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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1964 - VII P 15.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,298
BVerwG, 13.03.1964 - VII P 15.62 (https://dejure.org/1964,298)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1964 - VII P 15.62 (https://dejure.org/1964,298)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1964 - VII P 15.62 (https://dejure.org/1964,298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 147
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 30.09.1987 - 6 P 19.85

    Personalvertretungsrecht - Dienststelle - Zusammenlegung wesentlicher Teile - …

    Anschluß BVerwG, 13.03.1964, VII P 15.62, BVerwGE 18, 147.

    Wenn sie diesen den Bestand der gesamten Dienststelle berührenden Eingriffen sodann solche gleichstellt, welche einen "wesentlichen Teil" der Dienststelle betreffen, so muß es sich auch dabei um Maßnahmen handeln, die das "Wesen" der Dienststelle im Blick auf ihre Aufgabenstellung und/oder ihre Struktur entscheidend verändern (BVerwGE 18, 147 ).

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 18 LP 10/08

    Beteiligungsrechte des Personalrats bei einer Delegation dienstrechtlicher …

    Der Grundfall einer Einschränkung i.S.d. § 75 Abs. 1 Nr. 13 NPersVG setzt - wie auch der wortgleiche Mitwirkungstatbestand des § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG - eine Veränderung des Aufgabenbereichs der Dienststelle voraus, durch die für die Gesamtheit der Beschäftigten personelle Maßnahmen ausgelöst werden (BVerwG, Beschl. v. 13.03.1964 - VII P 15.62 -, BVerwGE 18, 147).

    Dies folgt daraus, dass unwesentliche Teile einer Dienststelle sogar gänzlich aufgelöst werden können, ohne dass es der Mitwirkung des Personalrats bedarf (BVerwG, Beschl. v. 13.03.1964 - VII P 15.62 -, BVerwGE 18, 147 (149)).

  • BVerwG, 23.01.1985 - 6 P 40.82

    Begriff des "Teils" einer Dienststelle - Begriff der "Wesentlichkeit "eines …

    Zwar handelte es sich bei den Notaufnahmen der Medizinischen Kliniken um "Teile einer Dienststelle" im Sinne dieser Vorschrift, da sie gegenüber den anderen Abteilungen der Kliniken sowohl in organisatorischer als auch in räumlicher Hinsicht über eine gewisse Selbständigkeit verfügten (vgl. BVerwGE 18, 147 [148]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu der im wesentlichen gleichlautenden Regelung des § 73 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) ausgeführt hat (BVerwGE 18, 147), kann ein Teil der Dienststelle nur dann wesentlich sein, wenn er für das "Wesen" der Dienststelle mitbestimmend ist.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 18 LP 9/07

    Beteiligungsrechte der Personalräte bei Aufgabenverlagerung - …

    Der Grundfall einer Einschränkung i.S.d. § 75 Abs. 1 Nr. 13 NPersVG setzt - wie auch der wortgleiche Mitwirkungstatbestand des § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG - eine Veränderung des Aufgabenbereichs der Dienststelle voraus, durch die für die Gesamtheit der Beschäftigten personelle Maßnahmen ausgelöst werden ( BVerwG, Beschl. v. 13.03.1964 - VII P 15.62 -, BVerwGE 18, 147 [BVerwG 13.03.1964 - BVerwG VII P 15/62]).

    Dies folgt daraus, dass unwesentliche Teile einer Dienststelle sogar gänzlich aufgelöst werden können, ohne dass es der Mitwirkung des Personalrats bedarf ( BVerwG, Beschl. v. 13.03.1964 - VII P 15.62 -, BVerwGE 18, 147 (149) [BVerwG 13.03.1964 - BVerwG VII P 15/62]).

