Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Dienststellenzugehörigkeit durch eine dreimonatige Abordnung an eine andere Dienststelle - Voraussetzungen der Wählbarkeit nach dem Personalvertretungsgesetz (PersVG) - Voraussetzungen des passiven Wahlrechts nach dem PersVG - Anfechtung einer Wahl nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PersVG § 10
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1958 - CB 557/58
- BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58
Papierfundstellen
- BVerwGE 9, 213
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58
Was unter Zugehörigkeit zu einer Dienststelle zu verstehen ist, kann für Wähler und Wahlberechtigte nur einheitlich beantwortet werden, da die Wählbarkeit auf der Wahlberechtigung und die Wahlberechtigung auf der Zugehörigkeit beruht (vgl. zum Begriff der Dienststellenzugehörigkeit Beschluß des erkennenden Senats vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - [BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]]). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1959 - 2 A 49/58
Auszug aus BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58
Es würde zu einer gerade im Wahlrecht nicht vertretbaren Rechtsunsicherheit führen, wenn man bei der Prüfung der Wählbarkeit auf die Anwendung von Begriffen, die im höchsten Grade unbestimmt sind und für deren Bestimmbarkeit keine objektiven Maßstäbe zur Verfügung stehen, sowie auf die Berücksichtigung "besonderer Umstände" angewiesen wäre (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in DÖV 59, 459 [460]).
- BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme; …
Der Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG und der obengenannte Sinn und Zweck dieser Regelung führen dazu, daß Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG nicht jeder zugezogene Abkömmling eines vertriebenen Volksdeutschen ist, der aus irgendeinem Grund, z. B. als Arbeitnehmer im Rahmen eines Anwerbeverfahrens, seinen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen und erhalten hat (BVerwGE 9, 213 (233)). - BVerwG, 04.02.2010 - 6 PB 38.09
Wählbarkeit zum Personalrat; 6-monatige Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich der …
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit stehen im Bereich des Wahlrechts einer Auslegung entgegen, die sich vom Gesetzeswortlaut entfernt (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1959 - BVerwG 7 P 17.58 - BVerwGE 9, 213 = Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 1 S. 4 und vom 23. Juni 1999 - BVerwG 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SGB Nr. 2 S. 6; Schlatmann, in:. - VGH Hessen, 08.03.2001 - 22 TL 43/01
Wählbarkeit zum Personalrat - Mindestbeschäftigungszeit
Dass diese insoweit mit der entsprechenden Regelung im früheren Personalvertretungsgesetz identische Formulierung trotz der zur Parallelvorschrift im damaligen Betriebsverfassungsgesetz im Schrifttum differenziert vertretenen Auffassungen zur Zulässigkeit von Unterbrechungen der Betriebszugehörigkeit keine andere Interpretation zulässt, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Beschluss vom 9. Oktober 1959 - VII P 17.58 - (BVerwGE 9 S. 213 f.) damit begründet, dass in der Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes - wie in § 8 Abs. 1 des derzeitigen Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) - das den Sinn maßgeblich bestimmende Wort "seit" nicht enthalten sei und man die abweichende Formulierung im Personalvertretungsgesetz nicht ignorieren dürfe und man deshalb davon ausgehen müsse, dass die hier geforderte sechsmonatige Zugehörigkeit zur Dienststelle bis zum Wahltag in ununterbrochener Folge bestanden haben müsse (…dem folgen: Breunig in v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Dezember 2000, Rdnr. 9 zu § 10 HPVG;… Schmitt in Lorenzen/Eckstein, BPersVG, Oktober 1996, Rdnr. 13 zu § 14;… Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 8. Aufl. 1995, Rdnr. 9 zu § 14;… Altvater/Bacher u.a., BPersVG, 4. Aufl. 1996, Rdnr. 4 zu § 14).Es würde zu einer gerade im Wahlrecht nicht vertretbaren Rechtsunsicherheit führen, bei der Prüfung der Wählbarkeit auf unbestimmte Begriffe, für deren Bestimmbarkeit keine objektiven Maßstäbe zur Verfügung stehen, sowie auf die Berücksichtigung "besonderer Umstände" abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1959 a.a.O. S. 216 f. und Schmitt a.a.O.).
