung der Streitkräfte nach dem Bedarf der Bundeswehr - Zusicherung der …
- BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Zurückstellung vom Wehrdienst - Besondere Härte einer Einberufung
- BVerwG, 05.09.1979 - 8 ER 207.79
- BVerwG, 11.08.1970 - VIII CB 97.69
- BVerwG, 16.06.1970 - VIII B 18.70
Handlungsfähigkeit eines Minderjährigen hinsichtlich seine Wehrpflicht …
- BVerwG, 03.03.1970 - VIII B 66.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "weitgehenden …
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 92.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 01.11.1968 - VIII CB 60.68
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 14.10.1966 - VII C 109.66
Zweiter Vorbereitungsdienst als neuer Ausbildungsabschnitt i.S.v. § 12 Abs. 4 Nr. …
- BVerwG, 19.11.1965 - VII C 155.64
Einberufung zum Wehrdienst während einer Ausbildung
- BVerwG, 08.12.1969 - VIII B 80.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 188.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67
Unterbrechung der Berufsausbildung des Wehrpflichtigen für die Zeit des …
- BVerwG, 24.09.1965 - VII C 117.65
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Ausbildung zum Sozialarbeiter - …
- BVerwG, 14.02.1964 - VII C 88.63
Rechtsschutz eines Wehrpflichtigen gegen einen Einberufungsbescheid
- BVerwG, 17.01.1964 - VII C 169.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 35.69
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Beendigung einer Berufsausbildung zum …
- BVerwG, 19.07.1968 - VIII B 50.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 14.10.1966 - VII C 102.66
Gewährung (erneuter) Zurückstellung vom Wehrdienst
- BVerwG, 04.03.1966 - VII B 193.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1963 - VII C 143.63
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …
- BVerwG, 27.06.1969 - VIII B 111.67
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
- BVerwG, 29.05.1967 - VIII B 137.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.11.1965 - VII CB 154.65
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung …
- BVerwG, 30.07.1968 - VIII B 70.67
Unterbrechung des Schulbesuchs - Zurückstellung wegen besonderer Härte - …
- BVerwG, 14.10.1966 - VII C 108.66
Zurückstellung vom Wehrdienst
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