  • VG Dresden, 07.03.2014 - 9 K 1725/12

    Auslösen des Mitwirkungstatbestandes bei Einschränkung einer Dienststelle i.R.d. …

    Die Einschränkung einer Dienststelle löst den Mitwirkungstatbestand des § 77 Abs. 1 Nr. 2 SächsPersVG erst aus, wenn durch die Veränderung des Aufgabenbereiches die Gesamtheit der Beschäftigten personellen Maßnahmen unterworfen wird (im Anschluss an BVerwG, B. 13.03.1964 - VII P 15.62 - u.v. 23.01.1985 - 6 P 40/82 -).

    Eine solche Einschränkung setzt jedoch eine Veränderung des Aufgabenbereiches voraus, durch die die Gesamtheit der Beschäftigten personellen Maßnahmen ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, B. v. 13.03.1964 - VII P 15.62 -, BVerwGE 18, 147 ; B. v. 23.01.1985 - 6 P 40/82 - PersR 1986, 93).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - PL 15 S 565/16

    Beteiligung des Personalrats; Maßnahme i.S. eines Gesamtkonzepts; dauerhafte …

    Die Belange der Bediensteten in ihrer Gesamtheit sind vielmehr auch schon dann berührt, wenn die Maßnahme für eine erhebliche Zahl des Personals von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.1985 - 6 P 40.82 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 13.03.1964 - VII P 15.62 -, BVerwGE 18, 147 zu § 73 BPersVG vom 05.08.1955 [BGBl. I S. 477]).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 147 (149); Beschluß vom 23. Januar 1985 - BVerwG 6 P 40.82 - (Buchholz 238.38 § 82 RPPersVG Nr. 2 = PersR 1986, 93)) ist ein Teil der Dienststelle nur dann wesentlich, wenn er für das "Wesen" der Dienststelle mitbestimmend ist.
  • VGH Hessen, 25.09.1991 - BPV TK 932/91

    Zum Mitwirkungsrecht bzw Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Verlegung …

    Rn. 40 In der vorgenannten Entscheidung vom 30.9.1987 hat das Bundesverwaltungsgericht zu dem Begriff "wesentlich" im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG und den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze - im konkreten Fall zu § 66 Abs. 2 HPVG F. 1979 - im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (BVerwGE 18, 147 ) ausgeführt, wesentliche Teile einer Dienststelle seien abgrenzbare Organisationseinheiten, deren Fortfall oder Veränderung sich auf den Aufgabenbereich oder die Struktur der Dienststelle derart auswirke, daß sie zu einer "wesensmäßig anderen" Dienststelle werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 16 A 2209/08

    Geltung der Auflösung eines Geschäftsbereiches sowie der Zuordnung von …

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1964 - VII G 15.62 -, BVerwGE 18, 147 (149).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - PL 15 S 1670/98

    Personalvertretung: Krankenhaus als Dienststelle - wesentliche Teile

    Wenn sie diesen den Bestand der gesamten Dienststelle berührenden Eingriffen sodann solche gleichstellt, welche einen "wesentlichen Teil" der Dienststelle betreffen, so muß es sich auch dabei um Maßnahmen handeln, die das "Wesen" der Dienststelle im Blick auf ihre Aufgabenstellung und/oder ihre Struktur entscheidend verändern (BVerwGE 18, 147, 149).
  • VG Saarlouis, 03.04.2008 - 9 L 258/08

    Zur Mitwirkung des Personalrates bei Aufgabenübertragung vom Träger der örtlichen …

  • VGH Hessen, 02.02.1995 - TL 2311/94

    Allgemeine Bedeutung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme für mehrere …

  • BVerwG, 12.07.1983 - 6 PB 12.82

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Auslegung des Begriffs der …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1989 - 18 L 2/88

    Mitwirkungsrecht der Personalvertretung; Zusammenfassung von Abteilungen; …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.01.1977 - P L 15/76

    Verlagerung von Bearbeitungszuständigkeiten aus dem Bereich des …

  • BDH, 19.10.1965 - II D 47/65

    Rechtsmittel

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