Rechtsprechung
| BFH, 12.03.1996 - VII E 1/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Einreden gegen die Auferlegung von Kosten in Form der Erinnerung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.01.1991 - VII E 8/90
Vertretungszwang bei der Erinnerung gegen den Kostenansatz des …
Auszug aus BFH, 12.03.1996 - VII E 1/96
Sie ist aber kein Rechtsmittel gegen die dem Kostenansatz zugrunde liegende Entscheidung des Gerichts über die Sache und die daraus folgende Auferlegung der Verfahrenskosten (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1991 VII E 8/90, BFH/NV 1991, 701, m. w. N.).
- BFH, 23.11.2007 - V S 36/07
Streitwertfestsetzung, Anhörungsrüge und Vertretungszwang
Das gilt auch unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. (z.B. BFH-Beschluss vom 12. März 1996 VII E 1/96, BFH/NV 1996, 632). - BFH, 13.06.1997 - VII E 3/97
Anforderungen an das Rechtsmittel der Erinnerung
Deshalb kann der Kostenschuldner im Erinnerungsverfahren nicht mehr mit Einwendungen gegen die durch den dem Kostenansatz zugrundeliegenden Beschluß getroffene rechtskräftige Kostenentscheidung gehört werden (vgl. BFH-Beschluß vom 12. März 1996 VII E 1/96, BFH/NV 1996, 632). - BFH, 13.11.2006 - VIII E 7/06
Erinnerung gegen den Kostenansatz
- BFH, 23.08.2005 - VIII E 2/05
Einwendungen gegen den Kostenansatz
- BFH, 19.07.2002 - VIII E 4/02
Einkommensteuer - Gerichtskosten - Kommanditist - Feststellung - Verlustabzug - …
Die Erinnerung ist kein Rechtsmittel gegen die dem Kostenansatz zugrunde liegende Entscheidung des Gerichts über die Sache und die daraus folgende Auferlegung der Verfahrenskosten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. März 1996 VII E 1/96, BFH/NV 1996, 632, m.w.N.). - BFH, 03.11.1997 - XI E 3/97 Das gilt auch, soweit sich der Kostenschuldner auf die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG beruft, nach der Kosten nicht erhoben werden, die bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären (vgl. BFH-Beschluß vom 12. März 1996 VII E 1/96, BFH/NV 1996, 632).
- BFH, 26.11.1996 - VII E 9/96
Möglichkeit der Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz
Sie ist aber kein Rechtsmittel gegen die dem Kostenansatz zugrundeliegende Entscheidung des Gerichts über die Sache und die daraus folgende Auferlegung der Verfahrenskosten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 1991 VII E 8/90, BFH/NV 1991, 701, m. w. N., und vom 12. März 1996 VII E 1/96, BFH/NV 1996, 632).
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