Rechtsprechung
| BFH, 26.07.1988 - VII E 3/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Streitwertermittlung bei dem Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines Prüfungsausschusses über das Nichtbestehen der Steuerbevollmächtigtenprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.06.1976 - VII R 110/75
Entscheidungen der Zulassungsausschüsse der OFD - Beschwerde - Analoge Anwendung …
Auszug aus BFH, 26.07.1988 - VII E 3/88
Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 22. Juni 1976 VII R 110/75 (BFHE 119, 364, BStBl II 1976, 735) ist es in einem solchen Fall angemessen, von einem Streitwert von 5.000,00 DM auszugehen.Eine entsprechende Entscheidung ist weder wegen der Veränderung der Verhältnisse seit Erlaß der Senatsentscheidung in BFHE 119, 364, BStBl II 1976, 735 noch wegen der besonderen Verhältnisse beim Kläger gerechtfertigt.
- BFH, 03.02.1976 - VII B 54/75
Streitwert - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung - …
Auszug aus BFH, 26.07.1988 - VII E 3/88
Es stellt sich zwar die Frage, ob nach den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 3. Februar 1976 VII B 54/75 (BFHE 118, 145, BStBl II 1976, 383) nicht eher von einem Streitwert von 8.000,00 DM auszugehen ist. - BGH, 04.04.1978 - VI ZB 11/77
Ermittlung der Beschwer bei Abweisung einer Nichtigkeitsklage
Auszug aus BFH, 26.07.1988 - VII E 3/88
Der Streitwert eines solchen Wiederaufnahmeverfahrens entspricht im Regelfall dem Streitwert des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. April 1978 VI ZB 11/77, Anwaltsblatt 1978, 260;… Markl, Gerichtskostengesetz, 2. Aufl., Anhang § 12/§ 3 ZPO, Stichwort "Wiederaufnahmeverfahren").
- BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 1.15
Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher …
Der Streitwert des Nichtigkeits- und Restitutionsantragsverfahrens entspricht im Regelfall und so auch hier dem Streitwert des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (vgl. BFH, Beschluss 26. Juli 1988 - VII E 3/88 - BFH/NV 1989, 315 ; BGH, Beschluss vom 4. April 1978 - VI ZB 11/77 - AnwBl 1978, 260 ). - BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 2.15
Statthaftigkeit eines Nichtigkeitsantrags und Restitionsantrags bzgl. Ablehnung …
Der Streitwert des Nichtigkeits- und Restitutionsantragsverfahrens entspricht im Regelfall und so auch hier dem Streitwert des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (vgl. BFH, Beschluss 26. Juli 1988 - VII E 3/88 - BFH/NV 1989, 315 ; BGH, Beschluss vom 4. April 1978 - VI ZB 11/77 - AnwBl 1978, 260 ). - OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06
Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei …
Für den Streitwert einer Nichtigkeits- oder Restitutionsklage ist dies allgemein anerkannt (…Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichworte "Nichtigkeitsklage" und "Restitutionsklage" m.w.N.; vgl. auch BFH, Beschluss vom 26.07.1988 - VII E 3/88, juris).
- BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 3.15
Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher …
Der Streitwert des Nichtigkeits- und Restitutionsantragsverfahrens entspricht im Regelfall und so auch hier dem Streitwert des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (vgl. BFH, Beschluss 26. Juli 1988 - VII E 3/88 - BFH/NV 1989, 315 ; BGH, Beschluss vom 4. April 1978 - VI ZB 11/77 - AnwBl 1978, 260 ). - BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 4.15
Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher …
Der Streitwert des Nichtigkeits- und Restitutionsantragsverfahrens entspricht im Regelfall und so auch hier dem Streitwert des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (vgl. BFH, Beschluss 26. Juli 1988 - VII E 3/88 - BFH/NV 1989, 315 ; BGH, Beschluss vom 4. April 1978 - VI ZB 11/77 - AnwBl 1978, 260 ). - BFH, 06.04.2021 - X E 5/20
Gerichtskosten für eine Wiederaufnahmeklage
Rn. 6 Die Höhe des Streitwerts eines Wiederaufnahmeverfahrens (hier: Restitutionsklage) entspricht grundsätzlich --immer dann, wenn (wie hier) auch das Wiederaufnahmeverfahren letztlich auf die Aufhebung bzw. Änderung der angefochtenen Bescheide zielt-- dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.1978 - VI ZB 11/77, Anwaltsblatt 1978, 260, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 04.03.1987 - III E 2/86, BFH/NV 1987, 598; vom 26.07.1988 - VII E 3/88, BFH/NV 1989, 315, …und vom 25.09.1989 - VI E 1/89, BFH/NV 1990, 257). - BVerwG, 28.06.2005 - 2 B 102.04
Grundsätzliche Bedeutung von grober und sittenwidriger Verletzung …
Der Streitwert eines Wiederaufnahmeverfahrens entspricht im Regelfall dem Streitwert des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird (BFH, Beschluss vom 26. Juli 1988 - VII E 3/88 - m.w.N.). - BFH, 14.11.1995 - VII B 218/95
"Restitutionsklage" als Beschwerde
Bei der Festsetzung des Streitwerts ist der Senat davon ausgegangen, daß der Streitwert der beim FG noch anhängigen Restitutionsklage, aus welcher die vorliegende Streitigkeit (Richterablehnung) entstanden ist, dem Streitwert des Verfahrens entspricht, dessen Wiederaufnahme begehrt wird -- Streitwertfestsetzung in Höhe von 637 DM -- (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Juli 1988 VII E 3/88, BFH/NV 1989, 315); da für die Richterablehnung ein am Hauptsacheverfahren ausgerichteter ermäßigter Streitwert angemessen erscheint, waren für jeden abgelehnten Richter 10 % des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens -- im Streitfall mithin bei vier abgelehnten Richtern 40 % -- anzusetzen (vgl. Senatsbeschluß vom 3. August 1976 VII B 17--23, 37/76, BFHE 119, 384, BStBl II 1976, 691).
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