Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1966 - VII C 72.64 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 17.04.1962 - 3 K 245/61
- OVG Saarland, 20.02.1964 - I R 53/62
- BFH, 11.05.1965 - VI 279/63 U
- BVerwG, 25.02.1966 - VII C 72.64
- BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65
Papierfundstellen
- BVerwGE 23, 304
- MDR 1966, 534
- DÖV 1966, 651
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen
Selbst wenn der Zweck des wirtschaftlichen Unternehmens der Beklagten durch private Bestattungsunternehmer ebensogut oder besser zu erreichen wäre, läge in der wirtschaftlichen Betätigung der Beklagten kein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip, weil dieses nach § 85 GemO für sie nicht gilt und nach zutreffender herrschender Meinung keinen Verfassungsrang hat (BVerwGE 23, 304 [306]). - BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65
Arbeitnehmerkammern
-- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kirsch, Saarbrücken 1, Eisenbahnstraße 40 -- gegen a) das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis vom 17. April 1962 -- 3 K 245/61 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis vom 20. Februar 1964 -- I R 53/62 -, c) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1966 -- VII C 72.64 -, d) mittelbar gegen das Saarländische Gesetz Nr. 255 über die Errichtung einer Arbeitskammer für das Saarland vom 30. Juni 1951 (Amtsbl. S. 960) in der Fassung vom 15. November 1960 (Amtsbl. S. 887) -- 1 BvR 259/66 -. - OVG Saarland, 05.06.1975 - I R 14/74
Antrag auf Befreiung von einer kollektiven Pflichtkrankenversicherung für …
Insoweit ist die bisher vorliegende Rechtsprechung einhellig und überzeugend (vgl. BVerwG, DÖV 1970, 194; OVG Münster, DVBl. 1967, 160; OVG Lüneburg, DVBl. 1966, 454; zur Zwangsmitgliedschaft des weiteren BVerfGE 10, 354 [370], und E 12, 319, [323], sowie neuestens Beschluß vom 18.12.1974 - 1 BvR 259/66 zum Saarländischen Arbeitskammergesetz; dazu auch BVerwGE 23, 304, sowie Urteil des Senats vom 20.2.1964 - I R 53/62 -); die sie tragenden, im Grundsatz offenbar auch vom Kläger gebilligten Erwägungen macht sich der Senat zu eigen.Wenn der Satzungsgeber diese Erkenntnis zum Anlaß genommen hat, auf die Zweitversicherung aus Gründen des Gruppengemeinwohls zwar nicht zu verzichten, die damit verbundenen finanziellen Belastungen für den Betroffenen aber durch eine Herabsetzung des Beitrags wenigstens zu mildern, so ist dagegen im gegebenen Zusammenhang ersichtlich nichts einzuwenden (zur Beitragsdifferenzierung bei Zwangsmitgliedschaften vergl. auch BVerfGE 10, 354 [370, 372], und E 12, 319 [326]; BVerwGE 23, 304 [308]).
- BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
Zwangsmitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und …
Die Zwangsmitgliedschaft ist ein legales Mittel, um eine dem sozialstaatlichen Gedanken entsprechende Einrichtung durchzuführen (vgl. BVerwGE 23, 304 [306]). - VG Meiningen, 13.01.2000 - 2 E 1062/99
Wasserrechtliche Genemigung und Beseitigungsanordnung; Aufbringen von …
Zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten verlangt das in diesem Zusammenhang stehende Subsidiaritätsprinzip, das keinen allgemeinen Verfassungsgrundsatz darstellt (BVerwG, U. v. 25.02.1966, BVerwGE 23, 304), lediglich, dass eine höherrangige Behörde oder Stelle nach eigenem Recht erst eingreifen soll, wenn die nachgeordnete Behörde oder Stelle, selbst wenn diese rechtens und wirksam hätte handeln können, nicht oder nicht ausreichend tätig wird. - OVG Bremen, 23.11.1971 - I BA 20/71
Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft in Abgrenzung zu …
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.2.1966 - VII C 72/64 -, MDR 1966, 534 = DÖV 1966, 651) hat die Errichtung der saarländischen Arbeitskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Zwangsmitgliedschaft der Arbeitnehmer in dieser Arbeitskammer ebenfalls für zulässig gehalten. - BVerwG, 04.07.1969 - VII C 28.67
Zwangsmitgliedschaft bei einer studentischen Krankenversicherung - Wirksamkeit …
Die Zwangsmitgliedschaft ist ein legales Mittel, um eine dem sozialstaatlichen Gedanken entsprechende Einrichtung durchzuführen (vgl. BVerwGE 23, 304 [306]).
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