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| BVerwG, 05.11.1957 - VII CB 114.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bebenhausen, 16.12.1955 - Prozeßl. Nr. 293/55
- VGH Bebenhausen, 16.12.1955 - Tagbuch Nr. 579/55
- BVerwG, 05.11.1957 - VII CB 114.57
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
Auszug aus BVerwG, 05.11.1957 - VII CB 114.57
Die schulrechtlichen Vorschriften, auf denen das Urteil beruht, gehören nicht dem Bundesrecht, sondern dem Landesrecht an (vgl. hierzu die eingehenden Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 6, 309 [354]). - BVerwG, 10.12.1954 - II C 31.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.1957 - VII CB 114.57
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß der Lehrerkonferenz über die Nichtversetzung der Revisionsklägerin in die nächsthöhere Klasse in Übereinstimmung mit dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1954 (BVerwGE 1, 263 [BVerwG 10.12.1954 - II C 31/54]) für zulässig gehalten.
- BVerwG, 09.05.1958 - VII B 27.57
Rechtsmittel
In Übereinstimmung mit dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1957 - BVerwG II C 105.56 - in BVerwGE 5, 153 hat der beschließende Senat in den Beschlüssen vom 5. November 1957 - BVerwG VII CB 114.57 - und vom 5. März 1958 - BVerwG VII B 33.57 - ausgeführt, daß der Umfang dieser Nachprüfung sich stets nach den besonderen Umständen und Rechtsgrundlagen des Einzelfalles zu richten habe. - BVerwG, 05.03.1958 - VII B 33.57
Rechtsmittel
Der Umfang dieser Nachprüfung wird sich, wie der beschließende Senat bereits in dem Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG VII CB 114.57 - ausgeführt hat, stets nach den besonderen Umständen und Rechtsgrundlagen des Einzelfalles richten müssen.
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