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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,767
BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63 (https://dejure.org/1964,767)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1964 - VII P 3.63 (https://dejure.org/1964,767)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1964 - VII P 3.63 (https://dejure.org/1964,767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Vorstandes eines Personalrates zur Übertragung bestimmter Sachgebiete an einzelne Vorstandsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 31, 41

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 162
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.08.1958 - VII P 21.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63
    Die Gesichtspunkte, die die von den Gruppenvertretern gewählten Vorstandsmitglieder des Personalrats als die geborenen Vorsitzenden und Stellvertreter erscheinen lassen, die von diesen Ämtern nicht ausgeschlossen werden können (vgl. Beschluß des Senats vom 1. August 1958, BVerwGE 7, 197 [BVerwG 01.08.1958 - BVerwG VII P 21.57]), können jedenfalls nicht ohne weiteres auf die Zuteilung bestimmter Arbeitsgebiete an die Vorstandsmitglieder übertragen werden.
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 22. März 1963 (BVerwGE 16, 12 [BVerwG 22.03.1963 - BVerwG VII P 8/62]) ausgeführt, daß der Freistellungsvorschlag grundsätzlich in das Ermessen des Personalrats gestellt ist und nur dann rechtlichen Bedenken begegnet, wenn er auf sachfremden Erwägungen beruht.
  • BVerwG, 08.08.1958 - VII P 14.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63
    Nach der vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung kann eine Erledigung der Hauptsache in dem bei personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten anzuwendenden arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nur ausgesprochen werden, wenn dem Begehren des Antragstellers tatsächlich entsprochen wurde und sowohl der Antragsteller als auch die übrigen Beteiligten die Hauptsache für erledigt erklären (vgl. Beschluß vom 8. August 1958 - BVerwG VII P 14.57 -).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige …

    Sie sind - wie die Ausübung des Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechts - vom Gesetzgeber zum Gegenstand einer Beschlußfassung des Personalrats gemacht worden (BVerwGE 8, 214; 18, 162; 19, 325).

    Über sie, insbesondere darüber, wer sie innerhalb des Vorstandes wahrnehmen kann, kann die Geschäftsordnung Bestimmungen treffen (BVerwGE 18, 162 [163]).

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70

    Entscheidungsbefugnis des Personalrates der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich …

    Sie sind, wie z. B. die Ausübung des Mitbestimmungs- und des Mitwirkungsrechts, vom Gesetzgeber zum Gegenstand einer Beschlußfassung des Personalrats gemacht worden (BVerwGE 8, 214; 18, 162 [BVerwG 20.03.1964 - VII C 138/63]; 19, 325) [BVerwG 16.10.1964 - VII C 100/63].

    Sie kann lediglich bestimmen, wer die laufenden Geschäfte innerhalb des Vorstandes vornehmen kann (BVerwGE 18, 162 [163]).

  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 185.64

    Besonderheiten bei österreichischer Staatsangehörigkeit - Verhältnis zu …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht die Übertragbarkeit eines Ausgleichsanspruchs unter dem Vorbehalt der späteren Ausgestaltung dieses Anspruchs (BVerwGE 4, 128; 11, 296 [BVerwG 09.12.1960 - VI C 399/57]; 18, 164 [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63]; 21, 23) [BVerwG 25.03.1965 - III C 91/61].
  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht dem Erben einer Person, welcher ein Lastenausgleichsberechtigter den gesetzlichen Anspruch auf die Hauptentschädigung abgetreten hatte, zugebilligt, daß er hinsichtlich der Ermessensentscheidung über die vorzeitige Erfüllung dieses Anspruchs (§ 252 des Lastenausgleichsgesetzes) ebenso gestellt ist wie der geschädigte Abtretende (BVerwGE 16, 214; 18, 164) [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63].
  • BVerwG, 23.09.1965 - III C 102.64
    Aus dem nach Schadenseintritt geschlossenen Vertrag vom 6. Juni 1950 vermag die Klägerin kein Recht auf Schadensfeststellung herzuleiten, da die auf besonderen gesetzlichen Tatbeständen beruhende Geschädigteneigenschaft nicht nachträglich durch Rechtsgeschäft erworben werden kann (BVerwGE 10, 273; 11, 296) [BVerwG 09.12.1960 - VI C 399/57]; es sei denn, daß die Voraussetzungen vorliegen, unter denen eine Person eine Schadensfeststellung begehren kann, ohne selbst Geschädigte zu sein (vgl. BVerwGE 11, 296; 18, 164) [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63].
  • BVerwG, 13.01.1966 - III C 139.64

    Grundsätze der Schadensfeststellung am Betriebsvermögen - Geschädigteneigenschaft …

    Ob die Klägerin mit diesem Erwerb zugleich den Anspruch auf Hauptentschädigung, soweit er sich aus der Kommanditbeteiligung ihrer Schwester ergibt, im Wege der Abtretung erworben hat und demgemäß aus abgeleitetem Recht insoweit auch die Schadensfeststellung anstelle ihrer Schwester beanspruchen kann (vgl. BVerwGE 11, 296; 18, 164), [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63]kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 182.64

    Definition des Vertriebenen - Stichtagsregelungen in der Durchführungsverordnung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht die Übertragbarkeit eines Ausgleichsanspruchs zudem unter dem Vorbehalt der späteren Ausgestaltung dieses Anspruchs (BVerwGE 4, 128; 11, 296 [BVerwG 09.12.1960 - VI C 399/57]; 18, 164 [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63]; 21, 23) [BVerwG 25.03.1965 - III C 91/61].
  • BVerwG, 16.10.1964 - VII P 7.63

    Mitwirkung der Personalversammlung bei der Versetzung eines Beamten - …

    Dem steht nicht entgegen, daß die zur Vorbereitung der von den zuständigen Personalratsgremien zu treffenden Entscheidungen dienenden Maßnahmen als laufende Geschäfte gelten und daß hierüber auch in einer Geschäftsordnung Bestimmungen getroffen werden können (vgl. Beschluß des Senats vom 20. März 1964 - BVerwG VII P 3.63 -).
  • BVerwG, 12.02.1980 - 6 C 41.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fortsetzung eines Klageverfahrens nach …

    Soweit die Revision "unzulässige Beweislastverteilung" durch das Verwaltungsgericht rügt, ist sie schon deshalb nicht statthaft, weil die Grundsätze über die Beweislastverteilung nicht dem Verfahrensrecht, sondern der Anwendung materiellen Rechts zuzuordnen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 18, 163 [BVerwG 20.03.1964 - VII P 3/63] [171]; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 -).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 1.69

    Nichteintragung in ein Wählerverzeichnis

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Erledigung der Hauptsache in dem bei personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten anwendbaren arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nur ausgesprochen werden, wenn dem Begehren des Antragstellers tatsächlich entsprochen worden ist und der Antragsteller sowie die übrigen Beteiligten für erledigt erklären (Beschluß vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - [BVerwGE 7, 140]; Beschluß vom 8. August 1958 - BVerwG VII P 14.57 - [Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 11] - der Beschluß ist innerhalb einer anderen unter der Fundstelle veröffentlichten Entscheidung auszugsweise wiedergegeben - Beschluß vom 20. März 1964 - BVerwG VII P 3.63 - [Buchholz BVerwG 238.3, § 41 PersVG Nr. 1]; Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - [Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 14]).
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