Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1961 - VII C 88.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung einer Ehe als Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit der Verbindung geschiedener Eheleute gem. § 1 Eheanerkennungsgesetz (EheAnerkG) - Vorübergehend gewollte Lösung des gesetzlichen Ehebandes einer "Mischehe" vor dem Hintergund ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Eheanerkennungsgesetz § 1
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 17.03.1960 - VI B 59.59
- BVerwG, 24.11.1961 - VII C 88.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 13, 191
- MDR 1962, 325
- MDR 1962, 335
- FamRZ 1962, 69
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.02.1960 - VII C 186.59
Verletzung der Rechte aus § 1 Eheanerkennungsgesetzes (EheAnerkG) durch einen …
Auszug aus BVerwG, 24.11.1961 - VII C 88.61
In seinen Urteil vom 26. Februar 1960 (BVerwGE 10, 192 [BVerwG 26.02.1960 - VII C 186/59]) hat der Senat bereits ausgeführt, daß auch die Verbindung geschiedener Ehegatten grundsätzlich einer Anerkennung gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. S. 226) - Eheanerkennungsgesetz - fähig ist, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe aus rassischen Gründen unmöglich oder unzumutbar geworden war, ohne daß auf Grund der gegebenen Rechtslage Veranlassung bestand, den Begriff der Unzumutbarkeit näher zu bestimmen.Dagegen hat der erkennende Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 26. Februar 1960 (a.a.O.) ausgesprochen, daß der Wille geschiedener Ehegatten, die Ehe wieder einzugehen, nur an der tatsächlich gehaltenen Treue gemessen werden könne.
- BVerwG, 05.05.1959 - VII C 66.59
Auszug aus BVerwG, 24.11.1961 - VII C 88.61
Zu Unrecht verweist das Oberverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1959 - BVerwG VII C 77.58 - (MDR 59, 783; NJW/RzW 59, 524 = StAZ 59, 318).
- BVerwG, 08.03.1963 - VII C 87.61
Bestehen eines ernsthaften Eheschließungswillens - Unmöglichkeit der …
Die Erwägungen, mit denen das Oberverwaltungsgericht das Bestehen eines ernsthaften Eheschließungswillens der Klägerin und ihres Lebensgefährten Boris K. verneinen zu können glaubt, sind nicht nur teilweise widerspruchsvoll und wirklichkeitsfremd, sondern stehen auch mit den vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 29. Januar 1954 (BVerwGE 1, 74 [BVerwG 29.01.1954 - II C 107.53]) und vom 24. November 1961 (BVerwGE 13, 191 [BVerwG 24.11.1961 - BVerwG VII C 88.61]) entwickelten Grundsätzen im Widerspruch.
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