Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.1964 - VII P 1.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Werben einer Bediensteten zum Eintritt in die Gewerkschaft - Heilung eines absoluten Verfahrensfehlers - Erfordernis des erneuten Treffens von tatsächlichen Feststellungen durch das ordnungsgemäß besetzte Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60
Auszug aus BVerwG, 10.07.1964 - VII P 1.64
Der angefochtene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 10.60 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.Bei der von den Rechtsbeschwerdeführern herangezogenen Entscheidung des Senatsvom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 10.60 - (BVerwGE 13, 296) fehlte es überhaupt an den für die Entscheidung notwendigen Feststellungen der Beschwerdeinstanz, so daß deshalb eine Sachentscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht möglich war.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wiederaufzunehmen, um eine neue Sachentscheidung herbeizuführen (vgl. Beschluß des Senatsvom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P 10.60 -, nur teilweise abgedruckt in BVerwGE 13, 296).
- BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62
Unterlassung der Beteiligung einer Personalvertretung für eine …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1964 - VII P 1.64
Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, stellt die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts einen absoluten Verfahrensmangel dar, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist und auf dessen Geltendmachung nicht verzichtet werden kann (vgl. die beiden Beschlüsse des Senatsvom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII P 16.62 und VII P 17.62 -). - BVerwG, 15.01.1960 - VII P 2.59
Möglichkeit des Ausschlusses eines Personalratsmitgliedes wegen einer in aktiver …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1964 - VII P 1.64
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiche aber auch von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 1960 - BVerwG VII P 2.59 - ab. - BVerwG, 06.12.1963 - VII P 16.62
Beteiligungsrechte eines öffentlich-rechtlichen Personalrates - Dienstzeiten …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1964 - VII P 1.64
Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, stellt die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts einen absoluten Verfahrensmangel dar, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist und auf dessen Geltendmachung nicht verzichtet werden kann (vgl. die beiden Beschlüsse des Senatsvom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII P 16.62 und VII P 17.62 -).
- BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65
Mitgliederwerbung I
des Zweiten Senats vom 26. Mai 1970 - 2 BvR 664/65 - in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Betriebsaufsehers Günther K ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Adolf Arndt, Berlin 33, Milowstraße 1 - gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen - Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen - vom 22. Juli 1963 - PVB 1/63 - ; 2. den Beschluß des Oberwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 28. Oktober 1963 - CB 3/63 - 3. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1964 - VII P 1.64 - 4. den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 16. November 1964 - CB 8/64 - 5. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1965 - VII P 1.65 -. - BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69
Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige …
Das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII P 16.62 und BVerwG VII P 17.62 -, letzterer abgedruckt in BVerwGE 17, 250 = Buchholz BVerwG 238.32, § 73 PersVG Berlin Nr. 1 und vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII P 1.64 - Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 13). - BVerwG, 11.02.1966 - VII P 4.65
Rechtsmittel
Da aber das Beschwerdegericht keine tatsächlichen Feststellungen getroffen hat, muß sich der Senat mit Rücksicht auf das Zurückverweisungsverbot, des § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung(Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG VII P. 10.60 -, nur teilweise abgedruckt in BVerwGE 13, 296, undBeschluß vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII P 1.64 - [Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 13]) mit einer Aufhebung der angefochtenen Entscheidung begnügen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.64 |
Verfahrensgang
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