Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines landwirtschaftlichen Anwesens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WpflG § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 4
Verfahrensgang
- VG München, 20.08.1962 - 4724/62
- BVerwG, 13.03.1963 - VII B 113.62
- BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 18, 62
- NJW 1964, 938
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62
Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des …
Auszug aus BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63
Wenn der Kläger für die Erhaltung und Portführung des landwirtschaftlichen Anwesens seiner Mutter unentbehrlich (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WehrPflG) ist, so hatte die Wehrbehörde zu prüfen, ob sich die durch die Einberufung zum Wehrdienst entstehende Notlage durch eine Zurückstellung beheben läßt (vgl. Urteil des Senates vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62]).Wegen des Ausnahmecharakters der Zurückstellung kann schon bei der Auslegung des Begriffes "besondere Härte" ein in späterer Zukunft vielleicht möglicher Nachteil nicht in die Betrachtung einbezogen werden (vgl. das Urteil vom 14. Februar 1964.- BVerwG VII G 88.63 -), ebensowenig kann eine unbestimmte Erwartung die Zweckmäßigkeit der Zurückstellung rechtfertigen (vgl. BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] [228-229]).
"Erhaltung und Fortführung" eines Betriebes im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WehrPflG bedeutet nicht, daß Einschränkungen oder Ertrags- -minderungen unzumutbar wären; der Betrieb muß nur in seiner Substanz als Existenzgrundlage des Wehrpflichtigen erhalten bleiben (vgl. für Handwerksbetriebe das Urteil vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] [228]).
- BVerwG, 30.10.1959 - VII C 112.59
Auszug aus BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63
Mit Recht hat das Verwaltungsgericht zwar ausgeführt, daß auch ein kleines landwirtschaftliches Anwesen ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne dieser Vorschrift sein kann, das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senates im Urteil vom 30. Oktober 1959 (BVerwG VII C 112.59).
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen bei der Entscheidung über die Zurückstellung vom Wehrdienst berücksichtigt werden können (im Anschluß an BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]).Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein im Zeitpunkt der Musterungs- oder Einberufungsentscheidung nicht hinreichend konkretisierter, sondern in der Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG angesehen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]).
- BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der …
Die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst ist grundsätzlich zu versagen, wenn die als Zurückstellungsgrund geltend gemachte besondere Härte der Einberufung durch einen vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (Bestätigung von BVerwGE 16, 224 und 18, 62).Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sie unter solchen Umständen vom Wehrpflichtigen nicht verlangt und von den Wehrbehörden nicht angeordnet werden kann (BVerwGE 16, 224 [228]; 18, 62).
- BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Bei der Entscheidung ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, nach welcher ein Wehrpflichtiger im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG für den elterlichen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 15; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 30.69
Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im landwirtschaftlichen Betrieb der …
Hierüber hat die Behörde erforderlichenfalls ohne speziell darauf gerichteten Antrag zu befinden (BVerwGE 18, 62). - BVerwG, 15.05.1964 - VII C 32.63
Rechtsmittel
Denn auch dann, wenn diese Einrichtung entzogen der Erwartung des Verwaltungsgerichts den Kläger später nicht mehr einstellen würde, wäre damit eine besondere Härte nicht dargetan, weil die späteren Aussichten der beruflich noch nicht voll ausgebildeten Wehrpflichtigen so ungewiß sind und in so entfernter Zukunft liegen, daß ein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WehrPflG daraus nicht hergeleitet werden kann (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 81.63). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68
Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf …
Für einen der in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG bezeichneten Betriebe ist ein Wehrpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung unentbehrlich, wenn der vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch betriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer Ersatzkraft ausgeglichen werden könnte und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; 24, 351 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65]; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 45.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 15];Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -). - BVerwG, 08.05.1973 - VIII CB 9.72
Voraussetzungen für die Einstellungs eines Verfahrens
Entgegen der Ansicht des Klägers ist das Verwaltungsgericht in der Frage des Beurteilungsmaßstabs auch nicht von der Entscheidung des früher mit Wehrpflichtsachen befaßten VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 62) abgewichen. - BVerwG, 30.10.1969 - VIII CB 129.67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der von der Revision angeführten Entscheidung BVerwGE 18, 62 oder von anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist demnach nicht feststellbar. - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 7.69
Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …
Dabei hat sich das Verwaltungsgericht erkennbar leiten lassen von dem vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsatz, daß ein Wehrpflichtiger im Sinne der genannten Vorschrift für den elterlichen oder eigenen Betrieb nur dann unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch die Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Arbeitskraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde (BVerwGE 16, 224; 18, 62 [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]; zuletzt Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG VIII C 101.68 -). - BVerwG, 09.09.1968 - VIII B 71.68
Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Zulässigkeit und …
Deshalb kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Zurückstellungsbegehren grundsätzlich mit Erfolg weder auf einen erst in späterer Zukunft vielleicht möglichen Nachteil noch auf die unbestimmte Erwartung gestützt werden, daß durch eine mögliche Änderung der Verhältnisse die Härte der Einberufung später gemildert werde (BVerwGE 16, 224; 18, 62) [BVerwG 14.02.1964 - VII C 93/61]. - BVerwG, 10.06.1966 - VII C 115.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 97.69
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Gründen der Berufsausbildung - Unterbrechung …
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 70.68
Zurückstellung wegen Sicherung der Unternehmensnachfolge - Besondere Härte durch …
- BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Zurückstellung der Einberufung wegen …
- BVerwG, 09.09.1970 - VIII C 2.69
- BVerwG, 11.08.1970 - VIII CB 97.69
- BVerwG, 13.12.1973 - VIII CB 31.72
Entlassung aus der Bundeswehr bei Beurlaubung während der Dienstzeit - …
- BVerwG, 03.08.1970 - VIII CB 103.68
Annahme verschiedener Ausbildungsabschnitte bei der stufenweisen Hinführung auf …
- BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 78.68
Zurückstellung vom Wehrdienst im Falle von Änderung der Vorschriften über die …
- BVerwG, 25.02.1970 - VIII B 3.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.02.1970 - VIII B 242.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 08.01.1970 - VIII C 140.67
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Voraussetzungen für die …
- BVerwG, 08.12.1969 - VIII B 80.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 87.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 127.67
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen …
- BVerwG, 14.07.1967 - VIII B 136.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.01.1967 - VII C 93.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.10.1966 - VII C 120.66
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf weitere Zurückstellung vom …
- BVerwG, 14.05.1965 - VII C 97.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.03.1970 - VIII B 37.68
Anfechtung eines Musterungsbescheids sowie eines Einberufungsbescheids - Antrag …
- BVerwG, 10.11.1967 - VIII B 106.67
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berufen auf Verfahrensrügen
- BVerwG, 21.06.1966 - VII B 72.66
Mehrfache Zurückstellung vom Wehrdienst
- BVerwG, 12.09.1965 - VII B 50.64
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im Betrieb des …
- BVerwG, 12.02.1965 - VII C 178.64
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Aussetzung der Vollziehung …
- BVerwG, 14.10.1966 - VII C 144.66
Zurückstellung vom Wehrdienst oder auch die Anordnung des verkürzten …
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