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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,161
BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57 (https://dejure.org/1957,161)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1957 - VII P 2.57 (https://dejure.org/1957,161)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1957 - VII P 2.57 (https://dejure.org/1957,161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 55, 57, 61, 70

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 344
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der …

    Lediglich in dem der Entscheidung BVerwGE 5, 344 zugrundeliegenden Fall ging es um die Einstellung von außenstehenden Bewerbern; jedoch ist in diesem Zusammenhang lediglich ausgesprochen worden, daß die Bewerbungsunterlagen der von der Dienststelle zur Einstellung vorgesehenen Bewerber als zur Durchführung der Aufgaben des Personalrats erforderliche Unterlagen zu gelten haben (…a.a.O. S. 345 f.).

    In BVerwGE 5, 344 (347) [BVerwG 08.11.1957 - VII P 2/57] hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgeführt, daß die Bewerbungsunterlagen keine Personalakten sind.

    Diese Frage ist in BVerwGE 5, 344 offengelassen worden.

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen …

    Der Antragsteller könne sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1957 (BVerwGE 5, 344) berufen.

    Mit den sich daraus bei der Durchführung der Mitwirkung ergebenden beiderseitigen Rechten und Pflichten hat sich der Senat wiederholt, und zwar vor allem in den Beschlüssen vom 8. November 1957 (BVerwGE 5, 344), vom 26. Februar 1960 (BVerwGE 10, 196) undvom 13. Mai 1960 - BVerwG VII P 5.59 - (ZBR 60, 269), befaßt und den Standpunkt vertreten, daß dem Personalrat diejenigen Informationen gegeben werden müssen, deren er zur sachgemäßen und sinnvollen Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben bedarf.

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Diese Offenbarungsbereitschaft muß sinnvollerweise gegenüber allen denjenigen Personen und Stellen bestehen, die bei der erstrebten An- oder Einstellung oder Beförderung mitzuwirken haben (BVerwGE 5, 344 [347]).
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