Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.1959 - VII C 97.57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 8, 334
- NJW 1959, 1985
- DVBl 1959, 712
- DÖV 1960, 71
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Grundsteuerlass
Eigentümer von Grundstücken in einem Teil einer Gemeinde, der in diese nach dem 1.1.1935 eingegliedert wurde und für den nach § 41 Satz 1 GrStG in Verbindung mit § 29 GrStDV 1937 eine höhere Steuermesszahl als für die bereits bis zum 1.1.1935 zu der Gemeinde gehörenden Teile zugrunde gelegt wird, haben einen Anspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer in Höhe des sich infolge der Anwendung der höheren Steuermesszahl ergebenden Differenzbetrags (wie BVerwGE 8, 334, für die in den alten Ländern bis 1973 geltende Rechtslage).Sie machte geltend, soweit die in § 30 Abs. 3 GrStDV vorgesehene Zurechnung eines durch eine nach dem 1.1.1935 rechtswirksam gewordene Umgemeindung betroffenen Gemeindeteils zu der ohne die Umgemeindung einschlägigen Gemeindegruppe dazu führe, dass eine höhere Steuermesszahl über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umgemeindung hinaus anwendbar bleibe, habe der Steuerpflichtige nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.6.1959 (BVerwGE 8, 334) einen Anspruch auf Erlass aus Billigkeitsgründen in dem Verhältnis, in dem die für andere Gemeindeteile anwendbare niedrigere Steuermesszahl hinter der höheren Steuermesszahl zurückbleibe.
Das Bundesverwaltungsgericht führte in seinem Urteil vom 5.6.1959 (BVerwGE 8, 334) aus, dass die Grundsteuern erhebende Gemeinde hinsichtlich eines Gemeindeteils, der früher eine selbständige Gemeinde bildete, nach dem 1.1.1935 in die aufnehmende Gemeinde eingegliedert wurde und für den jahrzehntelang weiterhin nach §§ 29 und 30 Abs. 3 GrStDV die höheren Steuermesszahlen der - für die frühere Gemeinde vorgesehenen - niedrigeren Gemeindegrößenklasse zugrunde gelegt wurden, zu einem Ausgleich durch Billigkeitserlass verpflichtet ist (II.).
Der Verordnunggeber sei davon ausgegangen, dass die Hebesätze in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern durchgängig höher als in kleineren Gemeinden seien, und habe mit der Vorgabe niedrigerer Steuermesszahlen für größere Gemeinden daher eine gleiche Endbelastung der Grundsteuerpflichtigen erreichen wollen (BVerwG, Urt. v. 5.6.1959, BVerwGE 8, 334 f.).
§ 227 Hs. 1 AO erfasst außer der persönlichen auch die auf eine größere Gruppe von Einzelfällen zutreffende sachliche Unbilligkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.6.1959, BVerwGE 8, 334 [335]).
- BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen; …
Dass bei der Festsetzung der Grundsteuermesszahl für Grundstücke in den neuen Bundesländern, die nach Maßgabe der aufgrund des Einigungsvertrages wieder in Kraft gesetzten §§ 29, 30 GrStDV zu beurteilen sind, nach § 30 Abs. 3 GrStDV eine nach dem 1. Januar 1935 erfolgte Eingemeindung mit der Folge einer erhöhten Grundsteuerbelastung unberücksichtigt bleibt, begründet keinen Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer aus Billigkeitsgründen (insoweit Aufgabe von BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1959 BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8, 334).Das Berufungsgericht hat den Teilerlass der für die Klägerin festgesetzten Grundsteuer zunächst selbständig tragend auf die Begründungserwägungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1959 (BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8, 334) gestützt.
Aus dieser Erkenntnis über den Ausgleichszweck der Messzahlstaffelung folgt zugleich, dass die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juni 1959 (BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8, 334) für den Billigkeitserlass gegebene Begründung nicht aufrechterhalten werden kann.
- BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 8.05
Kein Erlass der gestaffelten Grundsteuer in eingemeindeten Kommunen der neuen …
Das Berufungsgericht hat den Teilerlass der für die Klägerin festgesetzten Grundsteuer zunächst selbständig tragend auf die Begründungserwägungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1959 (BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8, 334) gestützt.Aus dieser Erkenntnis über den Ausgleichszweck der Messzahlstaffelung folgt zugleich, dass die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5. Juni 1959 (BVerwG 7 C 97.57 BVerwGE 8, 334) für den Billigkeitserlass gegebene Begründung nicht aufrechterhalten werden kann.
- VG Karlsruhe, 18.02.2004 - 7 K 4720/02
Hausgrundstück; Grundsteuer; Hebesatzfestsetzung auf 400 vH
- VG Gelsenkirchen, 28.12.2023 - 5 K 3216/22 Im Übrigen werde auf die Entscheidungen des VG Düsseldorf (Urteil v. 23.01.2006 - 25 K 2643/05), des VG Karlsruhe (Urteil vom 18. Februar 2004 - 7 K 4720/02), des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 254, 316; 8, 334; 9,238; 10, 189; 11, 32; 15, 149; 32, 26) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24. April 1953, BVerfGE 2, 237, 263; und vom 21. Juni 2006 - 1 BvR 1644/05) verwiesen.
- BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64
Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer …
Es kann hier aber an die Rechtsprechung angeknüpft werden, die es dem Revisionsgericht gestattet, Landesrecht auszulegen, wenn das Berufungsgericht aus seiner anderen Beurteilung der Rechtslage heraus sich mit dieser Auslegung überhaupt nicht befaßt hat (Urteil des VII. Senatsvom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 97.57 - Urteil des VI. Senatsvom 7. Mai 1958 - BVerwG VI C 203.56 - BGHZ 24, 159 [164]; Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. April 1958, NJW 1958, 1159;… vgl. ferner Baumbach-Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 28. Aufl., Anm. 3 B zu § 565 ZPO;… Wieczorek, a.a.O., B III b 2 zu § 565 ZPO;… Stein-Jonas-Schönke, a.a.O., Anm. IV zu § 565 ZPO). - BVerwG, 13.11.1962 - VII C 196.60
Rechtmäßigkeit i.R.d. Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer …
In gleicher Weise hat sich der Senat im Urteil vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 97.57 - (BVerwGE 8, 334; insoweit jedoch nicht veröffentlicht) bezüglich der Eigenschaft des § 4 EinfGRealStG als Landesrecht geäußert, der für den Fall der Änderung von Gemeindegebieten verschiedene Realsteuerhebesätze zuläßt. - BVerwG, 20.05.1969 - VII B 134.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erhöhung der Grundsteuer für …
Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung von der Zulässigkeit der von dem Kläger beanstandeten Besteuerung des Grundbesitzes aus (vgl. BVerwGE 2, 254, 316; 8, 334 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 83/57]; 9, 238 [BVerwG 21.10.1959 - VIII C 258/59]; 10, 189 [BVerwG 26.02.1960 - IV C 228/59]; 11, 32 [BVerwG 23.06.1960 - II C 131/58]; 15, 149) [BVerwG 09.11.1962 - VII P 13/61]. - OLG Celle, 21.01.1971 - 3 U 42/70
Straßenbahnblockade - § 839 BGB, unterlassenes polizeiliches Einschreiten, …
Umstände können eine "Ermessensschrumpfung" dahingehend bewirken, daß nur noch eine einzige ermessensfehlerfreie Entscheidung denkbar erscheint (vgl. BVerwGE 8, 334; 11, 97; 16, 194; Wolff, VerwR I, § 31 II d). - BVerwG, 13.01.1961 - VII C 40.60
Rechtsmittel
Der Beklagte ist dadurch beschwert, daß das Gericht die von ihm beantragte Sachentscheidung nicht getroffen, sondern die Klage wegen Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges abgewiesen hat (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 5. Juni 1959 BVerwG VII C 97/57 in NJW 1959 S. 1985 und teilweise abgedruckt in BVerwGE 8, 334).
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