Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.1964 - VII P 10.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.05.1963 - P L 2/63
- BVerwG, 10.07.1964 - VII P 10.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.05.1963 - VII P 9.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.07.1964 - VII P 10.63
Dies entspreche auch der im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1963 - BVerwG VII P 9.62 - zum Ausdruck kommende Auffassung, stehe im Einklang mit der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Münster und Hamburg, sowie des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg und stimme mit der in den Kommentaren vertretenen Meinung überein.Wie der Senat in seinen Beschluß vom 14. Mai 1963 (BVerwGE 16, 101 [BVerwG 14.05.1963 - VII P 9/62]) klargestellt hat, sind unter Prüfungen im Sinne der insoweit übereinstimmenden bundesrechtlichen Regelung des § 57 Abs. 3 PersVG in bestimmter Weise geregelte Verfahren zu verstehen, die der Feststellung von persönlichen und fachlichen Fähigkeiten und Eigenschaften der Bediensteten dienen.
- BVerwG, 10.07.1964 - VII P 4.63
Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 57 Abs. 3 Personalvertretungsgestez …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1964 - VII P 10.63
Es besteht auch, soweit ersichtlich, im Schrifttum kein Streit darüber, daß unter Bereich im Sinne von § 57 Abs. 3 PersVG, dem die in § 67 Abs. 3 NdsPersVG enthaltene Regelung nachgebildet ist, der Kompetenzbereich der Dienststelle zu verstehen ist (vgl. Dietz Anm. 37, Fitting-Heyer Anm. 21, Grabendorff-Windscheid Anm. 4 und Molitor Anm. 9 zu § 57 PersVG sowie den Beschluß des Senats vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII P 4.63 -).Über diesen laufbahnmäßig abgegrenzten Rahmen geht die Prüfung nicht hinaus und unterscheidet sich bereits dadurch maßgeblich von den durch das Justizprüfungsamt durchgeführten Prüfungen, auf die § 67 Abs. 3 NdsPersVG keine Anwendung findet (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII P 4.63 -).
- BVerwG, 10.07.1964 - VII P 9.63 Dies entspricht auch der im Schrifttum vertretenen Meinung (vgl. Dietz Anm. 37, Fitting-Heyer Anm. 21, Grabondorff-Windscheid Anm. 4 und Molitor Anm. 9 zu § 57 PersVG sowie die Beschlüsse des Senats vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII P 4.63 und BVerwG VII P 10.63 -).
Der verwaltungsinterne Charakter der Prüfungen wird damit eindeutig gewahrt (vgl. auch die Beschlüsse des Senats vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII P 4.63 und BVerwG VII P 10.63 -).
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