Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.1972 - VII P 1.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1970 - CB 13/69
- BVerwG, 21.01.1972 - VII P 1.71
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 14.09.1977 - 7 P 45.77
Hauptpersonalrat - Wahlberechtigung - Oberste Bundesbehörde
Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere von den Beschlüssen vom 21. Januar 1972 - BVerwG VII P 1.71 -, vom 14. April 1961 - BVerwG VII P 8.60 - und vom 30. Oktober 1964 - BVerwG VII P 6.64 -, ab und beruhe auf der Abweichung.Soweit sich die Rechtsbeschwerde insoweit auf den Beschluß vom 21. Januar 1972 - BVerwG VII P 1.71 - bezieht, übersieht sie, daß es sich bei den dort in Frage stehenden Beschäftigten des Bu. anders verhält als bei den im B. selbst Beschäftigten.
- BVerwG, 18.10.1978 - 6 P 7.78
Wahlverfahren - Feststellung der Wahlberechtigung - Wählbarkeit von Beschäftigten …
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluß vom 21. Januar 1972 - BVerwG 7 P 1.71 - (PersV 1972, 179) ausgesprochen, daß sich das Wahlrecht auf die Personalvertretungen beschränkt, die nach der Zuständigkeitsregelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die an der Wahl teilnehmenden Beschäftigten tätig werden können.
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