Rechtsprechung
| BFH, 14.09.1995 - VII E 4/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Streitwertermittlung bei unbezifferten Antrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.09.1995 - VII E 3/95
Einlegung einer Erinnerung als einzig in Betracht kommender Rechtsbehelf gegen …
Auszug aus BFH, 14.09.1995 - VII E 4/95
Vgl. auch Beschluß vom 14. September 1995 VII E 3/95, vorgehend abgedruckt. - BFH, 15.10.1991 - VII S 48/91
Anforderungen an Festsetzung des Gegenstandswertes eines Verfahrens
Auszug aus BFH, 14.09.1995 - VII E 4/95
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH entspricht vielmehr der Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde dem voraussichtlichen vollen Streitwert des angestrebten Revisionsverfahrens, weil nur die Zulassung der Revision die Möglichkeit gibt, die angestrebte Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils zu erreichen (vgl. u. a. Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1991 VII S 48/91, BFH/NV 1992, 262). - BFH, 07.05.1965 - VI 356/62 U
Behandlung von Lizenzgebühren als Pachtzinsen - Wesentliche Verpflichtung des …
Auszug aus BFH, 14.09.1995 - VII E 4/95
Denn im Gewerbesteuermeßbetragsverfahren ist nicht nur der streitige Meßbetrag, sondern dieser multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der zutreffende Streitwert, weil sich gemäß § 16 des Gewerbesteuergesetzes in dieser Höhe die finanzielle Belastung durch die Gewerbesteuer und damit die Bedeutung der Sache für den Beteiligten ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1965 VI 356/62 U, BFHE 82, 654, BStBl III 1965, 483). - BFH, 14.09.1995 - VII E 6/95
Auszug aus BFH, 14.09.1995 - VII E 4/95
Anmerkung: Die Parallelentscheidung vom gleichen Tage VII E 6/95 ist nicht abgedruckt.
- FG Bremen, 16.02.2023 - 1 K 21/21
Berücksichtigung vortragsfähiger Gewerbeverluste von Untergesellschaften einer …
Der Streitwert ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem festgesetzten und begehrten Messbetrag, multipliziert mit dem Hebesatz (…vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1986 VII E 7/85, BFH/NV 1986, 425 und vom 14. September 1995 VII E 4/95, BFH/NV 1996, 254 zu § 13 Abs. 1 GKG in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung). - BFH, 21.11.2005 - III E 2/05
Streitwert: gesonderte Gewinnfeststellung
Gemäß § 16 des Gewerbesteuergesetzes ergibt sich in dieser Höhe die finanzielle Belastung durch die Gewerbesteuer und damit die Bedeutung der Sache für den Beteiligten (BFH-Beschluss vom 14. September 1995 VII E 4/95, BFH/NV 1996, 244, m.w.N.). - BFH, 14.09.1995 - VII E 3/95
Einlegung einer Erinnerung als einzig in Betracht kommender Rechtsbehelf gegen …
Vgl. auch Beschluß vom 14. September 1995 VII E 4/95, nachstehend abgedruckt.
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