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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1972 - VII C 9.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1483
BVerwG, 13.10.1972 - VII C 9.72 (https://dejure.org/1972,1483)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1972 - VII C 9.72 (https://dejure.org/1972,1483)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1972 - VII C 9.72 (https://dejure.org/1972,1483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ärzte - Nachträgliche Berufung auf Prüfungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71

    Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1972 - VII C 9.72
    Er weist darauf hin, daß die Auffassung, des Berufungsgerichts im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 322) stehe.

    Der erkennende Senat hat für die ärztliche Vorprüfung bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 5.71 - (BVerwGE 38, 322 [327]) entschieden (vgl. Leitsatz 3), daß die Vorprüfung endgültig nicht bestanden ist, wenn der Studierende, der nur ein Fach zu wiederholen hat, in der Wiederholungsprüfung versagt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 322 [327]) dazu auf folgendes hingewiesen: Bei dieser rechtlichen Beurteilung kann ein Prüfling, der die Vorprüfung im ganzen nicht bestanden hat, ein einzelnes Fach unter Umständen zweimal wiederholen, während ein Prüfling, der die Prüfung nur in einem Fach nicht bestanden hat, dieses Fach nur einmal wiederholen darf.

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 19.70

    Wiederholungsprüfung nach nicht bestandener ärztlicher Vorprüfung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1972 - VII C 9.72
    Der Senat hat zwar in den vom Berufungsgericht für seine Ansicht herangezogenen Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG VII C 19.70 - (BVerwGE 35, 353 = NJW 1971, 261) ausgesprochen, daß auch innerhalb der Wiederholungsprüfung ein einzelnes Fach wiederholt werden könne.
  • BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Vergabe der Note "nicht genügend" in …

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Bestallungsordnung (vgl. BVerwGE 38, 322 [327]; Urteil vom 13. Oktober 1972 - BVerwG VII C 9.72 -).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 66.78

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung - Anforderungen an …

    Dementsprechend ist der Senat in seiner Rechtsprechung zu Prüfungen nach der Bestallungsordnung für Ärzte stets von der Zulässigkeit der dort getroffenen Wiederholungsregelungen ausgegangen (BVerwGE 12, 258 [BVerwG 26.05.1961 - BVerwG VII C 62.60] [259 ff.]; 35, 353 [354 f.]; 38, 322 [327];Urteil vom 13. Oktober 1972 - BVerwG 7 C 9.72 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 50];Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 32.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 63]; zur zahnärztlichen Vorprüfung vgl. auch BVerwGE 41, 148 [BVerwG 10.11.1972 - BVerwG VII C 19.72] [150 ff.]).
  • BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75

    Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen …

    Auch bei anderen Prüfungen hat der Senat nicht beanstandet, daß eine nicht bestandene Prüfung lediglich einmal wiederholt werden dürfte (vgl. BVerwGE 38, 322 [327]; 41, 148 [152]; Urteile vom 13. Oktober 1972 - BVerwG VII C 9.72 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 50] und vom 27. Juni 1975 - BVerwG VII C 32.74 -).
  • BVerwG, 07.06.1972 - VII C 24.72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …

    Dieser Sachverhalt ergibt sich aus dem in Potokopie vorgelegten Einlieferungsschein mit dem Poststempel vom 14. Januar 1972 und der Telegrammurkunde in der Parallelsache BVerwG VII C 9.72, in welcher der durch Überkleben unkenntlich gemachte Text noch zu entziffern ist.
  • BVerwG, 24.11.1972 - VII C 24.72

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestallungsordnung für Ärzte vom 15. September 1953 in der Fassung der Verordnung vom 31. Mai 1965 (BGBl. I S. 447) ist die nur in einen Nach zu wiederholende ärztliche Vorprüfung endgültig nicht bestanden, wenn der Prüfling in der Wiederholungsprüfung die Note nicht genügend erhält (vgl. BVerwGE 38, 322 [327]; Urteil vom 13. Oktober 1972 - BVerwG VII C 9.72 - für die zahnärztliche Vorprüfung auch Urteil vom 10. November 1972 - BVerwG VII C 19.72 -).
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