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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,141
BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72 (https://dejure.org/1973,141)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1973 - VII C 78.72 (https://dejure.org/1973,141)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1973 - VII C 78.72 (https://dejure.org/1973,141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben durch Satzung - Erforderlich der Erbringung von Gegenleistungen für Beiträge durch die Gemeinde - Kompetenz eines Landes zur Erhebung von Kommunalabgaben - Bemessung der Abgabe anhand der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 202
  • NJW 1974, 659
  • NJW 1974, 963 (Ls.)
  • DÖV 1974, 136
  • JR 1974, 296
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 98.66

    Außerkraftsetzung des preußischen Gesetzes betreffend die Gründung neuer …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    § 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10. März 1970 - KAG - (GVOBl. S. 44), auf dem die Satzung der Beklagten vom 14. Juli 1970 beruht, hat für Schleswig-Holstein die früher ebenfalls zur Finanzierung kommunaler Folgeeinrichtungen erhobenen Ansiedlungsleistungen des § 17 des preußischen Ansiedlungsgesetzes vom 10. August 1904 abgelöst, die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 98.66 und IV C 37.67 - (DVBl. 1970, 83 = Buchholz 406.11 § 186 Nr. 2 BBauG) zum Teil für gleichheitssatzwidrig angesehen hat.

    Diese unterschiedliche Heranziehung zu den früheren Ansiedlungsleistungen hatte das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 14. Mai 1969 (a.a.O.) beanstandet.

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Ob damit dem materiellen Gehalt nach eine Steuer (Zwecksteuer) im Sinne der Begriffsbestimmung gegeben ist, wie sie sich im § 1 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO - niedergeschlagen hat und auch für das Grundgesetz gilt (BVerfGE 3, 407 [435]; 29, 402 [408]), oder ob eine "Abgabe eigener Art" vorliegt, hat das Berufungsgericht offengelassen.

    Ebensowenig wie der Bund auf die Erhebung bestimmter Abgabearten festgelegt ist (vgl. BVerwGE 6, 134 [138]; BVerfGE 18, 315 [328]; 29, 402 [409]), sind die Länder bundesrechtlich genötigt, im Rahmen ihrer Kompetenz nur solche Abgaben einzuführen, die sich der herkömmlichen Einteilung in Steuern, Gebühren, Beiträgen (§ 1 AO) ohne weiteres einfügen (BVerfGE 13, 167 [170]).

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 79.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Drittens darf unter jeweiliger Abwägung des allgemeinen Interesses, das für die Gesamtgemeinde an den kommunalen Folgeeinrichtungen besteht, nur ein Teil der Folgebedarfsaufwendungen - nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in der Parallelsache BVerwG VII C 79.72 höchstens 2/3 - berücksichtigt werden, wenn die Gemeinde die durch die Abgabe zu deckenden Kosten und damit die entsprechenden Abgabesätze bemißt.
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Auch die verfassungsrechtliche Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (BVerfGE 4, 115 [140]; 6, 309 [361]; 26, 116 [137]) nötigt Land und Gemeinden, die Vorstellungen und Ziele des Bundesgesetzgebers zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Für derartige Folgekostenverträge hat der IV. Senat dieses Gerichts mit Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - (NJW 1973, 1895; KStZ 73, 214) entschieden, daß die Beziehung der vertraglich vereinbarten Zahlungsbeträge zu bestimmten Folgemaßnahmen nicht notwendig im Wortlaut der Vertragsurkunde erscheinen muß und auch der Grad der Konkretisierung über allgemeine Zuordnungen nicht hinauszugehen braucht.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Erfüllt ist schließlich die rechtsstaatliche Forderung an die auf Grund der gesetzlichen Ermächtigung ergangene gemeindliche Abgabensatzung, in ihren steuerbegründenden Merkmalen so bestimmt zu sein, daß der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast vorausberechnen kann und die Steuerlast objektiv berechenbar und nachprüfbar ist (BVerfGE 19, 253 [267]).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Auch die verfassungsrechtliche Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (BVerfGE 4, 115 [140]; 6, 309 [361]; 26, 116 [137]) nötigt Land und Gemeinden, die Vorstellungen und Ziele des Bundesgesetzgebers zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Auch die verfassungsrechtliche Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (BVerfGE 4, 115 [140]; 6, 309 [361]; 26, 116 [137]) nötigt Land und Gemeinden, die Vorstellungen und Ziele des Bundesgesetzgebers zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Ob damit dem materiellen Gehalt nach eine Steuer (Zwecksteuer) im Sinne der Begriffsbestimmung gegeben ist, wie sie sich im § 1 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO - niedergeschlagen hat und auch für das Grundgesetz gilt (BVerfGE 3, 407 [435]; 29, 402 [408]), oder ob eine "Abgabe eigener Art" vorliegt, hat das Berufungsgericht offengelassen.
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
    Auch dort ist die Verschiedenheit der in Anspruch genommenen Steuerquellen nicht schon im Hinblick darauf bezweifelt worden, daß die wirtschaftliche Position, die durch die Schankerlaubnis erlangt und besonders besteuert wird, sich zusätzlich in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gewerbebetriebes als solchen niederschlägt, die Gegenstand der Gewerbesteuer ist (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [193]).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61

