Rechtsprechung
| BVerwG, 11.07.1958 - VII CB 132.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.01.1955 - VII A 568.54
- OVG Berlin, 11.07.1956 - I B 58.55
- BVerwG, 06.06.1958 - VII CB 132.57
- BVerwG, 11.07.1958 - VII CB 132.57
Papierfundstellen
- DVBl 1959, 66
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - VII CB 132.57
Die in dem Urteil vom 21. Januar 1955 (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]) enthaltenen Ausführungen hätten nur den Fall einer Hochschulabschlußprüfung und die beiden Urteile vom 10. Dezember 1954 (BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53] und 263) nur das Schulwesen betroffen.Die Ansicht, daß auch Prüfungsentscheidungen Verwaltungsakte seien, die in gewissen Grenzen vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar sind, steht in Übereinstimmung mit der in Schrifttum und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung und entspricht den in BVerwGE 2, 22 ff. [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54] entwickelten Grundsätzen.
Diese früher gelegentlich vertretene Auffassung ist aber vom Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54] mit Recht zurückgewiesen worden, da sie mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung nicht vereinbar ist, der neben Gesetzgebung und Rechtsprechung nur noch eine "Verwaltung" genannte Gewalt kennt.
- BVerwG, 10.12.1954 - II C 194.53
Sitzenbleiber gehen zum Kadi - Ist Nichtversetzung ein Verwaltungsakt?
Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - VII CB 132.57
Die in dem Urteil vom 21. Januar 1955 (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]) enthaltenen Ausführungen hätten nur den Fall einer Hochschulabschlußprüfung und die beiden Urteile vom 10. Dezember 1954 (BVerwGE 1, 260 [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53] und 263) nur das Schulwesen betroffen.Ebenso wie die Entscheidung über die Versetzung (vgl. BVerwGE 1, 260 ff. [BVerwG 10.12.1954 - II C 194/53]) greift die Prüfungsentscheidung in den Rechtskreis des Prüflings ein, da die Entscheidung über das Nichtbestehen der Prüfung für ihn zum mindesten einen Zeitverlust mit sich bringt, während die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung ihm nicht nur den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst, sondern auch zu bestimmten Berufen eröffnet, für deren Aufnahme das Bestehen dieser Prüfung ausreichend ist.
- BVerwG, 06.03.1962 - VII B 73.61
Beschluss einer Konferenz über die Nichtversetzung eines Schülers - …
Unter Berücksichtigung der vorstehenden rechtlichen Gesichtspunkte ist festzustellen, daß das Berufungsgericht zutreffend den Entscheidungen des Senats vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII CB 132.57 - (Buchholz, Nachschlagewerk, 421.0 Nr. 4 zu Prüfungswesen) und vom 24. April 1959 - BVerwG VII C 146.57 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 6 = DVBl. 1959 S. 745) entnommen hat, daß Hinweise auf die weitere Behandlung der Sache nicht an der Rechtskraftwirkung des Urteils teilnehmen. - BVerwG, 24.04.1959 - VII C 146.57
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat bereits in einem früheren, einen ähnlichen Fall betreffendenUrteil vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII CB 132.57 - ausgeführt, daß derartige Hinweise in den Urteilsgründen weder an der Rechtskraft des Urteils teilnehmen noch aus sonstigen Gründen für die beklagte Behörde verbindlich sind. - BVerwG, 21.10.1959 - I B 142.58
Rechtsmittel
Die mit Prüfungsaufgaben betrauten Stellen haben kraft hoheitlicher Gewalt darüber zu entscheiden, ob ein Prüfling die Anforderungen erfüllt, die nach den gesetzlichen Vorschriften an ihn gestellt werden müssen (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54] [25]; BVerwG VII CB 132.57 [DVBl. 1959 S. 66]).
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| BVerwG, 06.06.1958 - VII CB 132.57 |
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.01.1955 - VII A 568.54
- OVG Berlin, 11.07.1956 - I B 58.55
- BVerwG, 06.06.1958 - VII CB 132.57
- BVerwG, 11.07.1958 - VII CB 132.57
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