Rechtsprechung
| BFH, 15.04.1997 - VII E 2/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Nichterhebung der Gerichtskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.01.1994 - VII E 15/93
Auszug aus BFH, 15.04.1997 - VII E 2/97
Das gilt sowohl für die Sachentscheidung als auch für die dem Kostenansatz zugrundeliegende Kostenentscheidung (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Januar 1994 VII E 15/93, BFH/NV 1994, 818, m. w. N.). - BFH, 02.08.1994 - VII E 4/94
Voraussetzungen für die Nichterhebung von Kosten im Falle einer unrichtigen …
Auszug aus BFH, 15.04.1997 - VII E 2/97
Da die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen ist, stellt sein Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 GKG eine Erinnerung nach § 5 dieses Gesetzes gegen den Kostenansatz dar (vgl. Senatsbeschluß vom 2. August 1994 VII E 4/94, BFH/NV 1995, 253, m. w. N.).
- BFH, 17.06.1997 - VII K 1/97
Vertretungserfordernis vor dem Bundesfinanzhof (BFH)
Durch weiteren Beschluß des BFH vom 15. April 1997 VII E 2/97 wurde die vom Antragsteller eingelegte Erinnerung gegen die ihm in diesem Verfahren auferlegten Gerichtskosten als unbegründet zurückgewiesen.Von der Geschäftsstelle des Senats darauf hingewiesen, daß das Verfahren VII E 2/97 durch die Entscheidung des Senats über die Erinnerung endgültig abgeschlossen und hiergegen kein weiteres Rechtsmittel gegeben ist, hat der Antragsteller sein Begehren als "Nichtigkeitsklage" konkretisiert.
Mit seiner "Nichtigkeitsklage" begehrt der Antragsteller offensichtlich die Wiederauf nahme des durch den Senatsbeschluß vom 15. April 1997 abgeschlossenen Verfahrens in der Gerichtskostensache VII E 2/97.
- BFH, 04.11.1998 - VI E 5/98
Streitwert; NZB; Revision
Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) konnten die Erinnerungsführer auch Einwendungen gegen den von der Kostenstelle zugrunde gelegten Streitwert vorbringen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120, 1121;… vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350; vom 15. April 1997 VII E 2/97, BFH/NV 1997, 699). - BFH, 20.03.1998 - X E 2/98
Rechtmäßigkeit einer Erinnerung gegen die Hauptsacheentscheidung eischließlich …
Vor allem die sinngemäß geltend gemachte unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG (BFH-Beschluß vom 15. April 1997 VII E 2/97, BFH/NV 1997, 699;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997 vor § 135 Rz. 19 ff. -- jeweils m. w. N.) liegt nicht vor: Das Rechtsschutzbegehren des fachkundig vertretenen Erinnerungsführers war angesichts der gegebenen Umstände in Übereinstimmung mit der in den Schriftsätzen vom Mai und Juni 1997 gewählten Bezeichnung unmißverständlich als "Nichtzulassungsbeschwerde" zu verstehen. - BFH, 04.11.1998 - VI E 4/98
Gerichtskosten - Erinnerung - Streitwert - Bedeutung - Antrag
Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) konnten die Erinnerungsführer auch Einwendungen gegen den von der Kostenstelle zugrunde gelegten Streitwert vorbringen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120, 1121;… vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350; vom 15. April 1997 VII E 2/97, BFH/NV 1997, 699).
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