    Verfassungsmäßigkeit der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe

  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 37.67

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1972 - I A 118/71
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn H... - Bevollmächtigter: Rechtanwalt Prof. Dr. C. H. Ule, Häusserstraße 51, Heidelberg - gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1973 - VII C 78.72 -, b) den Abgabenbescheid der Stadt Bad Segeberg vom 6. Oktober 1970, c) mittelbar § 9 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 10. März 1970 - GVBl. S. 44 - und die Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse vom 14. Juli 1970 -.
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Die Ausübung des Berufs ist durch das SpStG in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingeschränkt (vgl. BVerwG-Urteil vom 7. Februar 1975 VII C 78.72, Buchholz, a. a. O., 401.68, Vergnügungssteuergesetz Nr. 19), da vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dies rechtfertigen und sich die Steuer auch innerhalb der durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogenen Grenzen hält.
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Die Trennung nach "groß" und "klein" spielt - jedenfalls in dem angeführten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - eine Rolle nicht von der Ursächlichkeit her, sondern im Zusammenhang mit der Trennung dessen, was als Fortentwicklung einer Gemeinde "normal" und was als Fortentwicklung "sprunghaft" ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VII C 78.72 - BVerwGE 44, 202).
  • BFH, 08.03.1984 - IX R 45/80

    Ablösungen von Pkw-Stellplatzverpflichtungen sind auch bei bereits errichteten …

    In diesem Urteil hat der VIII. Senat des BFH die Erhebung der Abgabe wegen der Änderung der Gemeindeverhältnisse nach § 9 des Schleswig-Holsteinischen Kommunalabgabengesetzes vom 10. März 1970 zu den Herstellungskosten des Gebäudes gerechnet (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. November 1983 VII C 78.72, BVerwGE 44, 202, 206; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74, BVerfGE 49, 343, 357), wie dies zuvor schon für den Ansiedlungsbeitrag nach § 17 des Preußischen Ansiedlungsgesetzes geschehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1976 VIII R 212/73, BFHE 118, 437, BStBl II 1976, 449).

    Auch das BVerwG hat die Abgabe mit der Begründung den Gebäudeherstellungskosten zugerechnet, die Abgabe treffe die Bauherren unabhängig vom Eigentum oder ihrem sonstigen Recht am Grundstück (Urteil in BVerwGE 44, 202, 206; Beschluß in BVerfGE 49, 343, 357).

  • BFH, 26.06.1996 - II R 47/95

    Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß

    Die Ausübung des Berufs ist durch das SpStG in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingeschränkt (vgl. BVerwG-Urteil vom 7. Februar 1975 VII C 78.72; Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 401.68, Vergnügungssteuergesetz Nr. 19).
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    § 131 Abgabenordnung (AO) als Grundlage für eine Zusage auf Erlass einer …

    Da die Gewerbesteuer ihrer ursprünglichen Zielsetzung nach der steuererhebenden Gemeinde einen Ausgleich für die besonderen wirtschaftlichen Belastungen bieten soll, die der Gemeinde aus dem Vorhandensein der Gewerbebetriebe entstehen (BVerwG, Urteil vom 30. November 1973, BVerwGE 44, 202 [BVerwG 30.11.1973 - BVerwG VII C 78.72] [207]), kann der Erlaßgrund der sachlichen Unbilligkeit bei gewinnmindernden Aufwendungen des Gewerbebetriebes, die standortbedingt sind, insoweit in Betracht kommen, als die Aufwendungen dazu bestimmt gewesen sind, an sich der Gemeinde obliegende Erschließungsaufgaben mittels eigener betrieblicher Investitionen durchzuführen.
  • BFH, 13.07.1994 - I R 5/93

