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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,80
BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63 (https://dejure.org/1964,80)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1964 - VII C 81.63 (https://dejure.org/1964,80)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1964 - VII C 81.63 (https://dejure.org/1964,80)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines landwirtschaftlichen Anwesens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 62
  • NJW 1964, 938
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62

    Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63
    Wenn der Kläger für die Erhaltung und Portführung des landwirtschaftlichen Anwesens seiner Mutter unentbehrlich (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WehrPflG) ist, so hatte die Wehrbehörde zu prüfen, ob sich die durch die Einberufung zum Wehrdienst entstehende Notlage durch eine Zurückstellung beheben läßt (vgl. Urteil des Senates vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62]).

    Wegen des Ausnahmecharakters der Zurückstellung kann schon bei der Auslegung des Begriffes "besondere Härte" ein in späterer Zukunft vielleicht möglicher Nachteil nicht in die Betrachtung einbezogen werden (vgl. das Urteil vom 14. Februar 1964.- BVerwG VII G 88.63 -), ebensowenig kann eine unbestimmte Erwartung die Zweckmäßigkeit der Zurückstellung rechtfertigen (vgl. BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] [228-229]).

    "Erhaltung und Fortführung" eines Betriebes im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WehrPflG bedeutet nicht, daß Einschränkungen oder Ertrags- -minderungen unzumutbar wären; der Betrieb muß nur in seiner Substanz als Existenzgrundlage des Wehrpflichtigen erhalten bleiben (vgl. für Handwerksbetriebe das Urteil vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] [228]).

  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 112.59
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63
    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht zwar ausgeführt, daß auch ein kleines landwirtschaftliches Anwesen ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne dieser Vorschrift sein kann, das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senates im Urteil vom 30. Oktober 1959 (BVerwG VII C 112.59).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen bei der Entscheidung über die Zurückstellung vom Wehrdienst berücksichtigt werden können (im Anschluß an BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein im Zeitpunkt der Musterungs- oder Einberufungsentscheidung nicht hinreichend konkretisierter, sondern in der Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG angesehen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]).

  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der …

    Die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst ist grundsätzlich zu versagen, wenn die als Zurückstellungsgrund geltend gemachte besondere Härte der Einberufung durch einen vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (Bestätigung von BVerwGE 16, 224 und 18, 62).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sie unter solchen Umständen vom Wehrpflichtigen nicht verlangt und von den Wehrbehörden nicht angeordnet werden kann (BVerwGE 16, 224 [228]; 18, 62).

  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Bei der Entscheidung ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, nach welcher ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG für den elterlichen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 15; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
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