Rechtsprechung
| BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Substantiierung der Einwendungen gegen einen Kostensatz durch die Erinnerungsführerin
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.04.1987 - IX ZR 138/86
Verjährung der Ansprüche gegen den Vermögensübernehmer; Rechtsschutzinteresse für …
Auszug aus BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92
Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweispflicht, insbesondere bezogen auf die Kenntnis des Übernehmers, dürfen aber aufgrund der häufig anzutreffenden Beweisschwierigkeit des Gläubigers nicht überspannt werden (Urteil des BGH vom 9. April 1987 IX ZR 138/86, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs - BGH-LM -, Nr. 44 zu § 419 = Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 2863;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 419 BGB Rdnr.2). - BGH, 09.03.1972 - III ZR 191/69
Haftung auf Grund Vermögensübernahme - Berechnung des Gesamtvermögens - …
Auszug aus BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92
Zwar trifft den Gläubiger, der den Übernehmer in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Vermögensübernahme (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. März 1972 III ZR 191/69, Wertpapier-Mitteilungen 1972, 610;… Zeiss, a.a.O., § 419 Rdnr.6;… Weber, a.a.O., § 419 Rdnr.44).
- BFH, 31.05.2007 - V E 2/06
Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindestreitwerts …
a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488;… vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493). - LSG Thüringen, 16.02.2007 - L 6 B 141/06
Einwendung gegen Kostenansatz mit Erinnerung im sozialgerichtlichen Verfahren
Mit der Erinnerung können grds. Einwendungen gegen die einzelnen Kostenansätze oder den zugrunde gelegten Streitwert bzw. die Schuldnerschaft erhoben werden (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Februar 1992 - Az.: VII E 3/92).Mit der Erinnerung können grds. Einwendungen gegen die einzelnen Kostenansätze oder den zugrunde gelegten Streitwert bzw. die Schuldnerschaft erhoben werden (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Februar 1992 - Az.: VII E 3/92, nach juris).
- BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung
Rn. 7 Der Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft liegt zwar nicht von vornherein außerhalb des Kostenrechts, so dass er im Grundsatz Gegenstand eines Erinnerungsverfahrens sein kann (s. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488;… vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819;… s.a. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2000 XI E 4/99, BFH/NV 2000, 1099).
- BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06
Erinnerung
Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488). - BFH, 13.12.2006 - XI E 7/06
Bestimmung des Streitwerts für die Verfahren wegen einheitlicher und gesonderter …
Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488). - BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06
Bestimmung des Streitwerts im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für eine …
Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488). - BFH, 20.03.1998 - X E 1/98
Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung
Erstrebt werden darf mit der Erinnerung nur die Prüfung der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523). - BFH, 27.10.2000 - VII E 10/00
Kostenansatz - Streitwertüberprüfung nach Streitwertfestsetzung
Nach § 5 Abs. 1 GKG kann der Kostenschuldner gegen den Kostenansatz Erinnerung einlegen, mit der grundsätzlich Einwendungen gegen die einzelnen Kostenansätze und den zugrunde gelegten Streitwert geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488). - BFH, 16.07.1998 - X E 7/98
Fehlende Revisionszulassung - Vertretungszwang - Gerichtskosten - …
Erstrebt werden darf mit der Erinnerung nur die Prüfung der Kostenrechnung selbst, d.h. der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523). - BFH, 29.10.1998 - X E 8/98
Kostenrechnung; Erinnerung
Die Erinnerung bietet nur die Möglichkeit zur Prüfung der Kostenrechnung selbst, d.h. der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523). - BFH, 20.03.1998 - X E 2/98
Rechtmäßigkeit einer Erinnerung gegen die Hauptsacheentscheidung eischließlich …
- FG Hessen, 17.09.2007 - 12 Ko 3825/04
Kostentragungspflicht des Insolvenzverwalters für eine abgeschlossene Instanz
- BFH, 19.11.1996 - IV B 98/95
Möglichkeit der Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz
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