    Körperschaftsteuer; Keine Gemeinnützigkeit bei Umgehung eines gesetzlichen …

    Nach der in den Streitjahren geltenden Rechtslage waren Folgekostenverträge in einigen Bundesländern - darunter auch Bayern - unzulässig, wenn sie Bauvorhaben betrafen, die zu keiner grundlegenden Änderung der kommunalen Infrastruktur führten (s. Urteile des BVerwG vom 6. Juli 1973 IV C 22.72, BVerwGE 42, 331; vom 30. November 1973 VII C 78.72, BVerwGE 44, 202; vom 14. August 1992 8 C 19.90, BVerwGE 90, 310, Die Öffentliche Verwaltung 1993, 163; Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Mai 1980 Nr. 147 IV 78, Bayerische Verwaltungsblätter 1980, 722).
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung …

    Sie hat hierzu im wesentlichen drei artbestimmende Vergleichsmerkmale hervorgehoben, nämlich den steuerbegründenden Tatbestand und damit zusammenhängend den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern, wobei als entscheidend bezeichnet worden ist, ob die eine Steuer dieselbe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193, 196]; 14, 76 [91]; 16, 64 [75]; BVerwG VII C 78.72 in NJW 1974, 659 [660]).
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76

    Rückwirkende Abgabensatzungen - Schlechterstellungsverbot - Höhe der Abgabe - …

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 7 C 78.72 - (BVerwGE 44, 202 ff.) entschieden, daß § 9 des schleswig-holsteinischen Kommunalabgabengesetzes vom 10. März 1970 (GVOBl. S. 44) - KAG -, der die Gemeinde landesgesetzlich ermächtigt, von den Bauherren neuer Wohnungen kraft Satzung Abgaben zur Deckung der kommunalen Wohnungsbaufolgekosten (Neuordnungsaufwendungen) zu erheben, in der Auslegung des Berufungsgerichts weder gegen die Verfassung noch gegen sonstiges Bundesrecht verstößt.

    Erst das Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1973 a.a.O. hat jene Entscheidung des I. Senats des Berufungsgerichts rechtskräftig werden lassen.

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 37.77

    Abgaben zur Deckung von Wohnungsbaufolgekosten einer Gemeinde - Zulässigkeit …

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 7 C 78.72 - (BVerwGE 44, 202 ff.) entschieden, daß § 9 des schleswig-holsteinischen Kommunalabgabengesetzes vom 10. März 1970 (GVOBl. S. 44) - KAG -, der die Gemeinden landesgesetzlich ermächtigt, von den Bauherren neuer Wohnungen kraft Satzung Abgaben zur Deckung der kommunalen Wohnungsbaufolgekosten (Neuordnungsaufwendungen) zu erheben, in der Auslegung des Berufungsgerichts weder gegen die Verfassung noch gegen sonstiges Bundesrecht verstößt.

    Die von der Revision angegriffene Ansicht des Berufungsgerichts, daß die gemäß § 9 KAG erlassene Abgabensatzung den rechtsstaatlichen Grundsatz der Bestimmtheit wahrt, wenn sie in ihrem Wortlaut nur die allgemeine Art der Investitionsvorhaben festlegt und die Angaben über die Einzelheiten der Planung den Berechnungsgrundlagen überläßt, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 7 C 78.72 - (BVerwGE 44, 202 [213]) gebilligt.

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 41.77

    Abgaben zur Deckung von gemeindlichen Wohnungsbaufolgekosten - Zulässigkeit …

  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 175/79

    Änderung des Gemeindeverhältnisses - Kommunalabgabengesetz - …

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 16.73

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 2.73

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheides wegen stattfindender …

  • BFH, 26.06.1996 - II R 18/95
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 52.72

    Begriff der "entgeltlichen Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle" - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10686/02

    Beiträge der Nichtmitglieder in der Ingenieurkammer - Listenführung für …

  • BVerwG, 14.03.1980 - 7 B 40.80

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Abweichung von einem Urteil des beschließenden …

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 79.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1977 - III A 793/75
  • BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 105.75

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung der Eigentümer von …

  • VG Potsdam, 15.12.1993 - 2 K 756/93

    Erhebung von Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse; …

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