- VGH Bayern, 10.06.2024 - 17 P 23.1078
Erfolgreiche Anfechtung der Wahl des Personalrats bei einem Universitätsklinikum …
Angesichts dieser durch § 10 Abs. 5 WO-BayPVG (a.F.) gesetzlich eröffneten Heilungsmöglichkeiten geht insbesondere der Verweis des Beteiligten zu 1 auf Rechtsprechung zum (anders geregelten) Bundespersonalvertretungsrecht ins Leere (vgl. nur BVerwG, B.v. 9.10.1959 - VII P 17.58 - BVerwGE 9, 213; B.v. 27.5.1960 - VII P 13.59 - BVerwGE 10, 344; B.v. 10.8.1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208), das damals keine Heilungsmöglichkeit für Wahlvorschläge vorsah, in denen nicht wählbare Beschäftigte bezeichnet wurden (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.1.1985 - 17 C 84 A.2284 - BeckRS 1985, 108830 zur alten bayerischen Rechtslage). - BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe - …
Mit Recht weist der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, es erscheine widersinnig, wenn der Wahlvorstand offenen Auges einen Wahlvorschlag zulassen müßte, der aus anderen als den in § 10 Abs. 2 der Wahlordnung erwähnten Gründen rechtswidrig sei, und untätig die sehr naheliegende Gefahr in Kauf zu nehmen hätte, daß die Wahl angefochten und für ungültig erklärt werde (vgl. BVerwGE 9, 213). - BVerwG, 13.03.1973 - VII P 1.72
Behandlung ungültiger Wahlvorschläge nach dem Personalvertretungsrecht - Rückgabe …
Demgemäß müssen auch Wahlvorschläge, die nichtwählbare Bewerber enthalten, wie der Senat im Beschluß vom 9. Oktober 1959 - BVerwG VII P 17.58 - (BVerwGE 9, 213 [217] = Buchholz 238.3 § 10 PersVG Nr. 1) ausgeführt hat, vom Wahlvorstand unverzüglich zurückgewiesen werden (…vgl. auch den bereits genannten Beschluß vom 27. Mai 1960 a.a.O. S. 348). - VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - PB 15 S 161/93
Zum Verstoß gegen das Wahlverfahren zur Personalratswahl, hier: Rückgabe des …
Rn. 46 Aus diesen Gründen ergibt sich zugleich, daß der Senat nicht der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und von Oberverwaltungsgerichten zu den bundesrechtlichen und vergleichbaren landesrechtlichen Wahlvorschriften folgt, wonach ein Wahlvorschlag, bei welchem nicht sämtliche Bewerber wählbar sind, unheilbar ungültig ist und vom Wahlvorstand nicht durch Streichen der nicht wählbaren Bewerber berichtigt werden kann (vgl. BVerwG: Beschluß vom 9.10.1959, BVerwGE 9, 213 = PersV 1958/59, 330; Beschluß vom 27.5.1960, BVerwGE 10, 344 = PersV 1960, 207 = ZBR 1960, 270; Beschluß vom 14.2.1969, ZBR 1969, 250; Beschluß vom 13.3.1973, PersV 1973, 143; VGH München: Beschluß vom 23.1.1985, VGHE BY 38, 20; OVG Hamburg: Beschluß vom 14.10.1980, PersV 1982, 157; OVG Lüneburg: Beschluß vom 23.1.1962, ZBR 1962, 164; OVG Münster: Beschlüsse vom 17.7.1974, CB 4/74 und CB 5/74, sowie Beschluß vom 17.9.1979, CL 2/79 -diese sind nicht veröffentlicht-). - BVerwG, 23.10.1970 - VII P 6.70
Wählbarkeit von zu selbstständigen Entscheidungen über Personalangelegenheiten …
- OVG Berlin, 07.02.1975 - II PV 1.75
Voraussetzungen für den Verlust der Mitgliedschaft im Personalrat; Anforderungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 07.07.1961 - VII P 10.61
Allgemeine Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung
Mit Recht weist der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, es erscheine widersinnig, wenn der Wahlvorstand offenen Auges einen Wahlvorschlag zulassen müßte, der aus anderen als den in § 10 Abs. 2 der Wahlordnung erwähnten Gründen rechtswidrig sei, und untätig die sehr naheliegende Gefahr in Kauf zu nehmen hätte, daß die Wahl angefochten und für ungültig erklärt werde (vgl. BVerwGE 9, 213).". - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.11.1960 - P 5/60
Ungültigkeit einer Wahl zum Bezirkspersonalrat; Wählbarkeit eines Kandidats zum …
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